Auch Kollege Laurenz Nurk vom Gewerkschaftsforum Dortmund hat einen Beitrag zur HARTZ-IV-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfasst!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschadfter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir jüngst zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den HARTZ IV-Sanktionen einen Beitrag auf unsere Homepage gepostet.
 
Diesen könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen.
 
Zum selben Thema erreicht uns jetzt ein SONDERNEWSLETTER des Kollegen Laurenz Nurk (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=laurenz+nurk) vom GEWERKSCHAFTSFORUM-DORTMUND.
 
Wir haben dessen kompletten Beitrag nachstehend zu Eurer gefälligen Kanntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
gewerkschaftsforum-do.de / Urteil des BVerfG zu SGB II-Sanktionen

gewerkschaftsforum-do.de

ein Forum für Dortmunder Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

img

 
  Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
aus aktuellem Anlass möchte ich euch auf einen neuen Artikel auf www.gewerkschaftsforum-do.de aufmerksam machen:
 

Auch nach dem Urteil des BVerfG bleiben Sanktionen immer Strafe und Legitimation zugleich

Im Laufe der Jahre relativiert sich alles. So könnte man die Reaktionen der sonst so hartgesottenen Hartz-IV-Kritiker auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zu den Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II vielleicht erklären.
 
Es ist schon erstaunlich. Da gibt man sich damit zufrieden oder feiert es sogar, dass die BVerfG-Entscheidung vom 5.11.2019 Sanktionen in Gestalt eines Leistungsentzugs von bis zu 100 Prozent oder auch 60 Prozent und pauschal bis zu 3 Monate lang verfassungsrechtlich „unverhältnismäßig“ einstuft.
 
Nicht mehr und nicht weniger. Wäre das Gericht weitergegangen, hätte man das ganze Hartz-IV-System in Frage gestellt und wahrscheinlich völlig abstürzen lassen müssen.
Das Gesamtsystem der Sanktionen, die Strafe und gleichzeitig Legitimation der schon 2005 verfassungswidrigen „Hartz-Reformen“ ist, wird weiterhin nicht in Frage gestellt.  weiterlesen 
 

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Sozialreportagen 2018

Sozialreportagen 2017

 
Viel Freude beim Lesen
und
herzliche Grüße
Laurenz Nurk

Share
Dieser Beitrag wurde unter Gewerkschaftsarbeit, Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert