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Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hat nun auch das Arbeitsgericht Hamburg Streiks in Einrichtungen der Diakonie für rechtmäßig erklärt. „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal: Koalitionsfreiheit und Streikrecht machen auch vor diakonischen Einrichtungen nicht halt“, würdigte Ellen Paschke, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Entscheidung.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geht mit der Forderung nach 5,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt für die Arbeiter und Angestellten der Druckindustrie in die Tarifrunde. Desweiteren fordert ver.di für die in dieser Branche eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen entsprechend der Tarifverträge der Druckindustrie.

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