Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERK, Herr Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell), hat uns mit nachstehender Ostergrußbotschaft auch einen Link zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen „Geringere Geldleistung in der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige“ zukommen lassen, den es anzuklicken lohnt. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist ja für die Klägerinnen negativ ausgegangen. Werner Schell hat die Entscheidung bereit kommentiert, wie Ihr feststellen werdet. Wir werden uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) in den kommenden Tagen mit dieser Verfassungsgerichtsentscheidung auseinandersetzen und dazu einen eigenen Kommentar verfassen.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2014 – 1 BvR 1133/12 –
Näheres (mit Anmerkungen) unter – > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=20381
Im Forum http://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php gibt es im Übrigen zahlreiche weitere neue Texte.
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Bei dieser Gelegenheit wünsche ich frohe Feiertage! – Werner Schell