Liebe Kolleginnen und Kollegen,
über die Affäre ACKERMANN haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sehr umfassend berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.
> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ackermann !
Wie jüngst den Medien zu entnehmen ist, beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall im Rahmen des Revisionsverfahrens, das die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/04/26/freispruch-fuer-fitschen-co-man-sieht-nichts-man-hoert-nichts-daraus-kann-man-eigentlich-nur-schliessen-es-gibt-nichts-peter-noll-vorsitzender-richter/) initiierte.
Am 31. Oktober 2019 soll das BGH-Urteil (Aktenzeichen: I StR 219/17) gesprochen werden.
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf den Pressebericht zum Thema vom 22.10.2019 bei
unter dem Titel „BGH-Urteil am 31. Oktober Freisprüche für Ex-Deutsche-Bank-Chefs?“.
> https://www.volksstimme.de/wirtschaft/freisprueche-fuer-ex-deutsche-bank-chefs/1571756172000 !
Als AK halten wir auch dieses Mal jede Wette darauf, dass die Sache wieder ausgehen wird, wie das HORNBERGER SCHIESSEN!
Wir werden weiter dazu berichten.
(Karikatur aus: https://volksbetrugpunkt.net)
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-