Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am heutigen Tag (13.00 Uhr) war vor dem Amtsgericht Aachen (Wir berichteten bereits!) das Strafverfahren wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ gegen unser AK-Mitglied und Antifaschisten Kollegen Christian Wagemann und gegen den Antifaschisten Kurt Kitzing angesetzt.
Ca. 50 Kolleginnen und Kollegen, Antifaschistinnen und Antifaschisten sowie die Presse waren als Öffentlichkeit vor Ort.
Die Verhandlung wurde jedoch erst gar nicht aufgerufen, sondern der vorsitzende Richter Dr. Kathstede erklärte nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a Strafprozessordnung (StPO) http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html gegen die Zahlung jeweils von 100, — € durch die Beschuldigten an das Aachener Filmhaus e. V..
Christian Wagemann erklärte die Annahme dieser Einstellung.
Damit ist diese Angelegenheit ad acta gelegt. Ob der Prozess auch ohne den öffentlichkeitswirksamen Druck zur Einstellung gekommen wäre, wage ich zu bezweifeln.
Damit ist wieder einmal bewiesen, dass öffentlich praktizierte Kollegialität und Solidarität die besten „Abwehrmedizinen“ gegen aufgesetzte Kalamitäten sind.
Jetzt erst recht gegen die NAZIS wehren! Weiter offen und beherzt gegen Faschismus und Krieg für Frieden und Freiheit eintreten muss das Gebot der Stunde sein und weiter bleiben.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Man munkelt ja, dass das Verfahren schon lange eingestellt gewesen wäre, wenn sich der Anwalt der beiden mal eher gemeldet hätte.
Aber bei früher Einstellung hätten wir ja keine Plattform gehabt. Auf sowas darf man sich deshalb gar nicht erst einlassen.