Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bereits gestern schon zu vernehmen war, hat der Landtag von NRW das neue Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG/NW) beschlossen. Hierzu stellen wir fest, dass es zwar einige Verbesserungen gibt, die über den Stand des bis Oktober 2007 gültigen LPVG/NW hinausgehen, die wir jedoch als marginal bezeichnen möchten.
So ist die für uns als AK wichtigste Forderung, nämlich die nach der Legitimation zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften, wie sie im Studentenwerksbereich auf bis dato Gut-Will-Basis existierten und existieren, in dem neuen Gesetz nicht erfüllt worden. Zwar gibt es Verbesserungen bei der Beteiligung der Personalräte in Bezug auf Privatisierungsmaßnahmen und in Bezug auf Prekäre Arbeitsverhältnisse etc. pp., jedoch vermissen wir z. B. deutlich ein effizientes Antragsrecht der Personalräte, so wie in dem Gesetzesentwurf, den der Unterzeichner seinerzeit maßgeblich für die Partei DIE LINKE-NRW mit erstellt hat, enthalten ist. Wir lassen Euch den nachstehenden Link mit dieser E-Mail zukommen, wo Ihr dann nach einem
Klick auf unserer Webseite und mitten im Thema LPVG seid.
http://ak-gewerkschafter.com/category/lpvg/
Nachbesserungen zum Gesetz wird es wohl so schnell nicht geben. Die berechtigten Forderungen, die wir „Praktiker“ aber nach effizienter Mitbestimmung auf „Augenhöhe“ haben, ohne das neue LPVG kleinreden zu wollen, dürfen jetzt erst recht nicht verstummen. Mitteilung über Eure Standpunkte und Sichtweisen zum neuen LPVG/NW nehmen wir sehr gerne an. Sie werden in jedem Falle (außer beleidigende oder obszöne Inhalte) unzensiert veröffentlicht.
Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-