Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den Streiktag der VERGESSENEN CORONA-HELD/INNEN (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=corona), den die Gewerkschaft Ver.di im Einzelhandel getragen hat, sehr begrüßt.
Dazu teilt Ver.di NRW das Folgende mit:
Handel NRW
3.000 Streikende im Einzelhandel NRW!
Streikkundgebungen in Dortmund uns Düsseldorf
Streiktag im Einzelhandel NRW
Ohne uns kein Geschäft!
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Freitag (17.05.), im Rahmen der Tarifrunde im nordrhein-westfälischen Einzelhandel, zu zwei zentralen Streikversammlungen nach Düsseldorf und Dortmund aufgerufen. Es haben rund 3.000 Streikende aus allen Teilen des Landes teilgenommen.
„Die Arbeitgeber haben in der zweiten Verhandlungsrunde 1,5 Prozent ab dem 01. Mai 2019 angeboten und weitere 1,0 Prozent ab dem 01. Mai 2020. Damit liegt das Angebot unter der Preissteigerung und bedeutet Reallohnverluste für die Beschäftigten. Dies hat zu Unruhe und Protesten in den Betrieben geführt. Wertschätzung für die geleistete Arbeit sieht anders aus“, betonte ver.di Verhandlungsführerin Silke Zimmer.
„Über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) der Tarifverträge wollten die Arbeitgeber erst gar nicht reden. All dies zeigt: Ohne Druck aus den Betrieben werden die Arbeitgeber sich in dieser Tarifrunde nicht bewegen. Die zentralen Streikversammlungen sind ein erstes kraftvolles Signal der Beschäftigten.“
Die Streikversammlung fanden auf dem Friedensplatz in Dortmund und auf dem Corneliusplatz in Düsseldorf statt. In Dortmund hat die Verhandlungsführerin Silke Zimmer zu den Streikenden gesprochen. Im Anschluss fanden Streikdemos in den Innenstädten von Dortmund und Düsseldorf statt.
ver.di fordert für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 6,5 Prozent, mindestens aber 163 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 100 Euro im Monat angehoben werden. Darüber hinaus will die Gewerkschaft die Allgemeinverbindlichkeit für die ver.di-Tarifverträge des Einzelhandels erreichen. Das bedeutet, dass Tarifverträge für alle Unternehmen und alle Beschäftigten verbindlich gelten.