Auswirkungen des fehlenden Haushalts auf Unis und Fachhochschulen: Wissenschaftsministerin Schulze: Hochschulen in NRW haben Finanz- und Planungssicherheit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Wissenschaftsministerin des Landes NRW, Frau Svenja Schulze, steht zu ihren Finanzierungszusagen gegenüber den Hochschulen des Landes. Die Grundfinanzierung für alle 30 NRW-Hochschulen sei gesichert, so der Inhalt der Presseerklärung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW, die uns heute erreicht hat.

Diese Presseerklärung ist es wert, dass wir sie in Ihrer Gänze (nachstehender Text und entsprechendes Presseinformationsblatt) auf unsere Homepage zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.

Sie bietet sowohl für die Rektoren als auch für die Personalräte der Hochschulen eine gewisse Garantie, Planungen trotz der offenen Haushaltslage des Landes und der anstehenden Neuwahlen des Landtages, die bereits projektiert waren, weiter durchführen zu können.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Presseinformation

Auswirkungen des fehlenden Haushalts auf Unis und Fachhochschulen Wissenschaftsministerin Schulze: Hochschulen in NRW haben Finanz- und Planungssicherheit Wissenschaftsministerin Svenja Schulze stellte nach ihrem heutigen Gespräch mit den Sprecherkreisen der Landesrektorenkonferenz der Universitäten und der Fachhochschulen klar: „Die Landesregierung steht zu ihren Finanzierungszusagen gegenüber den Hochschulen. Die Grundfinanzierung für alle 30 NRW-Hochschulen in der Trägerschaft des Landes und die sieben staatlichen Kunst- und Musikhochschulen ist auf der Basis des Vorjahres sichergestellt. Dies gilt darüber hinaus für Besoldungs- und Tariferhöhungen und für Zahlungen, die auf anderen gesetzlichen Verpflichtungen beruhen. Für die Studierenden vor Ort ändert sich aktuell nichts.“

Bereits im vergangenen Jahr hatten alle Hochschulrektorinnen und -rektoren, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans die „Hochschulvereinbarung NRW 2015“ unterzeichnet, die den Hochschulen und Universitätskliniken finanzielle Planungssicherheit und eine Grundfinanzierung von über vier Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2015 garantiert. „Diese Zusage steht und die Hochschulen erhalten Mittel in dieser Höhe trotz der vorläufigen Haushaltsführung. Dieses gilt zusätzlich auch für die Qualitätsverbesserungsmittel, das BAföG, die Gegenfinanzierung der Exzellenzinitiative und vor allem für die zugesagten Gelder aus dem Hochschulpakt und die Maßnahmen des Hochschulmodernisierungsprogramms, damit die Hochschulen bereits jetzt Vorsorge für die steigende Studiennachfrage in der Zeit des doppelten Abiturjahrgangs treffen können“, betonte Schulze.

In diesem Zusammenhang erneuerte Schulze ihre Forderung gegenüber dem Bund nach Aufhebung des Finanzdeckels bei dem Hochschulpakt. Im vergangenen Monat hatte die Kultusministerkonferenz neue Vorausberechnung der bundesweiten Studienanfängerzahlen in den nächsten Jahren veröffentlicht, die deutlich über den bisherigen Schätzungen der Kultusministerkonferenz liegen. „Es ist sehr erfreulich, dass sich immer mehr junge Menschen für ein Studium entscheiden. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel in Deutschland ist das ein positives Signal. Die bisherigen Schätzungen waren jedoch die Grundlage für den Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern. Jetzt wissen wir, dass wir mit erheblich mehr Studienanfängerinnen und Studienanfängern in den nächsten Jahren rechnen müssen. Wir machen deshalb in Nordrhein-Westfalen unsere Hausaufgaben. Wenn der Bund seinen Finanzierungsanteil nicht ebenfalls anpasst, sind die Bundesmittel spätestens 2014 und damit vier Jahre vor der Zeit aufgebraucht. Ich erwarte von Frau Schavan, dass sie hier jetzt handelt.“

Bei den projektbezogenen Landesmitteln, die Hochschulen beispielsweise für Forschungsvorhaben und Einzelinitiativen erhalten, werde man im Lichte der vorläufigen Haushaltsführung in jedem Einzelfall prüfen müssen, „ob und in welcher Höhe die Mittel derzeit verausgabt werden können. Als Faustformel gilt hier: Laufende Projekte genießen Vertrauensschutz, lediglich neue Vorhaben können zurzeit nicht in Angriff genommen werden“, so Schulze.

Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
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