Brandaktuelles zur CAUSA MOMBER

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Brandaktuelles zur CAUSA MOMBER (http://ak-gewerkschafter.com/category/-causa-momber/)

Das Landessozialgericht (LSG) hat mit Beschluss vom 26.09.2012, der uns gestern erreichte, einen Befangenheitsantrag gegen den Berichterstatter beim 13. Senat (Richter Röhl) unter dem Az.: L 13 SB 135/10, den Dirk Momber über seine Anwalt gestellt hatte, zurückgewiesen. An diesem Zurückweisungsbeschluss waren der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Scholz und die Richter von Renesse (http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen/) und Daweke beteiligt.

Hintergrund dieses Befangenheitsantrages, den Dirk Momber stellte, war ein durch den bestellten Gutachter mit dem Berichterstatter des 13. Senates im Verfahren „MOMBER ./. STÄDTEREGION“ (Richter Röhl) geführten Telefonates, das im Gespräch (Begutachtung des Dirk Momber) am 04. Mai 2012 durch den Gutachter der Frau Hubertine Momber, dem Sozialbetreuer des Dirk Momber, Manfred Engelhardt, bekannt gemacht worden war. Darin ging es um eine durch den Gutachter behauptete Vorgabe in Bezug auf den (Grad der Behinderung) GdB-Grad durch den Richter Röhl.

Die Gesprächsinhalte, die der Gutachter dem Betroffenen und seinen Begleitern am 04. Mai 2012 offerierte und die Eidesstattlich versichert wurden, führten dann zu einem Befangenheitsantrag gegen Richter Röhl, der, wie eingangs berichtet, durch die drei Berufsrichter des 13. Senates u. a. mit dem Bemerken zurückgewiesen wurde, dass die Versicherungen an Eides Statt unwahr und die Aussage des Richters Röhl und des Gutachters, der inzwischen das Gegenteil behauptet, als wahr und glaubhaft zu unterstellen seien. Dies ist nach der Meinung des Unterzeichners „Kaffeesatzleserei“ und eines bundesdeutschen Gerichtes unwürdig, weil so etwas in das Reich der Fabel zu verweisen ist, und nicht auf dem „Urteilstisch“ bundesdeutscher Richter gehört!

Rein prophylaktisch wurde nach Annahme des Unterzeichners dieser „Landessozialgerichts-Beschluss“ gemäß § 177 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch dieselben Richter für unanfechtbar erklärt.

Obgleich hier die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160 a SGG noch eingelegt werden kann, was der Anwalt des Dirk Momber mit Sicherheit auch tun wird, setzte das Landessozialgericht jetzt ganz kurzfristig für den 19. Oktober 2012 einen Termin zur inhaltlichen Verhandlung, wo auch der Gutachter Bericht erstatten soll!!!

Ohne also die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde abzuwarten und ohne Klärung darüber, was nun der wahre Sachverhalt in Bezug auf die vorgebliche Vorgabe des Richters Röhl gegenüber dem Gutachter ist, versucht das Landessozialgericht die Sache nach diesseitigem Dafürhalten inhaltlich vom Tisch zu bekommen. Die Verfahrensregel für das Landessozialgericht mag das zwar zulassen; jedoch bleibt hier ein ganz „bitterer Nachgeschmack“. Die Verfahrensweise grenzt für den Unterzeichner zumindest moralisch an Verfahrensweisen, die an die finstersten Zeiten in Deutschland erinnern.

Vor allen Dingen hat sich hier der Richter van Renesse in keiner Weise, was sonst so seine Art war, auflehnend gezeigt, sondern macht offensichtlich kräftig beim „Kochen dieser Fehlurteils-Suppe“ mit. Rein vorsorglich und ahnend, was da noch kommen wird, hatten wir mit Artikel vom 21. Juli 2012 angekündigt, dass wir uns noch mit dem Thema „FEHLURTEILE“ als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) befassen und dies dann auf unserer Homepage posten werden (http://ak-gewerkschafter.com/2012/07/21/wir-werden-uns-auch-mit-dem-thema-fehlurteile-auf-unserer-homepage-befassen/)

Wir werden noch sämtliche Beschlüsse, Erklärungen und Eidesstattliche Versicherungen nach dem Abschluss aller Verfahren in der Sache posten! Ebenfalls werden wir uns noch mit der vorgeblichen, kritischen Haltung des Richter van Renesse nach Abschluss dieser CAUSA MOMBER auseinandersetzen; denn Verbalitäten sind nicht immer der wirkliche Ersatz für mutige Taten, die letztendlich dann doch nicht folgen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Eine Antwort zu Brandaktuelles zur CAUSA MOMBER

  1. Elisabeth Sternberg sagt:

    Ich habe auch einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Herr Dr. Renesse laufen.
    Elisabeth Sternberg

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