Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis haben wir den NEWSLETTER Nummer 09/2020 des Kollegen Harald Thomé auf unsere Homepage gepostet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 09/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                     

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 09/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2622/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

Thomé Newsletter 09/2020 vom 08.03.2020

1. 27. März: Treffen zum Austausch und Koordination von Protest gegen die Kürzung der Finanzierung von Arbeitslosenzentren in NRW / Faktenabfrage

Die NRW-Landesregierung will die Mittel zur Förderung von Arbeitslosenzentren streichen und stattdessen eine Förderung unter dem Namen „Beratungsstellen Arbeit“ aufbauen. Es liegen bisher keine Zahlen oder genauere Informationen vor, wie viele Einrichtungen und Stellen von dieser geplanten Umstrukturierung in NRW betroffen sind und wie viele Arbeitslosenzentren dann ihre Arbeit einstellen müssen. Nach aktuellen Infos soll die Förderung von rund 40 Arbeitslosenzentren wegfallen.  

Klar ist auf jeden Fall, dass damit behördenunabhängige Begegnungsorte und Beratungsstrukturen von Seiten der Landesregierung massiv eingeschränkt und zerschlagen werden sollen.

Der Verein Tacheles ruft daher zu einem Treffen auf, um hier einen ersten Austausch durchzuführen. Ferner soll überlegt werden, wie wir uns zur anstehenden Anhörung Anfang Mai im Landtag positionieren und wie konkreter Druck gegen diese Kürzung und Zerschlagung unabhängiger Beratung aufgebaut werden kann.

Daher kommt zu dem Treffen. Da die Teilnahmeplätze raumbedingt beschränkt sind, meldet euch bitte vorher unter gine@tacheles-sozialhilfe.de  an.

Treffen am 27. März 2020, 12- 15 Uhr,
Alte Feuerwache, Gathe 6, Raum Gathedrale
42107 Wuppertal

Faktenanfrage:
Im Vorfeld und Vorbereitung des Treffens bitten wir um verschiedene Rückmeldung:

  1. Name der Einrichtung und Ort
  2. Ist die Existenz eurer Einrichtung durch die Mittelstreichung gefährdet?  Ja/nein
  3. Seht Ihr euch inhaltlich und fachglich in der Lage eine arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten aus Rumänien und Bulgarien und weiteren Osteuropäischen Ländern, wie es in dem Laumanischen Konzept „Beratungsstellen Arbeit“ vorgesehen ist, durchzuführen? Ja/Nein
  4. Haltet ihr eine Stärkung der bestehen Beratungsstrukturen für Arbeitsmigranten für geeigneter? Ja/Nein
  5. Sehr ihr eine weitere Förderung einer behördenunabhängigen Sozialberatung für notwendig an? Ja/Nein    
  6. Seht ihr eine Förderung von behördenunabhängiger Sozialberatung ohne Eigenanteile in der Finanzierung als notwendig an? Ja/Nein
  7. Sehr ihr Bedarf in der Beratung von behördenunabhängiger Sozialberatung im Bereich der Altersarmut und voller Erwerbsminderung? Ja/Nein

Wir bitte in Vorbereitung des Treffens um möglichst umfassende Rückmeldung zu den gefragten Punkten, auch dann wenn ihr nicht an dem Treffen teilnehmt.

Bitte bei der Rückmeldung vorsorglich Name, Trägername, Stadt und Handynummer angeben.
Rückmeldungen an gine@tacheles-sozialhilfe.de

2. Neue Weisung zur Einkommensanrechnung zu § 11 SGB II

Die BA hat es wieder mal geschafft, ihre Weisung zur Einkommensanrechnung im SGB II zu aktualisieren. Diese ist hier zu finden:      https://t1p.de/blaa

Ich möchte aber auch mal darauf hinweisen, dass viele Weisungen zum Teil 3 oder 4 Jahre alt sind, dass zentrale Urteile des BSG die zu Gunsten der Leistungsberechtigten getroffen wurden nicht eingearbeitet werden und somit faktisch höchstrichterliche Rechtsprechung durch die BA und das BMAS boykottiert wird. Denn die Sachbearbeiter*innen lesen die Weisungen, aber nicht die Rechtsprechung. Im Zweifel würden sie sich auch an die Weisung handeln und eben nicht an die Rechtsprechung. Das hat geändert zu werden!

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Seminar- und Veranstaltungsraum Loher Bahnhof Wuppertal

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.

 Der große Raum verfügt über Platz für 30 Menschen an Tischen oder bis zu 50 Menschen mit Stuhlreihen und einen zweiten Raum mit 16 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen gemietet werden.  

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice mit richtig gutem Essen, falls gewünscht.

Die Verfügbarkeit der Räume können unmittelbar im Belegungskalender abngeklärt werden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html  

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

3. Arbeitshilfe „Besser zusammen – Schnittstellen zwischen sozialarbeiterischer und anwaltlicher Tätigkeit – Empfehlungen für eine gelingende Kooperation in der Beratung von Geflüchteten“

Dann möchte ich auf die Arbeitshilfe mit dem Titel „Besser zusammen – Schnittstellen zwischen sozialarbeiterischer und anwaltlicher Tätigkeit – Empfehlungen für eine gelingende Kooperation in der Beratung von Geflüchteten“ hinweisen, die der DRK-Bundesverband gemeinsam mit dem DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. herausgegeben hat. In der Publikation wird die Frage nach dem bestmöglichen Zusammenwirken zwischen sozialarbeiterischer und anwaltlicher Tätigkeit im Sinne ratsuchender Geflüchteter gestellt und praxisnah aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

Die Arbeitshilfe kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
https://drk-wohlfahrt.de/uploads/tx_ffpublication/2020_arbeitshilfe_besser_zusammen.pdf

4. Bundesrechnungshof: Jobcenter rechnen sich schön

Aus der Pressemitteilung des BRH wird deutlich, dass die Jobcenter Rumtricksen und Schummeln:  „Der Bundesrechnungshof prüfte, wie die Jobcenter in gemeinsamer „Einrichtung (Jobcenter) den Status der Arbeitslosigkeit und weitere Statusvarianten bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfassten. …  Die Jobcenter haben Leistungsberechtigte insbesondere nach beendeten Integrationskursen oder Eingliederungsmaßnahmen nicht wie geboten wieder in den Vermittlungsprozess eingebunden, beraten und arbeitslos gemeldet. Zudem löschten sie frühere korrekte Arbeitslosphasen von Leistungsberechtigten. Dadurch können sie die Langzeitarbeitslosenstatistik unrechtmäßig senken und reduzieren damit die Förder- und Integrationsmöglichkeit der Betroffenen.“

Die PM und die Stellungnahme des BRH gibt es hier: https://t1p.de/a40y

5. Bundesverfassungsgericht weist Vorlagebeschluss zum Sozialhilfeausschluss von Unionsbürger*innen als unzulässig zurück

In der FAZ zu lesen: „Keine Sozialhilfe für EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht“ und im migazin: „Weiter keine Sozialhilfe für EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht“. So habe es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Doch diese Überschriften sind zumindest irreführend, man kann auch sagen: falsch. Denn das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 (1 BvL 1/20) zwar einen Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Darmstadt zurückgewiesen, in dem das SG den vollständigen Leistungsausschluss für bestimmte Unionsbürger*innen für verfassungswidrig erachtet hatte. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht diese Vorlage nur deshalb als unzulässig abgelehnt, weil die Begründungen und Herleitungen des Sozialgerichts nicht den hohen Anforderungen des BVerfG genügten. Die Entscheidung erging also aus formalen Gründen und nicht etwa deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht einen vollständigen Leistungsausschluss materiell für verfassungskonform halten würde. Im Gegenteil: Das BVerfG hat nicht deshalb die Vorlage zurückgewiesen, weil EU-Bürger*innen ohne Aufenthaltsrecht vom Sozialhilfeanspruch ausgeschlossen werden dürfen, sondern vielmehr weil die Betroffenen im konkreten Fall (wohl) doch einen Anspruch auf Leistungen haben. Somit stelle sich die Frage der Verfassungswidrigkeit möglicherweise gar nicht. Richtig hätten die oben zitierten Überschriften daher lauten müssen: „Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über Sozialleistungsausschluss, da vermutlich doch Anspruch auf Leistungen besteht“, so Claudius Voigt.

