Richterin Freidberg-Grub stellt den beruflichen Werdegang des Manni Engelhardt in ihrem Urteil auf den Kopf! Die „CAUSA OHLEN“ nimmt immer „dollere“ Ausmaße an!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) berichteten, ist am gestrigen Tage (05.07.2014) das „Urteil“ der Richterin Freidberg-Grub mit dem Az.: 447 Cs-801 Js 1344/13-775/13 zur „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) wegen vorgeblicher Beleidigung des Ohlen hier eingetroffen. Hierzu wurde gestern direkt ein weiterer Berufungsschriftsatz gefertigt, der am Montag, den 07.07.2014, im Justizzentrum abgegeben wird.

Heute nun, zum 65. Geburtstag des Unterzeichners, wollen wir es uns nicht verkneifen, sowohl den ersten Auszug aus dem Urteil als auch einen ersten Auszug aus dem Berufungsschriftsatz zu veröffentlichen.

Bei diesem „Paradestück aus dem juristischen Tollhaus“ stimmt es uns nicht verwunderlich, wenn Richterin Freidberg-Grub eingangs ihrer Urteilsbegründung folgendes fest- bzw. auf den Kopf stellt:

„I. Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 64 Jahre alte Angeklagte ist Rentner. Er ist gelernter Koch und war ab dem Alter von 23 Jahren lange Zeit in der Gastronomie tätig und anschließend im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dabei war er 33 Jahre lang Betriebsratsmitglied. Er ist verheiratet und hat keine Kinder. Strafrechtlich ist er bisher nicht in Erscheinung getreten.“

Diese vollkommen an der Realität vorbeigehende Fixierung nimmt die Amtsrichterin vor, obgleich dem Gericht bereits am 09. März 2014 in einem Schriftsatz Mitteilung über beruflichen und ehrenamtlichen Werdegang des Unterzeichners zugestellt worden ist, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/wp-content/uploads/2014/03/20140309-Manni-an-Gericht.pdf  !

Ausführlich hatte der Unterzeichner auf ausdrücklichem Wunsch des Oberstaatsanwaltes Dr. Burr im Verfahren seinen beruflichen und ehrenamtlichen Werdegang vor breitem Zuhörerpublikum noch einmal vorgetragen. Und das so detailliert, dass es Dr. Burr scheinbar zu Viel wurde. Und trotzdem fixiert Amtsrichterin Freidberg-Grub an der Realität vorbei!

Aus diesem Grunde wurde gestern wie folgt u.a. im Begründungsteil des Berufungsschriftsatzes nachstehendes als Korrektiv vorgetragen:

„2. Formal muss desweiteren darauf hingewiesen werden, dass die inhaltlichen Feststellungen zur Person unter dem Punkt I. Gründe einer erheblichen Korrektur bedürfen. Der Berufungskläger ist zertifizierter Küchenmeister. Er war bis zu seinem 23 Lebensjahr in der Gastronomie tätig. Er war also nicht ´ab dem Alter von 23 Jahren in der Gastronomie tätig´! Er war somit ab dem 23. Lebensjahr im öffentlichen Dienst beschäftigt. Er war dabei nicht 33 Jahre Betriebsratsmitglied, sondern 33 Jahre in ununterbrochener Reihenfolge Personalratsvorsitzender. Dies stellt vorab die entsprechende Sorgfaltspflicht bei der Erfassung der persönlichen Daten in Frage.“

Aus diesseitiger Sicht macht alleine diese Tatsache für sich betrachtet schon klar, dass es sich hier dabei um ein „Produkt aus dem juristischen Tollhaus“ handelt. In den kommenden Tagen werden wir, wie angekündigt, sowohl das komplette „Urteil“ als auch den Berufungsschriftsatz zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage posten. Jetzt wird erst einmal Geburtstag gefeiert.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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