Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sicherlich erinnert Ihr Euch noch bestens an meine Klageführung gegen die StädteRegion Aachen für meine hochdemente Mutter, die sich im Stadium der Berufung vor dem Landessozialgericht von NRW (http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg) befindet. In diesem Zusammenhang war ja die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Abordnung von Richterinnen und Richtern an den NRW-Sozialgerichten zum Landessozialgericht NRW aufgetreten, die ich mit Schreiben vom 02.08.2014 an den Landesjustizminister Kutschaty (SPD) herangetragen hatte. Dieses Schreiben könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal auf- und in das Gedächtnis zurückrufen:
Heute erhielt ich aus dem Landesjustizministerium den nachstehend geposteten Zwischenbescheid. Diesen möchte ich hier und heute einfach nicht kommentieren; denn der spricht für sich 🙂 !
Auf den weiteren Fortgang der Angelegenheit dürfen wir gespannt sein.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
„Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 11.08.2014
Aktenzeichen: 3132 E – Z. 122/14-z
Herrn Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
Ihre Eingabe 02.08.2014
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
Ihr Schreiben hat Herrn Minister Kutschaty vorgelegen; es wurde der Unterzeichnerin zugeleitet, die mit Ihrer weiteren Benachrichtigung beauftragt ist.
Im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht es einer bewährten Praxis, dem jeweils sachlich und örtlich zuständigen Dienstvorgesetzten nicht vorzugreifen. Deshalb habe ich Ihre vorbezeichnete Eingabe dem Präsidenten des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen übersandt. Er wird Ihr Anliegen prüfen und Ihnen weitere Nachricht geben. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Flüchter“