Liebe Kolleginnen und Kollegen,
über Jahre hinweg hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die Verfolgung des Satirikers Jan Böhmermann durch die Staatsmacht pressiert, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link insgesamt aufrufen und nachlesen könnt.
> http://ak-gewerkschafter.com/?s=jan+b%C3%B6hmermann !
Der Diktator Erdogan (http://ak-gewerkschafter.com/?s=erdogan) kann jubeln, denn das „Juristische Tollhaus“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=juristisches+tollhaus) in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHAND“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland) hat Böhmermann vor die JURISTISCHE PUMPE laufen lassen!
Das Bundesverfassungsgericht (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bundesverfassungsgericht) hat, wie wir es nicht anders erwartet hatten, schmetterte die Beschwerde des Jan Böhmermann ohne Begründung ab! Dazu schreibt die
Kunst- und Pressefreiheit:Böhmermann verliert vor Bundesverfassungsgericht
Mit seinem Schmähgedicht gegen Recep Tayyip Erdoğan beschäftigte Satiriker Jan Böhmermann 2016 wochenlang die Öffentlichkeit. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)
In der Frage, ob sein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdoğan zulässig war, erleidet der Satiriker in letzter Instanz eine Niederlage. Die Richter weisen seine Beschwerde ab, aber ohne Begründung.
In der sechsjährigen Auseinandersetzung um sein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten hat der Satiriker Jan Böhmermann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Die zuständigen Richter lehnten seine Verfassungsbeschwerde einer Mitteilung zufolge ab, weil sie „keine Aussicht auf Erfolg“ habe. Eine Begründung veröffentlichte das Gericht nicht. Damit bleibt es dem Fernsehmoderator untersagt, seine umstrittenen Äußerungen erneut zu tätigen.