Dirk Altpeter kommentiert den „Edathy-Prozess“ unter seiner Überschrift: „Mein Artikel zur Edathy-Prozess-Schweinerei“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum „Edathy“-Komplex, den wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) seit längerem Beobachten und kommentieren (http://ak-gewerkschafter.com/?s=edathy), speziell aber zu unserem Artikel vom gestrigen Tage unter dem Titel: „Edathy-Prozess: Einer der faulsten Kompromisse der Rechtspflege in der ´Bananenrepublik Deutschland´! Jetzt hat das ´Juristische Tollhaus´ endgültig ´ausgeschissen´!“ (http://ak-gewerkschafter.com/2015/03/02/edathy-prozess-einer-der-faulsten-kompromisse-der-rechtspflege-in-der-bananenrepublik-deutschland-jetzt-hat-das-juristische-tollhaus-endgueltig-ausgeschissen/) nimmt unser AK-Kollege Dirk Altpeter wie folgt Stellung nachstehend Stekllung

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator

Dirk Altpeter meint:

„Mein Artikel zu der Edathy-Prozess SCHWEINEREI!

Gerade der Ausgang des „EDATHY-PROZESS“ zeigt deutlich:
Deutschland ist kein Rechtsstaat!
Justiz Trennung von Exekutive, Judikative und Legislative
Die Politiker führen das Wort vom “freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat” bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit im Mund und tragen den sogenannten RECHTSSTAAT wie eine Monstranz vor sich her. Dabei gab es auf deutschen Boden noch nie einen Rechtsstaat! In der Kaiserzeithatte Deutschland eine Klassenjustiz. In der Weimarer Republik war es eine diese Republik zutiefst verachtende Justiz, im III. Reich hatte Deutschlandeine Verbrecherjustiz, in der Nachkriegszeit eine Wendehalsjustiz und heute eine von den Politikern gegängelte Justiz.
Der Generalbundesanwalt und seine nachgeordneten Bundesanwälte sind weisungsabhängige politische Beamte, die vom Bundesjustizministeriumvorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Spuren sie nicht im Sinne der jeweiligen politischen Machthaber, dann können sie jederzeit wiederabberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Die Generalstaatsanwälte der Länder sind ebenfalls weisungsgebundene politische Beamte der Länder und können jederzeit wieder abberufen werden, wenn sie den Weisungen ihres Dienstherren, also dem Justizminister, nicht Folge leisten.
Deutschland hat keine politisch unabhängige Justiz!
Das Grundgesetz Deutschlands schreibt die Trennung von Exekutive und Judikative vor.  Die Praxissieht anders aus.  Diese gesetzlich vorgeschriebene Gewaltenteilung existiert nicht. Zu diesem Thema hat der Kriminologe und bekannte Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Peter- Alexis Albrechtfolgendes ausgeführt:
ZITAT:
„Warum geht das nicht im gesamten Justizsystem? Gerade hier wäre Autonomie das Gebot der Stunde. Der Ruf der Richterverbände belegt das eindrucksvoll. Im Kern geht es um die Verlagerung der Personalhoheit weg von den Landesjustizministern (der Exekutive) hin zu den Richterwahlgremien und unabhängigen Justizverwaltungsräten (der Judikative). Demokratisch legitimierte Richterwahlen gibt es in 24 EU-Ländern. Nur in Deutschland, Österreich und Tschechien werden die justiziellen Kontrolleure noch von der zu kontrollierenden Exekutive bestellt:
Das ist ein rechtsstaatliches Ding der Unmöglichkeit.
Dies wäre allerdings nur ein erster Schritt. Darüber hinaus ist eine umfassende Reform im Justizsystem notwendig, wie es Richterverbände fordern. Wahre Unabhängigkeit ist erst möglich, wenn Auswahl und Ersternennung anhand nachvollziehbarer Kriterien geschähen. Beförderungen sollten durch Funktionszuweisungen auf Zeit ersetzt werden.

Befähigungsbeurteilungen durch Vorgesetzte (im selben Spruchkörper!) würden damit obsolet. Wenn Bürger wüssten, dass Beisitzer ihre Rechtsprechung vom Wohlwollen des Vorsitzenden abhängig sehen, wäre der Ansehensverlust der Gerichte wohl noch größer.
In der Befreiung der Dritten Gewalt von Karriereabhängigkeiten liegt der Hauptgedanke einer umfassenden Autonomie. Das sind insbesondere psychologische Effekte, die der Berufsrolle von Richter und Staatsanwalt den erforderlichen Rahmen böten. Furchtlosigkeit vor den Einflüssen Dritter, insbesondere vor Machteinflüssen, sind erst das Produktrealer Unabhängigkeitsgewähr. Das gilt für Richter und Staatsanwälte gleichermaßen, auch wenn das Grundgesetz derzeit nur den Richtern die Unabhängigkeit formal sichert.
Die Finanzkrise sollte jedem deutlich machen, wie wichtig diese Forderung ist. Die Spekulation Privater ist von allen Regierungskräften im Schulterschluss mit der Finanzwirtschaft entfesselt worden. Die Schäden im Bank- und Finanzsektor sind daher systemisch von der Politik mit verursacht worden.
Das alles gehörte in die öffentliche Aufklärung eines Justizsystems, das unerschrocken gegen jedermann – also auch gegen Politiker –ermitteln müsste, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, was eindeutig der Fall ist: Es geht um den Straftatbestand der Untreue. Warum geschieht das nicht?
Die Aufsicht über Finanzspekulationen in Landesbankenüben zahlreiche hohe politische Funktionsträger aus. Sie bestellen und führen durch Weisungen jene, die die Verantwortlichkeiten der politischen Aufsichtsräte in Ermittlungsverfahren strafrechtlich prüfen müssten. Wie kann aber ein Staatsanwalt gegen seinen Dienstherrn unabhängig ermitteln, wenn dieser sein Herr und Gebieter ist?
Der Jäger muss jagen, der Richter wägt ab. Unabhängigkeit für beide heißt nicht Komplizenschaft in der Durchsetzung des öffentlichen Strafanspruchs. Unterschiedliche Berufsrollen innerhalb des Justizsystems brauchen auch unterschiedliche Organisationsformen – in jeweiliger Unabhängigkeit.
Entlässt man Staatsanwälte und Richter aus der Kontrolle der Exekutive, haben sie auch mehr Macht, das heißt auch mehr Selbstverantwortung. Sie müssten ihre Machtgrenzen – zum Beispiel durch eine Stärkung der Richterdienstgerichtsbarkeit, welche die Richter richten kann –deutlicher machen. Dazu gehört auch, dass dem Bürger ausreichender Rechtsschutzbei unabhängigen Gerichten eingeräumt wird, gerade während des Ermittlungsverfahrens.
Daran hapert es heute wie gestern.
Neue Prämissen einer gerechteren Sozialordnung, die den Einsatz einer von der Leine politischer Opportunität abgekoppelten Justizeigentlich erst wirksam legitimieren, müssen indes andere einlösen. Die Überlebenschance einer sozial gerechten Gesellschaft liegt primär im Gelingen dieser demokratischen Herkulesaufgabe.”

