BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen Beihilfe

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) mit dem Az.: 5 C 2.12 (u. a.) sehr begrüßt, wie es auf ihrer Homepage zu lesen steht.

Das BVerwG hat nunmehr per Beschluss festgelegt, dass die bis September 2012 geltende Bundesbeihilfeverordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür enthalten hat, die Beihilfe der betroffenen Beamtinnen und Beamten nur bis zur Höhe des Festbetrages der Krankenkassen zu bewilligen.

Auch wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis begrüßen diese Entscheidung der Leipziger Richter sehr und haben diesbezüglich den kompletten Artikel der BDZ nachstehend per Link zum Anklicken zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. http://www.bdz.eu/medien_nachrichten_3396.php

Wir wünschen Euch nach dem Klick auf den Link viel Spaß beim Lesen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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