Liebe Kolleginnen und Kollegen,
über die Novelle zum NRW-Hochschulgesetz hatten wir bereits berichtet, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=hochschulgesetz+nrw !
Nunmehr hat der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW (DGB-NRW) eine Pressemitteilung unter dem Titel „DGB NRW: Hochschulgesetz korrigiert Fehlentwicklungen“ herausgegeben, die wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme in ihrer Gänze nachstehend auf unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage gepostet haben. Dieser DGB-Auffassung schließen wir uns als AK vollinhaltlich an.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
Pressemitteilung
10. April 2014
DGB NRW: Hochschulgesetz korrigiert Fehlentwicklungen
„Das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz von 2007 hat zu Fehlentwicklungen geführt, die dringend korrigiert werden müssen“, erklärt Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, zur Einbringung des novellierten Hochschulgesetzes in den Landtag. „Der vorgelegte Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung. Es gibt aber noch Lücken, die im parlamentarischen Prozess nachgebessert werden müssen.“
Der DGB begrüße, dass das Land wieder mehr Verantwortung für Lehre und Forschung übernehmen wolle. „Die nordrhein-westfälischen Hochschulen erhalten jährlich rund 5,8 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln. Es ist daher richtig, dass die Landesregierung künftig einen gewissen Einfluss darauf haben soll, wie diese Gelder eingesetzt werden.“
Ein wichtiger Schritt sei auch die Verankerung des Kodex Gute Arbeit im Gesetzentwurf, so Meyer-Lauber weiter. „Die Arbeitsbedingungen an den NRW-Hochschulen haben sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert. Befristungen und Überstunden sind zum Standard geworden. Es ist gut, dass die Landesregierung hier gegensteuern will. Es trägt auch zur Qualität der Hochschulen bei, wenn die Beschäftigten dort mehr soziale Sicherheit und Planbarkeit für ihr Leben erlangen.“
„Zur gesellschaftlichen Verantwortung gehört auch eine demokratische Steuerung innerhalb der Hochschule“, fährt Meyer-Lauber fort. „Eine Hochschule ist kein privates, auf Gewinn zielendes Unternehmen, sondern eine öffentliche Einrichtung.“ An dieser Stelle müsse das Gesetz nachgebessert werden. „Wir brauchen eine weitere Stärkung der Senate mit einer breiten Beteiligung der Beschäftigten und der Studierenden.“ Und auch beim Thema Transparenz gehe der Gesetzentwurf nicht weit genug. „Die vorgesehene Regelung über Kooperationen mit der Wirtschaft ist zu schwach. Die Bevölkerung hat ein Recht zu wissen, mit wem und zu welchem Zweck eine Hochschule Kooperationen eingeht.“
Positiv seien die Ansätze für mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren, so der DGB-Landeschef. „Wir kritisieren allerdings scharf, dass nur wissenschaftlich beschäftigte Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können. Diese Regelung ist diskriminierend und verfassungsrechtlich fragwürdig. Alle Mitarbeiterinnen einer Hochschule müssen das Recht haben, sich als Gleichstellungsbeauftragte zu bewerben.“
Der vorgelegte Gesetzentwurf enthalte einige Verbesserungen für Studierende, sagt Meyer-Lauber. „Die Abschaffung der Anwesenheitspflicht, die Stärkung des Teilzeitstudiums, die Beschränkung der Anzahl der Prüfungsleistungen und weniger Bürokratie im Übergang vom Bachelor in den Master sind richtige Maßnahmen. Leider fehlt aber der Rechtsanspruch auf einen Masterplatz. Um den Studierenden eine gute Zukunft zu sichern, muss das Parlament hier nachsteuern.“
Mit freundlichen Grüßen
Julia Bandelow
Pressesprecherin
Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
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