Wir haben den NEWSLETTER Nummer 03/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestell!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 03/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

    

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 03/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2733/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

Thomé Newsletter 03/2021 vom 17.01.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Materialen zur geplanten SGB II – Reform

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Anfang des Jahres wurde aus dem Bundesarbeitsministerium eine erneute Reform des SGB II angekündigt. Tacheles veröffentlicht den Referentenentwurf zum „Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ aus dem BMAS.
 
 

2. Neue Weisungen zum SGB II bzgl. § 67 und 37 SGB II

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Die BA hat wieder neue Fachliche Weisungen zu § 67 SGB II, das sind die Weisungen zu den SozialschutzPaketen und zu § 37 SGB II die Antragserfordernis herausgegeben.
 
Die  Weisungen zu § 67 SGB II gibt es hier: https://t1p.de/pw7v   die zu § 37 SGB  II hier: https://t1p.de/6jnu
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Wir suchen ab sofort
 
                              Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagoge* (m/w/d) in M.A.
 
zur Leitung der Beratungsstelle Arbeit im Kreis Kempen-Viersen mit einem BU von 100%
 
Zu ihren Aufgaben gehören:
 
* Die persönliche Beratung und Hilfestellungen die das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld betreffen
* Die persönliche Beratung und Hilfestellung der von Arbeitsausbeutung Betroffenen Menschen auch im Bereich Arbeitsrecht
 
Wir erwarten:
 
• Ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit oder vergleichbare Qualifikationen im Sinne der Förderrichtlinien oder berufliche Erfahrung im Bereich der Erwerbslosenberatung
 
• Kenntnisse und Erfahrungen in regionalen Sozial- und Netzwerkstrukturen, des SGB II und rechtlichen Rahmenbedingungen
 
• Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Arbeitsrecht
 
• Bereitschaft zur Fortbildungen und Qualifikationsveranstaltungen im Bereich SGB II und Arbeitsrecht
 
Wir bieten:
 
• Eine vorläufig auf zwei Jahre befristete Anstellung
 
• Abhängig von der Qualifikation erfolgt eine Vergütung nach TV-L
 
Bewerbung bitte per E-Mail an Monika Lindackers: monilindackers@aol.de
 
INITIATIVE GEGEN ARBEITSLOSIGKEIT
 
Große Bruchstr. 26, 41747 Viersen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
 
Tel.: 02162 – 81 71 455  •  Email: info@alzviersen.de
 

3. LSG Thüringen: Digitale Endgeräte sind auf Zuschussbasis nach § 21 Abs. 6 SGB II zu gewähren

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Die Leitsätze der Entscheidung:
 
1. Die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts ist im Fall der Schulschließung zur Verwirklichung des Rechts des Kindes auf Bildung und Chancengleichheit erforderlich. Die bestehende Möglichkeit, Schulaufgaben in ausgedruckter Form in der Schule abzuholen, ist kein die Modalitäten der Computernutzung entsprechender Ersatz.
 
2. Die Kosten für die Anschaffung eines internetfähigen Computers nebst Zubehör zur Teilnahme am pandemiebedingten Hausschulunterricht sind nicht im Regelbedarf berücksichtigt und stellen grundsätzlich einen Mehrbedarf dar, der § 21 Abs. 6 SGB II in verfassungskonformer Auslegung unterfällt (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2020, L 7 AS 719/20 B ER; Anschluss an BSG, Urteil vom 8. Mai 2019, B 14 AS 13/18 R).
 
3. Der Bedarf ist unabweisbar, wenn im Haushalt der Familie des Leistungsberechtigten lediglich ein internetfähiges Smartphone vorhanden ist und auch Dritte wie Schule oder Schulförderverein ein Gerät nicht zur Verfügung stellen können. Ein Smartphone ist für die Erledigung von Aufgaben und Beschaffung von Lernmaterial aufgrund des kleinen Formats ungeeignet.
LSG Thüringen, Beschluss vom 8. Januar 2021- L 9 AS 862/20 B ER
 
Leitsätze und Entscheidung Rechtsanwältin Claudia Zimmermann http://www.razimmermann.de/sozialrecht/
 
Damit hat sich wieder ein LSG pro zu Digitalen Endgeräten positioniert. Ab 1. Januar 2021 gibt es dazu sowieso eine neue Rechtslage, dazu mehr alsbald sauf der Tacheleswebseite.
 

