Wir haben den Harald Thomé-NEWSLETTER Nummer 28/2020 auf unsere Homepage gepostet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 28/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 28/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2683/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

***************************************************** Kollege Harald Thomé informiert:

Thomé Newsletter 28/2020 vom 16.08.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Ausbildungsförderung und SGB II /Aktualisierte Skripte von Joachim Schaller

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Der Hamburger Kollege hat diverse Skripte mit Datum vom 05.08.2020 aktualisiert:  

– SGB II und Ausbildungsförderung: https://t1p.de/gk0b

– BAföG für Ausländer: https://t1p.de/gf89

– Wohngeld für Auszubildende: https://t1p.de/keig

2. DGB zu den SGB II/SGB XII-Regelsätzen: Politisch motiviert kleingerechnet und methodisch unsauber

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Der DGB bezieht Position: Malstifte und die Kugel Eis für Kinder sind irrelevanter Luxus? Auf eine neue Waschmaschine soll man 13 Jahre sparen? Der DGB hat die Vorschläge des Arbeitsministeriums zur Neuberechnung von Hartz-IV analysiert. Und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: Die Regelsätze bekämpfen Armut nicht, sie zementieren sie.

Hier der dazugehörige Artikel: https://t1p.de/nw63

Die Stellungnahme des DGB dazu: https://t1p.de/955u

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BAG Hartz IV:  Aufruf zur Unterstützung von Tacheles 

Mit großer Besorgnis haben wir lesen müssen, dass der Verein Tacheles e.V. Geldsorgen hat und möchten als BAG Hartz IV unseren Teil dazu beitragen den Verein zu unterstützen. 

Da die BAG Hartz IV, der Partei DIE LINKE leider kein Geld spenden darf, haben wir beschlossen eine Anzeige zu schalten um den Verein zu unterstützen, damit dieser seine wichtige Erwerbslosenarbeit fortsetzen kann. 

Wir möchten auch alle anderen Gebietsverbände und Strukturen der Partei, sofern sie es sich leisten können, darum bitten, den Weg der Anzeigenschaltung zu wählen um den Verein Tacheles e.V. zu unterstützen. 

Mit solidarischen Grüßen an den Verein Tacheles e.V. 

Der SprecherInnenrat der BAG Hartz IV

Web: https://bag-hartz-iv.de

Facebook: https://www.facebook.com/BAG.Hartz4/  

3. Neue Publikation: Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht (Stand Juni 2020)

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Die Broschüre bietet Beratenden einen aktuellen Überblick über bestehende Leistungsansprüche und soll dazu ermutigen, Leistungsbescheide offensiv zu überprüfen und gegen rechtswidrige Praxen bei der Leistungsgewährung vorzugehen. Anwendungsorientiert aufgebaut, enthält sie Checklisten, Mustervorlagen und Praxistipps. Die Handreichung nimmt an einigen Stellen Bezug auf in Brandenburg angewandte Regelungen, sie kann aber trotzdem bundesweit genutzt werden.

Hier zum Download: https://t1p.de/1j38 

 

4. DGB:  Kindergrundsicherung: Geringverdienende unterstützen – soziale Teilhabe für alle Kinder ermöglichen!

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Der DGB stellt sein Konzept zur Kindergrundsicherung vor. Mind. 240 EUR Kindergeld. Mit Zusatzbeträgen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre). 

Mehr hier: https://t1p.de/utt5

5. Kinderbonus + Unterhaltskürzung + SGB II

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Zum September wird die erste Zahlung des Kinderbonus ausgezahlt. Im September  2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro. Unterhaltspflichtige dürfen dabei diese Zahlung zur Hälfte von ihrem Unterhalt abziehen. Der Kinderbonus bleibt in den Sozialsicherungssystemen anrechnungsfrei. 

Durch Reduktion der Unterhaltsverpflichtung um den hälftigen Kinderbonus für die Unterhaltsschuldner wird es im Sept + Okt. zu geringeren Unterhaltsleistungen kommen. Diese reduzierten Unterhaltsleistungen müssen von den Jobcentern/Sozialämtern von Amtswegen aufgestockt werden (§ 48 Abs. 1  S. 2 Nr. 1 SGB X). Im Zweifel ist von den Betroffenen ein Kontoauszug oder sonstiger Nachweis über die korrigierten Unterhaltszahlungen einzureichen und das ist unverzüglich von den Ämtern zu korrigieren. 

Es wäre zu wünschen, dass hier die Jobcenter und Sozialämter ohne großes Theater reagieren! 

