BUNDESVERFASSUNGSGERICHT WIRD IM FALL MOLLATH TÄTIG!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mehrfach haben wir zum Fall „GUSTL MOLLATH“ berichtet, wie Ihr es unschwer durch das Anklicken des nachstehenden Links feststellen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=gustl+mollath. Gustl hatte über seinen Anwalt Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das bayerische Justizministerium um Stellungnahme gebeten, wie es einige Medien am heutigen Tage berichten. Die Süddeutsche Zeitung titelt dazu heute: „Bundesverfassungsgericht will Auskunft“. Wir haben Euch den nachstehenden Link gepostet, der Euch nach dem Anklicken direkt auf den entsprechenden und substantiierten Online-Artikel führt: http://www.sueddeutsche.de/bayern/post-aus-karlsruhe-fuer-justizministerin-merk-bundesverfassungsgericht-will-auskunft-zum-fall-mollath-1.1702867 .

Begründet wird die Bundesverfassungsgerichtbeschwerde mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung des Gustl Mollath. Außer dem bayerischen Justizministerium wurde auch die Bundesanwaltschaft um Stellungnahme durch das Bundesverfassungsgericht gebeten. Mitglieder unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) haben ebenfalls in der Vergangenheit das Bundesverfassungsgericht kontaktiert. Letztendlich war das vergebliche „Liebesmüh“. Bleibt für uns als AK die Hoffnung, dass wenigsten bei Gustl Mollath der Schutz des Grundgesetzes durch das BVG garantiert wird? Die Hoffnung stirbst ja immer ganz zum Schluss! Wir rufen wiederum zur Solidarität mit Gustl Mollath auf und werden am Fall dranbleiben!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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