Personalrätekonferenz zur Hochschulgesetzesnovelle NRW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Ver.di-Landesbezirk NRW hat uns den nachstehenden Bericht über die Vorstellung des Hochschulzukunftsgesetzes zukommen lassen. Am gestrigen Tage (Donnerstag, den 10.04.2014) hat das Landeskabinett dieses Gesetz, über das wir mehrfach berichteten (http://ak-gewerkschafter.com/?s=hochschulgesetz+nrw), vorgestellt. Heute nun, Freitag, den 11.04.2014, setzte die SPD-Landtagsfraktion den Dialogeprozess mit über 100 Personalräten fort. Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir diesen Bericht der Gewerkschaft Ver.di nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme  auf unsere Homepage posten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Düsseldorf, 11.04.14

NRW-Hochschulen

Hochschulzukunftsgesetz: Gute Arbeit für gute Hochschulen!

Gestern hat die Landesregierung im Landtag den Gesetzentwurf des Hochschulzukunftgesetzes vorgestellt. Damit soll das Hochschulrecht in Nordrhein-Westfalen modernisiert werden.

Heute setzte die SPD-Landtagsfraktion den Dialogprozess zum Hochschulrecht umgehend fort. Über 100 Personalräte der nordrhein-westfälischen Hochschulen, Repräsentanten von rund 60.000 Hochschulangestellten trafen sich mit der SPD-Fraktion. „Gute Arbeit und Arbeitsbedingungen sind eine sehr wichtige Grundlage für gute Hochschulen. Es besteht ein großer Zusammenhang zwischen der Qualität von Lehre und Forschung und attraktiven Arbeitsbedingungen für das Hochschulpersonal. Dem wird das Hochschulzukunftsgesetz Rechnung tragen und einen Fokus auf gute Arbeit legen. Die im Dialog mit den Personalräten gemachten Anregungen werden wir in den weiteren Diskussionsprozess der Gesetzgebung einfließen lassen“, erklärt Karl Schultheis, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Die Personalvertretungen begrüßen es, dass das Land in Zukunft wieder mehr Verantwortung für die Hochschulen übernehmen will. „Wir sehen im Gesetz gute Ansätze, das gilt vor allem für die bessere Verankerung von guter Arbeit. Es sollte zudem noch rechtsverbindliche Regelungen zu guten Arbeitsverhältnissen im Gesetz geben“, kommentiert Klaus Böhme, Geschäftsführer der Landespersonalrätekonferenz.

Uwe Meyeringh, Hochulexperte von ver.di NRW erklärt zum Gesetzentwurf: „Wir fordern die Stärkung der demokratischen Mitbestimmung aller Gruppen an den Hochschulen. Die bessere Einbindung von Beschäftigten und Studierenden wird positive Kräfte freisetzen, denn Hochschulen sind mehr als Hochschulleitung und Hochschulrat. Der eingeschlagene Weg ist richtig, im Gesetzentwurf gibt es bereits gute Ansätze für die Demokratie an Hochschulen. Diese können aus unserer Sicht noch weiterentwickelt werden.“

Eine Veröffentlichung des ver.di – Landesbezirks NRW, Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf. Presserechtlich verantwortlich: Uwe Meyeringh, Tel.: 0211/61824-305, E-Mail: uwe.meyeringh@verdi.de

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