6. Weiterer Beschluss des SG Frankfurt zum Anspruch auf einen Schulcomputer

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Das SG Frankfurt hat mit weiterem Beschluss vom 07. Aug. 2020 – S 16 AS 790/20 ER den Bedarf auf digitale Endgeräte rausgearbeitet, “das Kind habe ein Recht auf konzentriertes Lernen mit eigenem Gerät“. Auch folge aus dem Digitalpaket kein individueller Anspruch und „Eilbedürftigkeit bestehe schon deshalb weil mit jedem Tag, an dem sie keinen Laptop zur Verfügung habe, ihr schulisches Fortkommen beeinträchtigt werde“ und das SG erkennt einen Bedarf von 500 EUR an. Der erste Beschluss ist vom 10. Juli 2020 – S 16 AS 716/20 ER. 

Allerdings kommt das SG Frankfurt auch in diesem Beschluss zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an digitalen Endgeräten ein einmaliger Bedarf sei und deswegen ein Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf zu gewähren sei und es keine Grundlage für eine verfassungskonforme Auslegung auf einen Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II gäbe. 

Hier greift meiner Auffassung nach zu kurz die Position des SG Frankfurt zu kurz, das BVerfG hat schon mit Entscheidung vom 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 deutlich klargestellt, dass wegen verschiedenere Unterdeckungen in den Regelbedarfen und wegen dem Fehlen des Anspruchs auf einmalige Bedarfe, solche Bedarfe von den Fachgerichten verfassungskonform auszulegen seien.

Dies hat das BSG mit seinen Schulbuchurteilen gemacht: Anschaffungskosten die einmalig anfallen, aber laufend benötigt werden sind auch vom Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II umfasst (BSG v. 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Ebenfalls hätte das SG Frankfurt den Hinweis auf einen Erlassantrag nach § 44 SGB II geben können und die Beschränkung der Geltendmachung der Forderung im Rahmen der Minderjährigenhaftungsbeschränkung nach § 1629a BGB, welches bei einer im vorliegenden Fall 16-Jährigen auch für das SG naheliegend sein müssen. 

Wie gesagt, in einen Punkten ein klarer Beschluss, aber kein mutiger. Mutige Beschlüsse sind aber notwendig und dazu hat das BVerfG aufgerufen.

Beschluss des SG Frankfurt zum Download: https://t1p.de/7axf 

7. Rückmeldung zum Spendenaufruf für den Verein Tacheles im letzten Newsletter

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Liebe Leute, es sind durch den Spendenaufruf sehr viele Spenden reingekommen. Die große Bereitschaft für den Verein Tacheles zu spenden, hat uns sehr gerührt und auch motiviert! Es ist schön, zu sehen, wie viele Menschen an den Verein gedacht haben. Ich kann dazu nur herzlichen Dank sagen, ihr habt uns dadurch gerettet! 

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …..

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.

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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:   

–   31. Aug./01. Sept. 2020  als Online-Seminar (2 Plätze frei) 

–   07./08. Sept. 2020          als Online-Seminar 

–   21./22. Sept. 2020          als Online-Seminar   

–   02./03. Nov. 2020           als Online-Seminar 

–   23./24. Nov. 2020           als Online-Seminar 

–   07./08. Dez. 2020           als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

9. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020

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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in diesem Jahr noch ein  SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

–   14. – 18. Sept. 2020   als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar  durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

 –  16./17./18. Nov.2020   als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

11.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

 Diese Fortbildung biete ich an:

–   23. Sept. 2020      als Online-Seminar   

–   16. Dez. 2020       als Online-Seminar                        

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de        

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:

– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht

 – Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung

– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften

– Einkünfte

– Wohnraum, Erstausstattung

und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

–   26. Okt. 2020      als Online-Seminar (1 Platz noch frei)

–   06. Nov.2020       als Online-Seminar 

–   25. Nov. 2020      als Online-Seminar

–   17. Dez. 2020      als Online-Seminar 

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de       

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–  04. Dez.  2020       als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am 

–    27. Okt. 2020      als Online-Seminar 

–    14. Dez.  2020    als Online-Seminar 

statt.     

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB I

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

–       30. Okt. 2020        als Online-Seminar 

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am

–  30. Sept. 2020   als Online-Seminar 

–  15. Dez.  2020   als Online-Seminar 

an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

–     14. Nov. 2020     als Online-Seminar 

an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

–   12./13.10.2020   in Leipzig

–   09./10.11.2020   in Frankfurt/M

Das Präsenzseminar Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

 –   ¬11.11.2020     in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

Hinweis: Sie können sich hier Mailadressen in den Newsletter eintragen

Impressum

Harald Thomé / Dozent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
info@harald-thome.de

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