Liebe Kolleginnen und Kollegen (Wichtig!),
in der „CAUSA MOMBER“ (http://www.ak-gewerkschaftert.de/category/causa-momber/) hat sich Aktuelles ergeben. Zuletzt noch hatten wir darüber berichtet, dass gegen den Vorsitzenden Richter des 13. Senates beim Landessozialgericht NRW (LSG-NRW), Scholz, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen erstattet wurde, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen könnt:
Natürlich wussten die Strafanzeigen-Erstatter durch die vielfältigen Erfahrungswerte in der „CAUSA MOMBER“, in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/causa/ohlen/), sowie im Kapitel „Justiz“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=justiz) genau, dass es hier zu einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft kommen würde, getreu dem Volksmund-Motto INDULA („in diesem unserem Lande“ = O-Ton Helmut Kohl): „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“
Stellen sich hier ähnlich eines „Welpenschutzmechanismus“, der bekanntermaßen nur im eigenen „Rudel“ existiert, Juristen schützend vor Juristen? Wird hier die „Unfehlbarkeit“ des „Juristischen Tollhauses in der Bananenrepublik Deutschland“ zementiert? Wird hier deutlich gemacht, dass die Justiz als „Dritte Gewalt“ über sich nur den „blauen Himmel“ hat?
Für uns ist allerdings entscheidend, dass wir das komplette Verhalten der Justiz in allen uns bekannten Fällen, über die wir berichten, dezidiert und detailliert aufzeichnen und für die Öffentlichkeit auf unsere Homepage posten. Bis zu mehr als 1000 User/Innen am Tage, die unsere Homepage besuchen, stellen unter Beweis, dass zu diesem Thema ein wahnsinniger Informationsbedarf besteht!
So wollen wir Euch denn auch heute sowohl den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Essen vom 02.10.2014 (Eingang hier am 14.10.2014!!!) als auch unsere Beschwerde dagegen vom 22.10.2014 an den Generalstaatsanwalt zu Hamm, einem Herrn Manfred Proyer, nachstehend auf unsere Homepage posten.
Hier kommt zunächst der Einstellungsbescheid:
„Staatsanwaltschaft Essen. 45117 Essen 02.10.2014 Aktenzeichen: 25 Js 133/14
Der Zitierende fixiert hier zur Vereinfachung: An die Anzeigenerstatterin Hubertine Momber und an die Anzeigenerstatter Dirk Momber u. Manfred Engelhardt
Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Scholz wegen Rechtsbeugung
Sehr geehrte/r……..
In Ihrer o. g. Strafanzeige beklagen Sie die Bearbeitung des Verfahrens L 13 SB 135/10 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen durch den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Scholz.
Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich nicht dazu berufen, sozialgerichtliche Entscheidungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr den jeweils zuständigen Obergerichten in den dafür vorgesehenen Instanzen zu. Die Staatsanwaltschaft prüft lediglich, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten gegeben sein könnten. Derartige Hinweise habe ich weder Ihrer Strafanzeige noch den beigefügten Unterlagen zu entnehmen vermocht. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das von Ihnen beanstandete Verhalten des Richters im Zusammenhang mit der Leitung und Entscheidung von Rechtssachen steht. Er könnte sich daher nur strafbar gemacht haben, wenn zugleich der Tatbestand der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erfüllt wäre. Zweck der Strafprozessordnung ist es, den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege unter Strafe zu stellen. Rechtsbeugung begeht daher nur der Richter, der sich bewusst in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet. Hinweise dafür sind nicht ansatzweise ersichtlich. Von der Durchführung weiterer Ermittlungen habe ich daher abgesehen.
Eine Rechtsmittelbelehrung ist beigefügt.
Hochachtungsvoll
gez. Lindenberg
Oberstaatsanwalt“
Und jetzt folgt unsere Beschwerde an den Generalstaatsanwalt Hamm:
Hubertine Momber, Stestertstraße 81, B-4731 Eynatten
Dirk Momber, Stestertstraße 81, B-4731 Eynatten
Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen
- Oktober 2014
–EINSCHREIBEN & RÜCKSCHEIN-
An den Generalstaatsanwalt Hamm
Herrn Manfred Proyer (persönlich)
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
Beschwerde gemäß § 172 Abs. 1 StPO gegen die Einstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen gegen den Vorsitzenden Richter des 13. Senates am Landessozialgericht Essen, Herrn Scholz,
Aktenzeichen: 25 Js 133/14 / Einstellungsbescheid vom 02.10.2014 /Datum des Poststempels: 10.10.2014/Eingang bei Momber am 15.102014 (Belgien)/Eingang bei Engelhardt am 14.04.2014
Sehr geehrter Herr Proyer,
hiermit legen wir, die Unterzeichnerin und Unterzeichner dieses Schreibens, form- und fristgerecht Beschwerde gegen den o.g. Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Essen ein.