4. FFP2 Masken und die SGB II/SGB XII und AsylbLG – Regelbedarfe

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Ab 18. Januar 2021 besteht zumindest in Bayern eine landesweite FFP2-Maskenpflicht, diese müssen zwingend in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr getragen werden (https://t1p.de/gemi). Es ist zu erwarten, dass diese FFP2-Maskenpflicht ganz oder teilweise bundesweit eingeführt wird.
 
FFP2-Masken unterscheiden sich deutlich gegenüber normalen Masken, denn damit werden bis zu 95 Prozent der Schadstoffe und Aerosole in der Umgebungsluft rausgefiltert. Diese FFP Masken unterscheiden sich jedoch nicht nur in Funktion vom regulären Mund-und-Nasenschutz – sondern auch im Preis. Pro FFP2-Maske fallen online etwa 2- 3 Euro an, in Apotheken sogar bis zu 6 Euro.
 
Pro Tag ist eine Maske erforderlich.
 
FFP2- Masken sind nicht im Regelbedarf vorhanden. SGB II/SGB XII und AsylbLG Leistungsbeziehende Personen haben daher einen eigenständigen Anspruch auf die Übernahme der dahingehenden Kosten. Im SGB II über den Härtefallbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II, im SGB XII über eine abweichende Regelbedarfsfestsetzung nach § 27a Abs. 4 SGB II und im AsylbLG über die sonstigen Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG.
 
Im Regelbedarf sind FFP2-Masken nicht enthalten, da diese im Jahr der Ermittlung der Haushaltsausgaben, das war das Jahr 2018, gar nicht / nicht in diesen Mengen / nicht zu diesen Preisen gekauft wurden und falls doch, ist nicht ersichtlich, wo diese im EVS 2018 Fragebogen Haushaltsbuch einzutragen gewesen wären.
 
Im „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, von 26.10.2ß020 (BT-Drs. 17/3404, Seite 64), wird zu derartigen Neuerungen ausgeführt:
 
„Bei den sonstigen Dienstleistungen werden die neu festgelegten Gebühren von 28,80 Euro bezogen auf 10 Jahren für den Personalausweis, die künftig auch hilfebedürftige Personen zu entrichten haben, zusätzlich berücksichtigt. Die sich durch Einführung des neuen Personalausweises ergebenden Gebühren sind – da erst im Jahr 2010 beschlossen – in den Verbrauchsausgaben der EVS 2008 nicht erfasst, werden aber ab dem Jahr 2011 anfallen. Zusätzlich wird unter der Position „Sonstige Dienstleistungen, nicht genannte“ ein Betrag von 0,25 Euro berücksichtigt.“ https://t1p.de/z7j6
 
Die Verpflichtung zu FFP2-Masken erfüllt ebenfalls den Tatbestand „künftig auch hilfebedürftige Personen zu entrichten haben“, erst später beschlossen und daher „in den Verbrauchsausgaben der EVS“ 2018 „nicht erfasst“.
 
Der Regel-Bedarf ist somit offenkundig zu niedrig bemessen, weil Ausgaben für FFP2-Masken nicht enthalten sind, obwohl derartige Masken (zumindest derzeit in Bayern) verpflichtend sind.
 
Durch die Tragepflicht in Bayern sind entgegenstehende Entscheidungen, wie des SG Konstanz (v. 2.4.2020 – S 1 AS 560/20 ER) die einen Mehrbedarf ablehnt haben, obsolet.
 
