AK-Mitglied Christa Lenz kommentiert in die „CAUSA OHLEN“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen) und speziell zu unserem Artikel unter der Überschrift „Das Berufungsurteil des Landgerichtes (Freispruch 1. Klasse) ist eingetroffen…“ (http://ak-gewerkschafter.com/2015/04/18/urteil/) nimmt unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Christa Lenz nachstehend Stellung.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

„Hallo Manfred ,

das Urteil des Landgerichts Aachen ist ja soweit ganz o. K.! Ich stelle mir nur die Frage, wieso die Staatskasse, sprich der Bürger, wiederum die Kosten tragen muss? Es handelt sich doch hier aus meiner Sicht um Vorsatz und Willkür, oder sehe ich das falsch? Eigentlich müsste doch das Verursacher-Prinzip angewandt werden. Der Herr Ohlen müsste nach meiner Meinung die Prozesskosten zahlen! Aber das ist wohl nach deutschem Strafrecht nicht möglich. Möglich ist es aber, dass die Staatsanwaltschaft trotz der „Wasserdichtigkeit“ des Urteils auf Kosten der Steuerzahler in Revision geht. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln!

Mit kollegialen Grüßen

Christa Lenz –AK-Kassenwartin-„

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