AMAZON: Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagt Sonntagsarbeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir beständig an der Seite der AMAZON-Beschäftigten in deren Kampf um einen vernünftigen Tarifvertrag gestanden, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=amazon !

Den letzten Beitrag zum Thema hatten wir am 07. Dezember 2015 veröffentlicht. Diesen Artikel könnt Ihr direkt durch den Klick auf den Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12/07/ver-di-veroeffentlicht-den-amazon-weihnachtskalender-24-x-zartbitter-die-streiks-werden-jetzt-bei-amazon-flexibel-gefuehrt/ !

Nunmehr gibt es eine erfreuliche Aktualität zu berichten. Die Gewerkschaft Ver.di hat es erreicht, dass im AMAZON-Logistikzentrum in Rheinberg am Sonntag nicht gearbeitet werden darf!

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, die am gestrigen Donnerstag, den 17.12.2015, getroffen wurde, ist begründet, mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Arbeitnehmerschutzes.

Die Bezirksregierung hatte vorher die Erlaubnis erteilt, dass am vierten Adventssonntag gearbeitet werden dürfe.

Mit Erfolg klagte die Gewerkschaft Ver.di (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/ver-di/) dagegen.

Dann legt AMAZON dagegen einen Eilantrag ein, von der Erlaubnis der Sonntagsarbeit doch noch Gebrauch machen zu können.

Das wurde jetzt vom Verwaltungsgericht (Entscheidung mit dem Az.: 15 L 4019/15) abgewiesen.

Hier hat die Justiz in der Tat einmal Rückgrat im Interesse des Erhalts der bestehenden Vorschriften u. Gesetze für die Arbeitnehmer/Innen gezeigt!

Der Kampf der Beschäftigten ihrer Ver.di bei AMZON für ihre berechtigten Interessen wird weitergehen!

SOLIDARITÄT MIT DEN KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN BEI AMAZON!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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