Das BMAS hat sich auf der Bundespressekonferenz dazu positioniert und sinngemäß mitgeteilt, sie sähen keine Veranlassung etwas zu ändern. Dieser Auftritt war absolut inakzeptabel. Besonders zynisch ist dabei, dass börsennotierte Unternehmen Hilfe in Milliardenhöhe erhalten, aber die Menschen, die wirklich Hilfe benötigen sich in den Augen der Armutsverwalter und -verfestiger halt weiter einschränken sollen. Auf Facebook: https://t1p.de/e2t1
 
Da die Regelbedarfe keinerlei Spielraum geben, um mehrfach und regelmäßig neue FFP2-Masken zu erwerben, bedarf es jetzt eines pauschalen Corona-Mehrbedarfs von 100 € monatlich für alle Menschen die von den SGB II/SGB XII und AsylbLG – Regelbedarfen leben müssen!!!
 
Hier sind die Parteien, Sozial- und Interessensverbände, bis hin zu den Gewerkschaften aufgefordert, diese Forderung nach einem Corona-Mehrbedarf von 100 €  wieder aufzugreifen und zu verbreiten.
 
Die andere Variante ist, jetzt solche individuellen Regelbedarfserhöhungen zu beantragen und im Eilverfahren durchzuklagen.
 
Dazu hat der Würzburger Sozialrechtsanwalt Christopher Richter auf Anwalt.de eine brauchbare Vorlage erstellt, diese gibt es hier: https://t1p.de/njdw
 

 5. Neues Sozialrecht-Justament vom Januar 2021

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Vom Kollegen Bernd Eckardt aus Nürnberg gibt es eine neue Ausgabe, in der er sich intensiver mit den Neuregelungen aus 2021 im Grundsicherungsbereich auseinandersetzt, das SJ gibt es hier : http://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-01-2021.pdf
 

6. Teilzeit-Studenten ohne BAföG können Anspruch auf Hartz IV haben

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Dann möchte ich noch auf eine aktuelle Entscheidung des LSG Hessen (Beschluss vom 12.01.2021 – L 9 AS 535/20 B ER) gesondert hinweisen, in welcher nochmals klar gesagt wurde, dass ein Teilzeitstudium ohne BAföG-Anspruch nicht den Anspruch auf SGB II – Leistungen ausschließt.
 
Das ist insofern wichtig, insofern das jeweilige Studium in Teilzeit angeboten wird, die Lebensunterhaltsicherstellung über das SGB II erfolgen kann.
 
Nähertes dazu: https://t1p.de/ovc1
 
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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..
 
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
 
Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.
 
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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.
 
 

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
 
–   08./09. März 2021       als Online-Seminar
 
–   29./30. März 2021       als Online-Seminar
 
–   10./11. Mai 2021          als Online-Seminar
 
–   07./08. Juni 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

8. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen

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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
–  12. März 2021     als Online-Seminar
 
–  03. Mai 2021       als Online-Seminar
 
–  21. Juli 2021        als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

9. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt.
 
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
 
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
 
–    17. – 21. Mai 2021        Online-Seminar
 
–    23. – 27. Aug. 2021       Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
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10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
–   25./26./27. Mai 2021     als Online-Seminar
 
–   12./13./14. Juli 2021      als Online-Seminar
 
–  15./16./17. Nov. 2021    als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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11.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
 
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
 
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–   24. Feb. 2021        als Online-Seminar
 
–   12. April 2021       als Online-Seminar
 
–   31. Mai 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
 
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
 
–   13. April 2021      als Online-Seminar
 
–   28. Mai 2021        als Online-Seminar
 
–   15. Juli 2021          als Online-Seminar
 
–    17. Aug. 2021       als Online-Seminar
 
an.
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 
Diese findet statt
 
–   04. Mai 2021       als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
 
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14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–  18. Feb. 2021        als Online-Seminar
 
an.
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
 
–       01. Juni 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–  05. März 2021   als Online-Seminar
 
an.
 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
 
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
 
Diese Fortbildung biete ich wieder am
 
–     07. März 2021     als Online-Seminar
 
an.
 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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 18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
 
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
 
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
 
22./23. März 2012   als Online-Seminar
 
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  
 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
 
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
 
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
 
15. März 2021   als Online-Seminar
 
 
So das war es dann.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Harald Thomé
 

Impresseum

Harald Thomé
 
Referent für Sozialrecht
 
Rudolfstr. 125
 
42285 Wuppertal
 
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