Auch Dr. Friedmar Fischer nimmt wieder qualifiziert zum Thema „Zusatzversorgung“ Stellung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

noch am gestrigen Tage posteten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die Mitteilung der Heckert-Anwälte zu dem Berliner Landgerichtsurteil in Sachen „Zusatzversorgung“, die Ihr in der entsprechenden Kategorie auf unserer Homepage durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/categoriy/zusatzversorgung/ !

Heute nun erhalten wir die nachstehende Ausarbeitung des Herrn Dr. Friedmar Fischer zum Thema, der sich mit einigen sehr wertvollen Beiträgen zum Thema auch auf unserer Homepage befindet.

Wir haben seine kompletten Ausführungen nebst Anfügung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Wir verweisen in diesem Zusammenhang jedoch darauf, dass das in der Anfügung bezeichnete Urteil das Aktenzeichen: LG Berlin 23 O 144/13 trägt. Bei dem in der Anfügung enthaltenen Az.: 6 O 1444/13 handelt es sich um einen („Druckfehlerteufel“) Irrtum. Wir bitten höflich um Beachtung.

Hern Dr. Fischer ein herzliches Dankeschön für seine Mühen in der Sache.

Mit kollegialen Grüßen

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Aktueller Standpunkt: Zuschläge vor Gericht

Zweiter Zuschlag auf rentenferne Startgutschriften?

Erneute Neuregelung in Sicht?

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Landgericht Berlin hat am 22.01.2014  die Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften vom 30.05.2011 für unverbindlich erklärt, da der sog. Toleranzquotient von 7,5 Prozentpunkten zur Ungleichbehandlung zwischen älteren und jüngeren Rentenfernen (ab Jahrgang 1947) führt und somit gegen Art. 3 GG verstößt. Weitere einschlägige Urteile des Landgerichts Berlin sind ergangen bzw. werden ergehen.

Es ist durchaus möglich, dass auch das Landgericht Karlsruhe sowie andere Landgerichte demnächst gleichlautende Urteile fällen. Dies würde für die betroffenen Rentenfernen bedeuten, dass nach einer höchstrichterlichen Entscheidung eine erneute Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften durch die Tarifparteien erfolgen muss.

Die Autoren Fischer/Siepe haben eine erste Würdigung dieses Landgerichtsurteils aus Berlin vorgenommen und Auswirkungen/Konsequenzen angedacht.

Für weitere kritische Beiträge zur Neuordnung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sei die Homepage empfohlen:

http://www.startgutschriften-arge.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Friedmar Fischer

06.02.2014

SP_Zuschlaege_vor_Gericht

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