BBU & Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilen mit: Das Frackingverbot im Landeswasserrecht von Schleswig Holstein nicht „offensichtlich verfassungswidrig“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) pressiert uns bereits seit Jahren das Thema FRACKING, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und insgesamt nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fracking !

Nunmehr ist uns über den Pressesprecher und Vorstandsmitglied des BBU, dem Kollegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz+bbu), eine Pressemitteilung des BB und der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vom 02.10.19 zum Thema zugestellt worden.

Diese Pressemitteilung ist betitelt mit „Frackingverbot im Landeswasserrecht von Schleswig Holstein nicht offensichtlich verfassungswidrig“!

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

*****************************************************

Das Foto zeigt die Delegation der Volksinitiative
zum Schutz des Wassers vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig (1.10.2019)

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Pressemitteilungen des BBU und der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vom 02.10.2019

Das Frackingverbot im Landeswasserrecht von Schleswig Holstein nicht
„offensichtlich verfassungswidrig“

(Bonn, Kiel, 02.10.2019) Am 2. September startete in Schleswig-Holstein
ein breites Bündnis das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste
Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren. Ziel ist ein
besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung
sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren. Auch der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) unterstützt das
Volksbegehren und ruft die Bevölkerung von Schleswig-Holstein dazu auf,
mit einer Unterschrift das Volksbegehren zu unterstützen. Beteiligen
können sich alle Personen ab 16 Jahren. Formulare liegen in
Schleswig-Holstein in allen Ämtern und Rathäusern aus und können auch im
Internet ausgedruckt werden: http://vi-wasser.de

Am Dienstag (1. Oktober) fand jetzt die mündliche Verhandlung zum Antrag
der Volksinitiative für ein Frackingverbot im Landeswasserrecht von
Schleswig-Holstein vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig statt.
In einem umfangreichen Programm wurden zahlreiche Rechtsfragen
diskutiert und die Komplexität der Frage der Zulässigkeit dieser
Gesetzesinitiative der Volksinitiative aufgezeigt. Die Entscheidung will
das Verfassungsgericht am 06.12.2019 um 12 Uhr verkünden.

Ausführliche Informationen:

https://vi-wasser.de,

https://www.keinco2endlager.de

Weitere Informationen aus anderen Umweltbereichen sowie Terminhinweise
aus der Umweltschutzbewegung:

https://www.bbu-online.de/Termine/Termine.htm

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Folgend der vollständige Text einer Pressemitteilung der Volksinitiative
zum Schutz des Wassers vom 2. Oktober 2019, die nach dem Gerichtstermin
veröffentlicht wurde:

In einem umfangreichen Programm wurden zahlreiche Rechtsfragen
diskutiert und die Komplexität der Frage der Zulässigkeit dieser
Gesetzesinitiative der Volksinitiative aufgezeigt. Die Entscheidung will
das Verfassungsgericht am 06.12.2019 um 12 Uhr verkünden.

„Dieses Verfahren zeigt, dass ein Frackingverbot im Landeswasserrecht
keineswegs „offensichtlich verfassungswidrig“ ist, wie von
Landesregierung und Jamaika-Koalition behauptet wird. Vielmehr handelt
es sich um eine hochkomplexe Fragestellung, die verfassungsrechtlich
geklärt gehört,“ sagt Dr. Reinhard Knof, Vertrauensperson der
Volksinitiative.

Zu dem vorgestern vorgelegten Änderungsantrag der Jamaika-Koalition zum
geplanten Wasserrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Dr. Patrick Breyer
(Piratenpartei), Vertrauensperson der Volksinitiative zum Schutz des
Wassers: „Auf Druck unseres Volksbegehrens will die Jamaika-Koalition
jetzt einige unserer Forderungen zur Unternehmenshaftung und zum
Wasserschutz umsetzen – gut so. Dass dadurch ‚Fracking in
Schleswig-Holstein verboten werden‘ solle, wie gestern per
Pressemitteilung verbreitet wurde, entspricht aber nicht den Tatsachen.“

Bisher blockiert die Koalition nicht nur das von unserer Volksinitiative
geforderte gesetzliche Fracking-Verbot und zwingt die Volksinitiative,
gegen Landtag und Landesregierung vor das Landesverfassungsgericht zu
ziehen. Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetzesinitiativen der
Volksinitiative standen Anfang des Jahres schon einmal auf der
Tagesordnung und wurden damals entgegen anders lautender Versprechen
ohne Begründung wieder abgesetzt.Ebenso verhindert die Koalition zum
Schutz vermeintlicher ‚Geschäftsgeheimnisse‘ die Aufdeckung von
Gefahren, selbst wo Gesundheitsgefahren für Bevölkerung, Feuerwehren,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz oder Korruption drohen. Eine
Umsetzung eines Teils der Gesetzesvorhaben der Volksinitiative scheint
nur durch den Druck des vor einem Monat gestarteten Volksbegehrens
möglich zu werden, ist aber noch nicht beschlossen.

Daher sind alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner
aufgefordert, gegen diese Politik aufzubegehren und das Volksbegehren
zum Schutz des Wassers nach Kräften zu unterstützen! Die Unterschriften
können in Rathäusern und Ämtern https://www.rathausfinder.de/1204/search/
geleistet werden. Das Formular kann auch aus dem Internet
https://vi-wasser.de/files/Unterschriftenbogen.pdf heruntergeladen,
ausgedruckt, unterschrieben und an die dort angegebene Adresse geschickt
werden. 80.000 Unterschriften werden benötigt. Seien Sie dabei und
unterstützen Sie Wasserschutz und Transparenz.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032.

Die Facebook-Adresse lautet:

www.facebook.com/BBU72

Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen

Share
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert