Links #11

Die privaten Krankenversicherungsträger müssen Verantwortung für die solidarische Finanzierung der Krankenversicherung einkommensschwacher privat Krankenversicherter übernehmen“, fordert Elke Hannack, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), nach dem heutigen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Danach haben privat krankenversicherte Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Beiträge in voller Höhe – finanziert durch die Träger der Grundsicherung. (ver.di) Weitere Informationen auch im Finblog.

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