Mehr dazu in einer Mail von Claudius Voigt v. 6.3.2020: https://t1p.de/zkb3
Entscheidung des BVerfG: https://t1p.de/r83o

6. Die Unschlüssigkeit der schlüssigen Konzepte von Analyse & Konzepte in Bezug auf Unterkunftskosten

Seit 2008 erstellt die Firma Analyse & Konzepte für die Ermittlung von Mietobergrenzen zu Deckelung der Kosten der Unterkunft für Städte und Landkreise sog. schlüssige Konzepte.
Die Kolleg*innen von Aufrecht e.V. aus Iserlohn haben nun eine Übersicht vorgelegt aus der ersichtlich wird, dass von 42 von 94 Städten und Landkreisen erstellte „Schlüssige Konzepte“ in der Rechtsprechung als nicht schlüssig verworfen wurden.
Die Übersicht dürfte unvollständig sein. Von weiteren Kreisen ist mir derzeit nicht bekannt, ob weitere Klagen anhängig sind.

Dazu ein kurzer Artikel: https://t1p.de/fbl2 und hier einen Gegenüberstellung der Unschlüssigkeit: https://t1p.de/hzqz

Dazu auch mal ein älterer Artikel „Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ „auf der Tachelesseite:  https://t1p.de/wuj0

7. Tacheles sucht Mitstreiter*innen in der Beratung

Wir vom Tacheles suchen Menschen die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich. Da die Beratung vor Ort in Wuppertal durchgeführt wird, müssen Interessierte aus Wuppertal oder dem näheren Umkreis kommen.   

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de   melden

Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …..

In meinem Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Sie suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Preise für eine

  • kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 €
  • große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €, 

jeweils zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden. 

Kontakt: info@harald-thome.de  

8. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020

Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in diesem Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

–   25. – 29. Mai  2020       in Wuppertal  
–   14. – 18. Sept. 2020     in Hamburg 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de          

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an: 

–    25./26. März 2020           in Hamburg (1 Platz frei)
–    30./31. März  2020          in Stuttgart   
–    04./05. Mai  2020            in Hamburg 
–    11./12. Mai  2020            in Berlin     
–    08./09. Juni   2020          in Frankfurt          
–    17./18. Juni 2020            in Hamburg   
–    13./14. Juli  2020            in München
–    23./24.Junli  2020           in Wuppertal    
–    19./20. August 2020       in Saarbrücken
–    31. Aug./01. Sept. 2020  in Bremen  
–    07./08. Sept. 2020         in Saarbrücken  

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Info: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  

Sie findet statt

 –    20./21. April 2020      in Frankfurt                              

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind. Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich    

–   19. Mai 2020       in Dresden    
–   16. Juni 2020      in Berlin                         

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
– Einkünfte
– Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr.

Weitere Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

–  18. Mai 2020           in Dresden
–  12. Juni 2020          in Wuppertal
–   22. Juli 2020               in Stuttgart 

an. Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–   05. Juni  2020             in Wuppertal    

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich
                        
13. März 2020         in Wuppertal     

wieder an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

–   11./12.03.2020   in Stuttgart
–   06./07.05.2020   in Hamburg
–   22./23.06.2020   in München
–   12./13.10.2020   in Leipzig
–   09./10.11.2020   in Frankfurt/M

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

–   30.03.2020    in Wuppertal
–   ­11.11.2020    in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

IMPRESSUM

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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