„David gegen Goliath“: Der BBU berichtet über das Bundesverwaltungsgerichtsverfahren NGL ./. Straßen NRW (Dhünnaue)!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben  hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Pressemitteilung des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) über dessen Pressesprecher und Vorstandsmitglied Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz) erreicht.

Unter dem Titel „Wehrhafter David gegen planenden Goliath“ berichtet der BBU darin über die Verhandlung in der Sache „DHÜNNAUE“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dh%C3%BCnnaue) NGL ./. Straßen NRW vor dem Bundesverwaltungsgericht am 06.10.17 in Leipzig. Am 11. Oktober 2017 wird das Urteil verkündet.

Wir werden weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator –

                   http://www.scharf-links.de/typo3temp/pics/0bd97ed3b4.jpg

(Foto aus http://www.scharf-links.de/42.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=62469&cHash=9a7693f8e9 zeigt die Mahnwache vor dem Bundesverwaltungsgericht.)

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Pressemitteilung des BBU vom 06.10.2017

Presseerklärung des NGL e.V. als Kläger am Bundesverwaltungsgericht
Leipzig – gegen StraßenNRW (Land NRW) – und des Bundesverbandes
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.

„Wehrhafter David gegen planenden Goliath“

(Bonn, Leverkusen, Leipzig, 06.10.2017) Das Aufgebot an Sachverständigen
im Großen Gerichtsaal war mit über 50 Erschienenen bei der
Beklagtenseite Straßen NRW um ein Vielfaches höher als bei der kleinen,
klagenden Bürgerinitiative mit Verbandstatus. Dafür begleiteten den
NGL-Vorstand zahlreiche Mitreisende auch aus weiteren unterstützenden
Initiativen sowie interessierte Bürger – sie scheuten keine privaten
Ausgaben.

Nach Abschluss der mündlichen Verhandlungen vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) können bereits Teilerfolge
vorgewiesen werden hinsichtlich der Frage, ob eine _umfassende
Gefährdungsabschätzung_ bei Eingriffen in die Altlastenfläche der
ehemaligen Deponie Dhünnaue in Leverkusen vorgenommen werden muss. Dies
hatte die Beklagte (StraßenNRW ) bislang abgestritten und lediglich in
geringerem Umfang eine Risikoabschätzung für nötig erachtet. Hierzu gibt
es bislang keine gesetzlichen Regelungen. Das BVerwG ist jedoch der
Rechtsauffassung des klagenden NGL (Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und
andere schädliche Immissionen e.V.) gefolgt und hält eine solche
Gefährdungsabschätzung für erforderlich.

Weiterhin wurden bei _Abweichungen in den Ausführungsplanungen_ von den
planfestgestellten Vorgaben die Auflage von dem BVerwG empfohlen, solche
Abweichungen von der Planfeststellungsbehörde (= Bezirksregierung Köln)
vorher genehmigen zu lassen. Dem ist die Beklagte nachgekommen.
Abweichungen in der Ausführung kommen bei Bauvorhaben dieser Kategorie
sehr häufig vor und mit dieser Auflage bestehen wesentlich bessere
Kontrollmöglichkeiten.

Zu vielen Themen wurden _unterschiedliche gutachterliche Standpunkte
_vorgetragen, z.B. zu der Wahl der Planungsabschnitte, den
Erkundungsbohrungen bzgl. ihrer Eignung für chemische und geotechnische
Untersuchungen, zur Eignung einer Fahrbahndecke als Abdichtung der
Altlastenfläche, zu Polstergründungen, zu Verlagerungsverkehren durch
die Kombilösung in die Leverkusener Stadt, etc.. Hierzu wären nach
Auffassung des NGL Beweise zu erheben durch vom Gericht zu beauftragende
unabhängige, vereidigte Sachverständige, da die meisten Gutachterbüros
der Beklagten in Abhängigkeitsverhältnissen vom Planungsträger stehen.
Viele leben nur von Aufträgen aus der öffentlichen Hand. Entsprechende
Beweisanträge wurden gestellt.

Es bleibt nun abzuwarten, wie das BVerwG nach eingehenden Prüfungen bis
zum 11.10.17 (Verkündungstermin der Urteile) entscheidet.

Unabhängig von diesem höchst richterlichen Entscheid, ist festzuhalten,
dass Bürgerengagement zu einem demokratischen System dazugehört – der
Staat besteht aus vielen Einzelnen, diese tragen Mitverantwortung und
sind auch Korrektiv. Staatsorgane sind organisiert nach dem Grundgesetz
und beinhalten Gesetzgebung/Legislative, Ausführung/Exekutive und
Rechtsprechung/Judikative – besetzt von Menschen im gemeinsamen
Lebensraum Erde. Das Grundgesetz wurde in kürzester Zeit jedoch mit
Weitsicht 1949 verfasst und verpflichtet in Artikel 1 zur Beachtung der
Würde und in Artikel 2 der körperlichen Unversehrtheit jedes Menschen.
Nicht nur mit der freien Wahl des Bundestags alle vier Jahr nehmen
Bürger Einfluss auf diese parlamentarische Vertretung und politisch
orientierte Entwicklung, sondern mit ihrem alltäglich persönlichen
Verhalten und vor allem Hinterfragen der politischen Umsetzungen im
Interesse der Bevölkerung.

Lebensraum – lokal bis global – ist Grundlage allen Tuns und daher
uneingeschränkt schutzbedürftig. Bürger und somit unmittelbar Betroffene
können aktiv mitgestalten, bestmöglich in organisierten Strukturen als
Interessengemeinschaften und Bürgerinitiativen. Eine sachlich vertiefte
Auseinandersetzung mit kritischen Themen und Beschlüssen von
Entscheidern sowie Reflektion eigenen Verhaltens für Zielsetzung und
Umorientierung kann in Gemeinschaft Veränderungen im gewünschten Sinne
erreichen.

Das NGL ist im Dachverband BBU (Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz) nur eine von vielen Bürgerinitiativen in der
Bundesrepublik zum Thema Umwelt, die sich jeden Tag für umweltachtende
Verbesserungen stark macht. Der Umweltverbandstatus des NGL ermöglichte
diese anerkannte Klage und sollte allen Bürgern Mut machen, sich
konstruktiv einzumischen und den existenziellen Respekt vor Natur und
Umwelt zu bekräftigen.

Das NGL ist weiterhin auf Spenden zur Finanzierung dieser Klage
angewiesen und dankt sehr für Ihre Unterstützung! VolksbankRhein-Wupper
eG, Netzwerk gegen Lärm e.V., IBAN: DE 62 3756 0092 1800 8190 12.
Weitere Informationen: https://www.nglev.de

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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