Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Juni 2014 hatten wir eine Petition auf unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage unter dem Titel „Bananenrepublik Deutschland´: Säugling soll abgeschoben werden, die Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auf- und in das Gedächtnis zurückrufen könnt:
Heute erreicht uns die Mitteilung, dass nunmehr dem Baby Aline (zwischenzeitlich 8 Monate) das Aufenthaltsrecht endgültig verweigert wird.
Diese Mitteilung der Frau Angela Heinssen haben wir in ihrer Gänze nachstehend zu Eurer Information auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator –
Angela Heinssen teilt mit:
Mit herzloser Begründung wird dem Baby Duha Aline (8 Monate) das Aufenthaltsrecht endgültig verweigert – News zur Petition ´Landrat Kai-Uwe Bielefeld: Keine Abschiebung des Säuglings Duha Aline
Mit herzloser Begründung wird dem Baby Duha Aline (8 Monate) das Aufenthaltsrecht endgültig verweigert
Zohra und Maher sind unter Schock durch das aktuelle Schreiben des Landrates zum Aufenthaltsrecht des Kindes Duha Aline (8 Monate).
Mit Bescheid vom 19. Juni 2015 wird das Aufenthaltsrecht des Babys Duha Aline (8 Monate) endgültig abgelehnt. Die nunmehr für das Kind beantragte palästinensische Nationalität (entsprechend der Nationalität des Vaters) könne nicht berücksichtigt werden, da die Behörde von der Beantragung der marokkanischen Nationalität (wie die der Mutter ausgegangen sei.) Da die Eltern sich nicht bemüht hätten dem Kind die Nationalität der Mutter zu verschaffen, hätten sie nicht im behördlichen Verfahren mitgewirkt und das Kind erhalte daher kein Aufenthaltsrecht.
Der Anwalt der Familien schreibt dazu an die Behörde: ´In der Anlage übersende ich Ihnen die Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin vom 12. Januar 2015 über den Antrag eines Reisepasses für das Kind Duha Aline. ….. Es gibt im Staatsangehörigkeit-/Ausländerrecht keine Vorschrift, die es einem Kind verbietet, die Staatsangehörigkeit nur eines Elternteils anzunehmen. Mithin ist es ausreichend, wenn Duha Aline die palästinensische Staatsangehörigkeit erhält.´
Den Landrat lässt das kalt, es wird schlicht festgestellt, dass das Kind mit Mutter nach Spanien oder Marokko ausreisen reisen. Das Recht auf Familie gem. Art 6 Grundgesetz und Art 8 EMRK könne durch den Vater selbst geschützt werden, wenn er die beiden nach Spanien oder Marokko begleite.
Herr Landrat, warum kein Wort dazu, ob Maher, der Vater von Duha Aline, überhaupt nach Spanien oder Marokko einreisen kann oder wie sich die Familie dort ernähren soll. Kein Wort dazu, ob die internationale Kinderrechtskonvention verletzt ist, wenn das Kind gegen seinen Willen vom Vater getrennt wird. Der Vater von Duha Aline hat bisher immer betont, dass er nach über 13 Jahren in Deutschland hier bleiben möchte. Er hat gerade ein Aufenthaltsrecht bis 2016 erhalten.
Wieder bleibt die Frage: Dürfen Vater und Kind gegen ihren Willen getrennt werden? Entspricht das internationalen Menschenrechten?
Hintergrund: Zohra und Maher konnten sich tatsächlich nur schwer einigen, welche Nationalität das Kind annehmen soll. Die Entscheidung für die Nationalität des Kindes ist bei Eltern mit unterschiedlichen Nationalitäten nie einfach und kann zu Konflikten führen. Dieser Umstand darf indes niemals von deutschen Behörden zu Lasten eines Kindes ausgelegt werden. Das ist nicht nur eine Gebot der internationalen Menschenrechte, sondern auch ein Gebot der Menschlichkeit. Es ist wichtig auch sein Herz sprechen zu lassen!
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Petition anzeigen:
http://www.change.org/p/landrat-kai-uwe-bielefeld-keine-abschiebung-des-s%C3%A4uglings-duha-aline?utm_source=petition_update&utm_medium=email