ZITAT ENDE

Es gibt ein Beispiel für einen solchen Politikskandal: Die französische Kriminalpolizei, die heutige Europa– Abgeordnete und damalige französische  Untersuchungsrichterin am Pariser Justizpalast, Madame Eva Joly, sowie der Genfer Generalstaatsanwalt haben umfangreiche Ermittlungen zum Komplex ELF – AQUITAINE angestellt und zu einer einzigen Anklage gegen hohedeutsche und französische Politiker, Industrielle und Geheimdienstlernzusammengefasst.

Ergebnis: In Frankreich wurden Politiker, Industrielle und Mitglieder des französischen Geheimdienstes angeklagt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Und in Deutschland?

Der Genfer Generalstaatsanwalt hat die gesamten Ermittlungsakten an den deutschen Generalbundesanwalt zur Anklageerhebung übermittelt. Die Akten wurden einmal geöffnet und gesichtet und anschließend versiegelt und in den Archiven der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe versenkt!

Keine Anklagen, keine Verurteilungen, kaum Presse!

Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Beispiele, wie die Politik die Justiz beeinflusst und beherrscht. Ganze Heerscharen von ausgeschiedenen Richtern und Staatsanwälten könnten schaurige Dinge über ihre Amtszeit berichten. Wie Justizminister ihre Staatsanwälte zitieren und ihnen Anweisungen erteilen, wie dies oder jenes Verfahren zu behandeln sei, ob eingestellt oder angeklagt wird.

Das geht sogar so weit, dass den Staatsanwälten schonvorgeschrieben wurde, welches Straf-Maß zu beantragen sei. Die Justizministerscheuen sich auch nicht, ganze Strafakten anzufordern und die Ermittlungsergebnisse einzusehen. Wo die dann landen, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen.

Doch wehe ein Staatsanwalt spurt nicht im Sinne despolitischen Justizministers. Im besten Fall wird er bei Beförderungen übergangen oder Familienrichter in Hintertupfingen, im schlechtesten Fall wird er aus dem Amt gemobbt. Polizei, Justiz gerade aus Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg könnten von den ‚Heldentaten‘ ihres Justizministeriumsberichten. Ein Kriminalhauptkommissar aus Sachsen wurde sogar aus dem Amt getrieben, weil er es gewagt hatte, gegen merkwürdige Verbindungen zwischen Politik und dubiosen Gestalten zu ermitteln.

Deutschland hatte noch nie eine Gerichtsbarkeit für Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte. Nur so ist es auch erklärbar, warum nach dem Zusammenbruch des dritten Reiches kein einziger Richter oder Staatsanwalt für sein verbrecherisches Verhalten in der NS – Blutjustiz zur Verantwortung gezogen wurde. Sogar der Beisitzer von Roland Freisler beim Volksgerichtshof wurde nach dem Zusammenbruch des III. Reiches wieder zum Landgerichtspräsident in Ravensburg bestellt. (Reese Urteil des BGH)

Absurde Szenen spielten sich in fast allen deutschen Gerichtssälen ab. Beispiel: Dieselben Richter des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, die die Enteignung von jüdischem Vermögen angeordnet hatten, entschieden später über die Entschädigung der entrechteten Juden.
Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war ein mutiger Mann. Er verfolgte die Verbrechen der Nazis gnadenlos. Doch er standallein auf weiter Flur. Wenn er telefonieren wollte, um einen alten Nazi zu ergreifen, dann suchte er sich eine Telefonzelle, denn es kam nicht selten vor, dass er im eigenen Amt abgehört und die Verhaftung durch seine Kollegen vereitelt wurde. So entging ihm zum Beispiel der KZ– Arzt Dr. Mengele um Haaresbreite.

Von einer Gerichtsbarkeit für politische Verbrechen, wie sie zum Beispiel in Frankreich existiert, wollen wir hier schweigen. Natürlich existiert ein solcher Gerichtshof nicht in Deutschland.

Dirk Altpeter“

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