Beschluss des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) zur Forderung des DGB nach mehr Mitbestimmung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir uns mit der aktuellen Forderung des DGB (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/dgb/) nach Verbesserung der Mitbestimmung (Kollektives Arbeitsrecht)  befasst. Dazu hatten wir mit Datum vom 03.08.2016 einen Beitrag auf unsere Homepage gepostet, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08/03/dgb-fordert-die-modifikation-verbesserung-des-kollektiven-arbeitsrechtes/ !

Auf unserer AK-Sitzung vom gestrigen Tage (11.10.2016) haben wir zum Thema einen Beschlussentwurf der Kollegen Heinz und Josef Vossen diskutiert und in der nachstehenden Fassung einstimmig (keine Gegenstimme und keine Enthaltung) verabschiedet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

https://syndikalismus.files.wordpress.com/2011/05/dgb-logo.gif

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BESCHLUSS DES GEWERKSCHAFTER/INNEN-ARBEITSKREIS (AK) von Dienstag, den 11.10.2016:

DGB fordert die Modifikation (Verbesserung) des Kollektiven Arbeitsrechts! Er fordert also mehr Mitbestimmung für Betriebs- und Personalräte.

Vorbemerkung: „Der Fisch stinkt am Kopf zuerst!“

Ein ernsthafter Versuch, die Beteiligungsrechte (besonders die Mitbestimmungsrechte) zu verbessern, ist zu begrüßen. Aber man soll schon den Finger in die vorhandene Wunde legen.
Das eigentliche Problem der Gewerkschaften ist doch der Mitgliederschwund durch Mitgliederenttäuschung und daran wird die Forderung nach mehr Mitbestimmung nichts ändern. Immer weniger Gewerkschaftssekretär/Innen stehen zur Bewältigung der originären Aufgabenbewältigung für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zur Verfügung!
Man kann nicht ungestraft unten an der Basis Einsparungen machen und nach oben, in den Chefetagen der Gewerkschaften personell Aufstocken.
Es ist auch nicht gut, dass die Vertrauensleute unten an der Basis alleine gelassen werden.
Da Oben werden viele Fehler gemacht und die Vertrauensleute müssen es bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort ausbaden.
Wenn man eine bessere Mitbestimmung haben möchte, dann soll man auch wirklich ALLES beachten.
Das Fehlverhalten von einigen Leuten kann nicht auf die Schultern der gewerkschaftlichen Vertrauensleute abgewälzt werden, Hierzu sei beispielhaft auf die Affäre Marc Topp verwiesen, der den „gewerkschaftlichen Karren“  bei der Stadt Aachen gegen die Wand gefahren hat.
Betriebs- und Personalratsvorsitzende sind Repräsentanten (auch der Gewerkschaften) und haben sich nach unsere Meinung viel öfter bei den Kollegen zu zeigen
und nicht mit den Damen und Herren aus den Chefetagen eins Trinken zu gehen und per Du zu sein. Personal- und Betriebsratsvorsitzende, zumal wenn sie freigestellt sind, haben sich bei den Belegschaften zu zeigen und ein offenes Ohr zu haben.
Wenn man eine gute Basis aufbauen will, muss man die Kolleginnen und Kollegen und besonders die Gewerkschaftsmitglieder im Rücken haben!
Nur starke und an der Basis verhaftete Gewerkschaften können den Kampf gegen die oftmals unfairen Methoden der Arbeitgeber bestehen.

Die Stärkung der gesetzlichen Möglichkeiten für Betriebs- und Personalräte ist eine hehre Forderung des DGB, die wir begrüßen, die aber auch umgesetzt werden muss!

Die volle Ausnutzung der vorhandenen Rechte und die Ausschöpfung der Möglichkeiten, die Betriebs- und Personalräte jetzt schon haben, gepaart mit der Ausschöpfung der Möglichkeiten, die die gewerkschaftlichen Vertrauensleute (Richtlinien für Vertrauensleute-Arbeit im Betrieb) hergeben, sind für die Schaffung einer soliden gewerkschaftlichen Basis in den Betrieben wichtiger denn je!

Den Einzelgewerkschaften des DGBs kann nur angeraten werden, die Hauptamtlichen-Arbeit nicht durch Personalabbau zu gefährden! Wenn dies nicht beachtet wird, bleibt die Forderung nach mehr Mitbestimmung nur Makulatur, weil kein Gewerkschaftsmitglied dafür auf die Straße gehen wird!

Nach einstimmiger Beschlussfassung

für den AK Heinz und Josef Vossen

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