Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Infoserie des Harald Thome´ reißt aufgrund der Fülle von Aktualitäten, über die es zu berichten lohnt, nicht ab. Mit Datum 13.10.2013 erreichte uns wieder ein wichtiger THOME´- NEWSLETTER, der sich gut in die auf die entsprechende Rubrik unter http://ak-gewerkschafter.com/?s=thome+newsletter einpasst. Wir haben diesen NEWSLETTER in eine um die Seminartermine gekürzte Fassung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Die Seminartermine könnt Ihr direkt auf der Homepage des Kollegen Harald Thome´ aufrufen. Dieser NEWSLETTER ist deshalb auch sehr wichtig, da er jüngste Rechtsprechung des Landessozialgerichtes NRW (LSG) enthält, der wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) immer wieder gerne ein Hauptaugenmerk schenken.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Inforeader des CV zum Beitragsschuldengesetz und Umgang damit ===========================================================
Bis Ende Dez. 2013 gibt es ein einmaliges Zeitfenster für bisher nicht gesetzlich Versicherte einen Erlass sämtlicher GKV Schulden zu erhalten. Ebenso sind Säumniszuschläge per Gesetz von 5 % auf 1 % zu reduzieren.
Der CV hat dazu eine Infobroschüre zusammengestellt, die dir neuen gesetzlichen Regelungen in verständlicher Weise erklärt und ermöglicht einen schnellen und anschaulichen Überblick ermöglicht. Für die Praxis besonders relevant sind die Musterschreiben, die die verschiedenen Fallkonstellationen aufgreifen und eine wertvolle Formulierungshilfe darstellen.
Die Infomappe gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/CV-Erlass-von-Beitragsschulden-8.10.13.pdf
Dazu noch ein Hinweisschreiben des Bundesgesundheitsministeriums vom 19.09.2013, welches die Regeln nochmal zusammenfasst: http://www.harald-thome.de/media/files/Schreiben-BMG-Beitragsschuldenerlass-18-9-13.pdf
2. Stellungnahmen des CV vor BVerfG
===============================
Hier nun die Stellungnahme des CV für die beim BVerfG anhängigen Verfahren zum dem Regelbedarfen. In dem Verfahren geht es zum einen um die Verfassungsmäßigkeit der seit 2011 geltenden Regelbedarfe im SGB II und um die Regelbedarfe einer Familie mit einem damals zweijährigen Kind Verfassungsbeschwerde erhoben. Überprüft werden also die Regelbedarfe für Erwachsene (alleinstehend und Paare) und für Kinder.
Die CV – Stellungnahmen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/CV-Stellungnahme_-27aBVerfGG_2013_Endfassung.pdf und hier http://tinyurl.com/on4ktjy
3. Positionspapier des DV zu Zuwanderung aus Südosteuropa – hier insbesondere Rumänien und Bulgarien =======================================================
Die Zuwanderung aus Südosteuropa steht derzeit im Fokus der politischen Debatte und der medialen Aufmerksamkeit. In diesem Kontext wird vor allem die sogenannte „Armutszuwanderung“ thematisiert. Dabei handelt es sich um Menschen, die aufgrund ihrer prekären wirtschaftlichen und sozialen Lage, im Hinblick auf die Gruppe der Roma auch mit Vertreibungsdruck, nach Deutschland kommen verbunden mit der Hoffnung, ihre Lebenssituation zu verbessern. Der in Rede stehende Zuzug findet aus Staaten der Europäischen Union (EU) – insbesondere aus Rumänien und Bulgarien statt. Die aktuelle Debatte um Armutszuwanderung verkennt dabei die Tatsache, dass die weit überwiegende Anzahl von zuwandernden Unionsbürger/innen gut ausgebildete und motivierte Menschen sind. Soweit aus dem Vorwort des DV.
Dieses Positionspapiereröffnet mit konkreten Fakten die Diskussion über Armutszuwanderung, ich möchte es daher nicht meiner Leserschaft vorenthalten, es gibt es hier: https://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-11-13-Zuwanderung
4. Position des CV zur EU-Mobilität insbesondere zur Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien ==============================================
Auch der CV positioniert sich zur Armutszuwanderung, seine Position ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/CV-Position_EU_Mobilit-t_2013_10_01.pdf
5. LSG NRW: EU-Bürger, die lange genug in Deutschland leben und nach Arbeit suchen, haben Anspruch auf ALG II ====================================================
Das LSG NRW spricht mit Urteil vom 10.10.2013 – L 19 AS 129/13) einer rumänischen Familie den Anspruch auf Hartz-IV zu.
Mit diesem erfreulichen Urteil, zu diesem Zeitpunkt, stellt das LSG NRW klar, dass Menschenrechte und das Recht auf physisches Existenzminimum auch auf Armutszuwanderer anzuwenden ist. Denn „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175).
Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.
Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“
BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.7.2012
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Um es mal rein juristisch zu sagen.
Zu empfehlen ist jetzt in allen Fällen, in denen EU-Bürgern und insbesondere Bulgaren und Rumänen existenzsichernde Leistungen abgelehnt werden diese doch zu beantragen und dann durch Gerichtsverfahren diese durchzusetzen.
Pressemitteilung LSG NRW: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_10_2013/index.php
Hintergrund in der WAZ: http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/hartz-iv-fuer-arme-zuwanderer-die-wichtigsten-fakten-zum-thema-id8548171.html
Umfangreicher in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-fuer-einwanderer-job-center-verweigern-rechtswidrig-leistungen-fuer-eu-buerger-1.1792475
Das LSG NRW mit der 19. Kammer hat grade in einem anderen rechtskräftigen Beschluss zu Bulgaren (LSG NRW v. 22.08.2013 – L 19 AS 766/13 B) seinen Standpunkt zu SGB II-Leistungen für Bulgaren dargelegt: http://openjur.de/u/643460.html
6. Suppenküchen verbreiten sich in ganz Europa ========================================
43 Millionen Europäer können sich nicht genug zu essen leisten. In England entsteht jetzt die erste Suppenküche seit dem 2. Weltkrieg. Dramatisch ist die Lage aber auch in Italien, Spanien und Griechenland. Weiteres hier: http://www.20min.ch/ausland/news/story/Suppenkuechen-verbreiten-sich-in-ganz-Europa-25692557
Oder:
Immer mehr verarmte Briten – Ansturm auf Suppenküchen Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg sieht sich das britische Rote Kreuz gezwungen, Hungernden im eigenen Land zu helfen. Drei von zehn Briten brauchen offenbar Lebensmittelhilfe. Mehr dazu hier: http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/ausland/ansturm-auf-suppenkuechen–76080443.html
Oder: Armenhaus Europa: Millionen Menschen haben kein Geld für Lebensmittel Die Finanzkrise hat dramatische Folgen für die gesamte europäische Bevölkerung. Die Lebenssituation hat sich in allen untersuchten Ländern verschlechtert, 120 Millionen Menschen sind armutsgefährdet. Auch in Deutschland wächst die Zahl der Notleidenden.
7. Konferenz „Die nützliche Armut“, am 23. Nov. in Wuppertal =============================================
Am 23. Nov. findet eine hochkarätig besetzte Veranstaltung in Wuppertal statt, dabei geht darum einen kritischen Blick auf die herrschen Verhältnisse zu schmeißen. Aus der Einladung:
„Uns geht es doch gut“ – beruhigt die Kanzlerin mit Blick auf die grassierende Verelendung in anderen EU-Staaten. „Uns“ – das sind diejenigen in gut bezahlten und sicheren Beschäftigungsverhältnissen und die ohnehin reichen Gewinner der großen Umverteilung. Und die von allen etablierten Parteien getragene Agenda 2010 habe doch wirtschaftliche Erfolge gebracht, von denen letztlich alle profitieren würden: die Deregulierung der Arbeitswelt, die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Konsolidierung der sozialen Sicherungssysteme.
Doch tatsächlich hat sich die Armut verschärft, bei Arbeitslosen, Rentner/innen und Grundsicherungsbeziehenden genauso wie bei Arbeitnehmer/innen. Nicht nur ungelernte Arbeitnehmer/innen sind betroffen, sondern auch Facharbeiter/innen in der Leiharbeit, Dienstleister/innen und Akademiker/innen. Von der Armut bzw. Mittelkürzungen betroffen sind auch die „Armutsverwalter“ in staatlichen Behörden und Sozialleistungsträger, die ihrerseits bei ihren Aufträgen zu wenig zahlen.
Armut ist kein Betriebsunfall, sondern sie scheint systemnotwendig in der „Wettbewerbsgesellschaft“: Als Kehrseite des Reichtums und als Druckmittel und Drohung bis weit hinein in die Mittelschichten. Wie gehen wir damit um?
Mehr hier:
http://www.rosalux.de/event/49135/die-nuetzliche-armut.html
Flyer zum Ausdruck: http://www.nrw.rosalux.de/fileadmin/ls_nrw/dokumente/veranstaltungswerbung/rlsnrw_armutskonferenz-flyer_WEB.pdf
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal