Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den Online-Artikel des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vom 23.02.2018 zur Kenntnis genommen.
Darin verweist der DGB (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/dgb/) auch auf die zu erwartende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahre 2018, die sich mit dem Thema STREIK beschäftigen wird.
Der DGB teilt dazu online mit:
Deutscher Gewerkschaftsbund
23.02.2018
Bundesarbeitsgericht / Arbeitsrecht
2018: Streiks beschäftigen höchstes Arbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht wird 2018 zwei Urteile zu Streiks in Deutschland fällen. In einem geht es um einen „Streikbrecher-Bonus“, den ein Arbeitgeber Beschäftigten gezahlt hatte, die trotz Streik zur Arbeit erschienen waren.
Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Woche auf einer Jahrespressekonferenz unter anderem einen Ausblick auf Fälle gegeben, zu denen in diesem Jahr ein Urteil vom höchsteb deutschen Arbeitsgericht zu erwarten ist.
Ist ein „Streikbrecher-Bonus“ rechtens?
Bei einem Fall geht es um einen „Streikbrecher-Bonus“, den ein Arbeitgeber Beschäftigten gezahlt hatte, die trotz Streik zur Arbeit erschienen waren. Die „Streikbrecher“ hatten jeweils 100 Euro vom Arbeitgeber erhalten. Dagegen haben die streikenden Kolleginnen und Kollegen geklagt. Ihr Argument: Im Tarifvertrag sei eine „Maßregelungsverbotsklause“ enthalten. Da sie also wegen ihrer Streikteilnahme nicht benachteiligt, beziehungsweise „gemaßregelt“ werden dürften, fordern sie nun auch die 100 Euro ein.
Überstunden wegen Warnstreik?
In einem weiteren Fall wird das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden, ob ein Arbeitgeber nach einem Warnstreik Überstunden anordnen darf, um Auftragsrückstände abzuarbeiten – und zwar ohne Zustimmung des Betriebrates?
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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Online-Artikel direkt auf der Homepage des DGB aufrufen:
http://www.dgb.de/themen/++co++2098962a-188e-11e8-add4-52540088cada
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Audio-Link zum Anklicken und Anhören:
http://dgbmedia.de/dgb/DLF_BAG_180222.mp3
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Auf diese Rechtsprechung werden wir als AK mit Sicherheit ein Augenmerk legen und darüber berichten.
Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator –