AK-Resolution an die Gewerkschaft Ver.di: Der noch amtierende Personalratsvorsitzende bei der Handwerkskammer Aachen darf zur kommenden Personalratswahl keinen Platz auf einer offiziellen Ver.di-Liste bekommen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur aktuellen Lage um die Personalratsaffäre bei der Handwerkskammer Aachen (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=handwerkskammer+aachen), die wir mit Beitrag vom 06.01.2019 online gestellt haben, wurde auf unserer gestrigen AK-Sitzung einstimmig die hier veröffentlichte OFFENE RESOLUTION AN DIE GEWERKSCHAFT VER.DI (alle Ebenen) verfasst.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf den Beitrag vom 06.01.2019, der Grundlage für unsere RESOLUTION geboten hat.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/2019/01/06/der-beschluss-der-verwaltungsgerichts-aachen-in-sachen-personalrat-der-handwerkskammer-personalratsvorsitznder-der-handwerkskammer-ist-online-gestellt-bei-unserer-kommenden-oeffentlichen-ak-sitzu/

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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GEWERKSCHAFTER/INNEN-ARBEITSKREIS (AK) AC

                    http://www.ak-gewerkschafter.de

c/o Manni Engelhardt – Koordinator – Freunder Landstr. 100 – 52078 Aachen

OFFENE  R E S O L U T I O N  AN DIE GEWERKSCHAFT VER.DI

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachweisbar hat sich der Personalratsvorsitzende Sch…, der dem scheidenden Personalrat bei der Handwerkskammer Aachen im Augenblick noch vorsteht, nicht gesetzeskonform dem Personalrat und der Belegschaft der Handwerkskammer gegenüber verhalten.

Er hat einen streng vertraulichen Brief eines Mitarbeiters an die Geschäftsführung weitergereicht, seine Personalratskollegen mehrfach beleidigt und dann auch noch schriftlich angekündigt, sich gegenüber der Geschäftsführung zum geheimen Abstimmungsverhalten einiger Personalratskollegen äußern zu wollen.

Hierzu verweisen wir auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen inklusive Beschlussbegründung unter dem Az.: 16 K 1957/18PVL, der als PDF über den Klick auf den hier stehenden Link im Internet aufgerufen werden kann

> https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2018/16_K_1957_18_PVL_Beschluss_20181206.html

Auch wenn letztlich der Beweis der Durchführung des Verrats fehlt, bleibt die entscheidende Frage, weshalb diese Ankündigung erfolgt ist? Hier liegt der Verdacht nache, dass mit dieser Ankündigung Druck auf das Kollektivorgan Personalrat ausgeübt werden sollte. Auch wenn das Verwaltungsgericht in der Subsumtion der Negativhandlungen dieses Herrn keine grobe Pflichtverletzung nach dem LPVG/NW, die einen Ausschluss aus dem Personalrat rechtfertigt hätten, erkennen wollte, bleibt für alle Gewerkschafter/Innen die moralisch verwerfliche Tatsache des VERTRAUENSBRUCHS bestehen.

Dieser Vertrauensbruch ist mit den gewerkschaftlichen Grundsätzen, die da lauten Vertrauen, Kollegialität und Solidarität unvereinbar. Sollte dieser Herr Mitglied der Gewerkschaft Ver.di sein, so darf er keinen Listenplatz auf einer offiziellen Ver.di-Liste zur kommenden Personalratswahl erhalten.

Nach einstimmiger Beschlussfassung vom 08.01.2018 gez. Manni Engelhardt -Koordinator-

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2 Antworten zu AK-Resolution an die Gewerkschaft Ver.di: Der noch amtierende Personalratsvorsitzende bei der Handwerkskammer Aachen darf zur kommenden Personalratswahl keinen Platz auf einer offiziellen Ver.di-Liste bekommen!

  1. Edgar Zadukowski sagt:

    Edgar Zadukowski :

    Ich finde es bewundernswert, das es noch Menschen gibt, die sich für Werte einsetzen.
    Danke, AK Gewerkschafter, und danke an einige Persönalräte der HWK Aachen, die es ermöglicht haben, dass derartige Sauereien überhaupt ans Tageslicht gekommen sind.
    Ich war selbst viele Jahre Vorsitzender eines mittelständischen Unternehmens und was ich in dem Urteil gelesen habe, macht mich richtig sprachlos.
    Eure Resolution gegen diesen Vorsitzenden der HWK Aachen finde ich absolut nachvollziehbar. Da sollte Ver.di schleunigst reagieren. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand, der so gesetzeswidrig und vorsätzlich unkollegial gehandelt hat, wie der Vorsitzende, überhaupt nochmal kandidiert. Sollte es tatsächlich noch Mitarbeiter geben, die ihm ihre Stimme gäben, wäre das unglaublich dumm. Außerdem ist er schon 63 Jahre alt und würde dann während der 4 jährigen Amtszeit in Rente gehen. Macht eigentlich keinen Sinn.
    Obwohl, vielleicht wenn er schön artig ist, kann es sein, dass auch er einen Rentnervertrag ( über 65) wie sein Vorgänger H.K. bei der Handwerkskammer bekommt.

    Edgar Zadukowski

  2. Vera Kremers sagt:

    Wenn ich die bewiesenen Vergehen dieser Person lese, dann ekelt mich ein solches Verhalten nur noch an.
    Vera Kremers

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