Beschluss des LG Aachen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 20. September 2012 hatten wir den jüngsten Artikel unter dem Titel „OHLEN UND DER ENDLOS-LAUF VOR DIE JURISTISCHEN ´PUMPEN“ “ gepostet, den Ihr entweder direkt über http://ak-gewerkschafter.com/2012/09/20/ohlen-und-der-endlos-lauf-vor-die-juristischen-pumpen/ oder aber über http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/ mit einem Klick auf die Links aufrufen könnt.

Wie in dem Artikel bereits prognostiziert, stand Ohlen jetzt die 8. Juristische „Pumpe“ im Weg, wo er wieder voll vor gelaufen ist; denn das Landgericht hat auch seine Beschwerde unter dem Az.: 2 T 206/12 (vormals Amtsgericht Az.: 117 C 231/12) vollinhaltlich mit Beschluss vom 20. September 2012 zurückgewiesen!!!

Wir haben Euch den vollen Ablehnungsbeschluss des Landgerichtes hier mit gepostet, freilich unter Rechnungstragung des Wunsches des Ohlen-Anwaltes, nicht namentlich und mit Adresse genannt werden zu wollen. Ihr könnt nun selbst lesen und Euch ein Urteil mit gesundem Menschenverstand darüber bilden, was da abgeht. Ein Glück, dass der Unterzeichner in Rechts-Fragen der Meinungsfreiheit nicht auf Anwälte angewiesen ist (Seite 1 / 2).

Die Obergerichtsvollzieherin ist gegen Ohlen wieder in Marsch gesetzt worden, da er die Restschuldsumme immer noch nicht dem AK gegenüber beglichen hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Eine Antwort zu Beschluss des LG Aachen

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