B e g r ü n d u n g:
- Die Bemerkung des Oberstaatsanwaltes Lindenberg, dass die Staatsanwaltschaft „grundsätzlich nicht berufen ist“ sozialgerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, ist neben der Sache liegend. Vorliegend sollte keine sozialgerichtliche Entscheidung überprüft werden, sondern die hier so gesehene Urkundenunterdrückung des Richters am Landessozialgericht NRW (LSG-NRW) Scholz, der dem 13. Senat vorsitzt. Ausweislich der in den Akten befindlichen Eidesstattlichen Versicherung der Unterzeichnerin und der Unterzeichner dieses Schreibens sowie des Rechtsanwaltes Heimbach aus Aachen, hat der Vorsitzende des 13. Senates am LSG-NRW die Protokollierung eines wichtigen Tatbestandes, nämlich die Aussage gegenüber dem Unterzeichner Dirk Momber zwecks stationärer Begutachtung ein Krankenhaus benennen zu können, nicht nur in das Reich des Vergessens gerückt, sondern auch noch glatt negiert.
- Obgleich der komplette 13. Senat inklusive der Ehrenamtlichen Richter und alle Verfahrensbeteiligten bei der mündlichen Verhandlung vor dem LSG-NRW am 05. Juli 2013 unüberhörbar diese Aussage des Vorsitzenden Richters Scholz vernehmen konnten, negiert dieser diese Tatsache und schädigt dadurch den Unterzeichner Dirk Momber schwer, weil dieser a) nunmehr drei durch die Berufsrichter des 13. Senates beim LSG-NRW bestimmten Gutachtern zugeführt werden soll, und b) in seiner gesundheitlichen Verfassung, die sich, ob dieser Verweigerungshaltung des Vorsitzenden Richters Scholz, nachweisbar erheblich verschlechtert, geschädigt wird. Ob die beharrliche Weigerung der gerichtlichen Protokollierung von maßgeblichen Tatbeständen eine Straftat im Sinne der Urkundenunterdrückung ist, kann diesseits nur bejaht werden. Eine Rechtsbeugung indirekter Natur durch den Vorsitzenden Richter des 13. Senates am LSG-NRW ist zweifelsohne erkennbar. Legt man die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11.04.2013 mit dem Aktenzeichen: 5 StR 261/12 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63963&pos=0&anz=1) zugrunde, so ist klar ersichtlich, dass Schädigungen Dritter durch richterliche Entscheidungen zu einer Strafermittlung führen müssen und letztendlich dann, wenn die Beweislast nicht mehr zu negieren ist, zur Anklage und Verurteilung führen müssen.
- Der Vorsitzende Richter beim 13. Senat des LSG-NRW, Scholz, hat sich aus diesseitiger Sicht insoweit bewusst und in schwerwiegender Weise von seinen gesetzlichen und auch moralischen Pflichten in seinem Richteramt entfernt, wie es deutlicher nicht sein kann. Er selbst hat – und dies sei wiederholt – die Äußerung in Richtung des Unterzeichners Dirk Momber in öffentlicher Sitzung des 13. Senates beim LSG.NRW am 05. Juli 2014 getätigt, die alle im Sitzungssaale befindlichen Menschen (inklusive der Ehrenamtlichen Richter) gehört haben, von denen er jetzt nichts mehr wissen will. Da unterstellt werden muss, dass er nicht an Amnesie leidet, die ihm seine Befähigung zum Richteramt kosten würde, muss ihm wissentlich Lüge und „böser“ Wille unterstellt werden.
- Der Rechtsanwalt des Unterzeichners Dirk Momber hat dann auch, wie unschwer der Anlage A) zu diesem Beschwerdeschreiben auf den Seiten 2 und 3 zu entnehmen ist, mit Schriftsatz vom 30.09.2014 den 13. Senat beim LSG-NRW um Korrektur bzw. Protokollergänzung gebeten.
Um Beiziehung der kompletten Akte bei der Staatsanwaltschaft Essen wird gebeten. Aus allen v. g. Gründen ist der Beschwerde stattzugeben und der Negativbescheid der Staatsanwaltschaft Essen entsprechend aufzuheben bzw. abzuändern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hubertine Momber gez. Dirk Momber gez. Manfred Engelhardt
Anlage: A)“
Die Anlage A) könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen: http://ak-gewerkschafter.com/2014/10/01/causa-momber-jetzt-geht-es-gegen-den-13-senat-des-lsg-nrw-und-somit-um-das-prinzip/
Auch jetzt halten wir wieder jede Wette darauf, dass der Generalstaatsanwalt in Hamm die Beschwerde „abschmieren“ wird. Danach kann in Abwandlung eines Songtextes von Lindenberg (Hier ist der Udo und nicht der Oberstaatsanwalt gemeint!) gesagt werden: „… Und nun ist wieder alles klar, auf der ´juristischen Andrea Doria´!“
Wir sagen dazu nur: Wieder einmal Alles im Griff auf dem sinkenden Schiff!
Fortlaufend werden wir weiter in der „CAUSA MOMBER“ berichten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Hierzu mein Fundstück der Woche:
Sollte dies tatsächlich die Wahrheit sein?
http://www.youtube.com/watch?v=Lncwdu_ynf8
Dirk Altpeter
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