Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir gegen das sogenannte „TARIFEINHEITSGESETZ“ der SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=andrea+nahles ) große Front gamacht, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=tarifeinheitsgesetz !
Den jüngsten Artikel zum Thema hatten wir am 25. Januar 2017 veröffentlicht. Diesen Artikel könnt Ihr direkt durch den klick auf den hier stehenden Link aufrufen und lesen:
Am heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung in der Sache verkündet.
Wie kann es in unserer „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland)
(Karikatur aus: http://www.niklasvanthorn.de/neue-seite.htm)
anders sein, das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen dieses undemokratische Gesetz zurückgewiesen.
Wie titelte vor einer Stunde ZDF Heute:
„Leitplanken fürs Tarifeinheitsgesetz gezogen“!
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zur entsprechenden Berichterstattung auf ZDF Heute-Online:
Und wenn Ihr den nachstehenden Link anklickt, dann könnt Ihr die komplette Pressemittelung des Bundesverfassungsgerichtes vom heutigen Tage (11. Juli 2017) zur Entscheidung in Sachen „TARIFEINHEITSGESETZ“ (Aktenzeichen: 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15) aufrufen und nachlesen.
Entschieden hat der 1. Senat unter Vorsitz des Richters Kirchhof!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-057.html !
Beeindruckend ist hierbei die Erwähnung der abweichenden Meinung des Richters Paulus und der Richterin Baer, in dieser Pressemitteilung.
Diese lautet:
„Richter Paulus und Richterin Baer sind sich mit dem Senat hinsichtlich der Anforderung einig, die aus dem Freiheitsrecht des Artikels 9 Abs. 3 GG für Regelungen zur Sicherung der Tarifautonomie folgen. Sie können dem Urteil jedoch in der Bewertung des Mittels, mit dem der Gesetzgeber die Tarifautonomie stärken möchte, in der Entscheidung, das Gesetz fortgelten zu lassen, und in der Überantwortung grundrechtlicher Probleme an die Fachgerichte nicht folgen. Sie sind der Auffassung, das Ziel der Sicherung der Tarifautonomie sei legitim, aber das Mittel der Verdrängung eines abgeschlossenen Tarifvertrags sei zu scharf. Komplexe Fragen habe der Gesetzgeber zu entscheiden und nicht der Senat. Außerdem seien die weiteren im Urteil identifizierten verfassungsrechtlichen Defizite des Tarifeinheitsgesetzes entweder durch eine zwingende verfassungskonforme Auslegung oder durch eine Neuregelung und damit vom Gesetzgeber zu lösen.“
Diese heutige Verkündung des Bundesverfassungsgerichtes und deren Inhalt passt sehr gut zur Absicht der Europäischen Kommission, dass Streikrecht für die Fluglotsen drastisch und dramitisch einzuschränken.
Hierzu rufen wir unseren Artikel vom 08. Juli 2017 in Erinnerung, den Ihr durch den Klick auf den nsachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:
Aus unserer Sicht zerstört das Bundesverfassungsgericht sukzessive die grundgesetzlich verankerten Gewerkschaftsrechte zu Gunsten von Kapital, Regierung und Justiz!
Ein „JURISTISCHE TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) im Einsatz für die indirekte Förderung der Demokratie-Abschaffung durch die „Hintertür der Kalten Küche“, muss hier hinterfragt werden?
Wir werden uns weiter mit diesem Thema befassen und auseinandersetzen.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Ich mache mal den Anfang:
Soweit ich informiert bin, sind dann ja die kämpferisch erzielten Lohnerhöhungen
der Vereinigung Cockpit und der GDL aus den jüngsten Beschlüssen gesetzlich gesehen wie bei einer Firmeninsolvenz im Zeitrahmen bis zu maximal 24 Monaten rückwirkend zurückzuerstatten.
Was soll man dazu noch sagen ausser Pfui!
Ralph Quarten