Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) haben wir beständig Front gegen den Braunkohletagebau und für den Erhalt des Hambacher Forstes gemacht, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden links aufrufen und nachlesen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=hambacher+forst
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ende+gel%C3%A4nde
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=rwe !
Hier hat uns besonders die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln umgetrieben, die der absolute „NEGATIVE OBERHAMMER“ war.
Den Artikel zu dieser Entscheidung könnt Ihr direkt durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:
Soeben wurde uns bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht von NRW (OVG-NW) die Rodung des Hambacher Forstes, die heute ab 18.00 Uhr beginnen sollte, gestoppt hat.
(Foto aus http://www.justizzentrum-muenster.nrw.de/behoerde/justizeinrichtungen_extern/index.php zeigt das Gebäude des OVG und des Landesverfassungsgerichts NRW in Münster.)
Diese Entscheidung nimmt allerdings keine Inhalte vorweg.
Das Stoppen der Rodung ist eine zwingende Notwendigkeit, wenn der Fall in der Berufungsinstanz verhandelt wird.
Hätte das OVG-NW in Münster die Rodung nicht gestoppt, wäre es unglaubwürdig noch vor der mündlichen Berufungsverhandlung geworden!
Ob das OVG-NW letzendlich den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln kippen wird, bezweifeln wir als AK ganz offen.
Die Entscheidung bleibt abzuwarten, der WIDERSTAND gegen die Rodung und gegen die Braunkohleverstromung geht weiter!
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch auf den Artikel zum Thema in der ZEIT ONLINE, der eben erschienen ist!
Wir bleiben mit absoluter Sicherheit am Thema dran!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-