Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben erhalten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über Udo Buchholz, dem Pressesprecher und Vorstsndsmitglied des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo%2Bbuchholz%2Bbbu), eine weitere Pressemitteilung zum Thema „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/).
Darin lädt der BBU für den 04. November 2018 zum Sonntagsspaziergang ein, weil bis zum 05. November 2018 Einwendungen zum Abbau von Block 1 im Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN I) eingereicht werden können.
Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
(Das rechte Foto zeigt Udo Buchholz in Aktion.)
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PRESSEINFORMATION DES BBU vom 26.10.2018
Bis 5. November 2018 können Einwendungen zum Abbau von Block 1 im
Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN I) eingereicht werden /
Sonntagsspaziergang am 4. November 2018
(Bonn, Stuttgart, 26.10.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) weist darauf hin, dass noch bis zum 5. November 2018
(einschließlich) Einwendungen im Rahmen des 2. Genehmigungsverfahrens
zum Abbau von Block 1 im Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN I) erhoben
werden können. Diese müssen fristgerecht beim Umweltministerium in
Stuttgart eingereicht werden. Am 4. November 2018 findet der nächste
Protest-Sonntagsspaziergang verschiedener Anti-Atomkraft-Initiativen am
Atomkraftwerk Neckarwestheim statt.
Anfang.2017 wurde die erste Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung („1.
SAG“) für das AKW Neckarwestheim 1 erteilt. Damit konnten die
Abriss-Arbeiten beginnen. Jetzt geht es um den zweiten Schritt der
Abbau-Genehmigung („2. AG“) für das AKW Neckarwestheim 1. Die von
Bürgerinitiativen eingeforderte Öffentlichkeitsbeteiligung droht nach
Angaben der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim „erneut zur
Farce zu werden, denn die Mängel des ersten Verfahrens werden
fortgesetzt. Dieses Mal wird sogar komplett auf eine
Umweltverträglichkeitsuntersuchung verzichtet, da das Vorhaben laut
Umweltministerium angeblich „keine zu berücksichtigenden erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen habe.“
Quelle: https://atomerbe-neckarwestheim.de
Die Arbeitsgemeinschaft, in der auch die BBU-Mitgliedsinitiativen „Bund
der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar“ und „Aktionsbündnis Energiewende
Heilbronn“ mitwirken, ruft zur Einreichung von Einwendungen gegen die
beantragte Genehmigung auf. Möglich sind individuelle Einwendungen, es
kann aber auch ein fertiger Sammeleinspruch der Arbeitsgemeinschaft
genutzt werden. Private Einwendungen und Unterschriftenlisten müssen
postalisch oder vorab per Fax an das baden-württembergische
Umweltministerium gerichtet werden: Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Fax
0711-126-2881. Wichtig: Der Eingang ist nur gültig bis 24 Uhr am
5.11.18. Einwendungen per E-Mail werden nicht anerkannt.
In dem Sammeleinspruch werden u. a. folgende Forderungen erhoben:
·Wir fordern die maximale Senkung der Abgabe von radioaktiven Stoffen
über Abluft und Abwasser und eine optimale Strahlenminimierung für das
Personal in allen Arbeitsschritten.
·Die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem
Strahlenmüll in großen Mengen und dessen unkontrolliertes Einschleusen
in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend
ab! Wir fordern stattdessen die langfristige Sicherung vor Ort.
·Nachholen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung, und zwar auf
aktuellem Stand.
·Kein Abbau von GKN I, solange GKN II noch in Betrieb ist – sofortiges
Abschalten von GKN II
Den Sammeleinspruch im PDF-Format findet man unter
https://atomerbe-neckarwestheim.de
Direktlink:
https://atomerbe-neckarwestheim.de/images/artikel/2018/EinwendungGKN1AG2-2018.pdf
- November 2018: Nächster Protest-Spaziergang am AKW Neckarwestheim/
Unter dem Motto „Atomausstieg, AKW-Laufzeiten und Entschädigungen“ lädt
das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim zum nächsten
Sonntagsspaziergang am AKW Neckarwestheim ein. Treffpunkt ist um 14.00
Uhr auf der „Schönen Aussicht“.
Quelle: https://neckarwestheim.antiatom.net
Weitere Informationen:
http://www.bbmn.de/wp, http://www.energiewendeheilbronn.de
Engagement unterstützen
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet https://www.facebook.com/BBU72/
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.