Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Pressemitteilung des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) über dessen Pressesprecher und Vorstandsmitglied Ufo Buchholz erhalten.
Diese ist betitelt mit der Überschrift:
„Erörterung: Kanalwasser-Nutzung zum Betrieb des AKW Lingen 2 stößt auf Ablehnung!“
Wir haben diese Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
(Foto des BBU zeigt deie Protestveranstaltung des BBU in Lingen zum Besuch vonAngelag Merkel am 13.09.2017.)
***********************************************************************
BBU-Pressemitteilung vom 19.09.2017
Erörterungstermin in Lingen beendet: Weitere Kanalwasser-Nutzung zum
Betrieb des AKW Lingen 2 stößt auf fundierte Ablehnung
(Bonn, Lingen, 19.09.2017) Die beantragte zukünftige Nutzung von Wasser
aus dem Dortmund-Ems-Kanal für den Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 stößt
bei Privatpersonen, Bürgerinitiativen und dem Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) weiterhin auf Ablehnung. Dies wurde
am Montag (18.9.2017) beim 2. Erörterungstermin innerhalb weniger Tage
in Lingen bekräftigt. Bei dem Termin wurde die zuständige
Genehmigungsbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erneut mit zahlreichen
fundierten Einsprüchen konfrontiert. Beim 2. Erörterungstermin stand der
Speichersee bei Geeste im Mittelpunkt der Anhörung. Dabei ging es u. a.
um Fragen des Klimawandels und des Artenschutzes.
Zwei bisherige wasserrechtliche Genehmigungen für den Betrieb des AKW
Lingen 2 laufen in wenigen Monaten aus, während das AKW offiziell noch
bis Ende 2022 am Netz bleiben soll. In den Genehmigungen sind die
bisherige Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal sowie die Nutzung
von Kanalwasser zur Speicherung in dem Speicherbecken bei Geeste für den
Betrieb des AKW Lingen 2 geregelt. Während die direkte Entnahme von
Kanalwasser für das AKW noch bis Februar 2018 genehmigt ist, endet die
bisherige Genehmigung für die Kanalwassereinspeicherung in den
Speichersee Geeste bereits am 12.11.2017 – also in weniger als zwei
Monaten. Angesichts dieser knappen Zeit darf sich die
Genehmigungsbehörde durch den AKW-Betreiber RWE nicht unter Druck setzen
lassen. Alle Einsprüche gegen das Vorhaben müssen intensiv geprüft werden.
Genehmigungsbehörde blendet erneut AKW-Gefahren bei der Erörterung aus
Bei dem Erörterungstermin am Montag ging es konkret um Kanalwasser, das
auch zukünftig im Speichersee Geeste eingespeichert werden soll. Die
Einwender/Innen und Einwender betonten, dass die beantragte
wasserrechtliche Bewilligung zur Nutzung des Kanalwassers nicht
losgelöst vom Betrieb des AKW Lingen 2 bzw. vom Betrieb des Speichersees
und von den damit verbundenen Gefahren, betrachtet werden kann. Die
Genehmigungsbehörde lehnte allerdings wie schon beim Erörterungstermin
am 12. September jegliche Erörterung der AKW-Gefahren ab und
konzentrierte die Anhörung ausschließlich auf die Wasserentnahme aus dem
Dortmund-Ems-Kanal.
Erneut trugen die Einwender/Innen zahlreiche Einsprüche
gegen die beantragte zukünftige Wasserentnahme aus dem
Dortmund-Ems-Kanal und die Speicherung im Speichersee Geeste vor und
begründeten diese. Dabei wurden u. a. auch wieder das jüngste Urteil des
Europäischen Gerichtshofes zum Betrieb des Kohlekraftwerkes Moorburg und
die FFH-Richtlinie sowie der Schutz der Rohrverbindungen zwischen
Dortmund-Ems-Kanal und dem Speichersee Geeste vor Sabotage thematisiert.
30 Jahre nach Erteilung der ersten wasserrechtlichen Genehmigungen darf
die Wasserentnahme nicht einfach so wie bisher fortgeschrieben werden.
Neue Erkenntnisse und Rechtslagen müssen beachtet werden. So ist aus
Sicht der Einwender/Innen auch auf jeden Fall ein
Strategie-Konzept zur Klimaanpassung notwendig. Bei der weiteren Planung
der Wasserentnahme für das AKW Lingen 2 müssen zukünftig intensivere
Trockenphasen der Ems bzw. des Dortmund-Ems-Kanals in den Sommermonaten
ebenso berücksichtigt werden wie das Zufrieren des Kanalwassers in
Wintermonaten.
Genehmigungsbehörde hätte das Moorburg-Urteil berücksichtigen müssen
Das Urteil zum Kohlekraftwerk Moorburg, nach dem für das Kraftwerk kein
Wasser aus der Elbe entnommen werden darf, hätte seitens des NLWKN auch
im Verfahren zur Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal für den
Speichersee Geeste berücksichtigt werden müssen. Ebenso wie bei der Elbe
muss bei der Ems der Schutz als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat)
gewährleistet werden. Bisher wurde für das Vorhaben nur eine
FFH-Vorprüfung durchgeführt. Ergänzend wurde bei dem 2.
Erörterungstermin kritisiert, dass der Fischschutz bei der vorgesehenen
Wasserausleitung aus dem Speichersee in den Dortmund-Ems-Kanal in
Trockenperioden nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Die Pläne zur
Wasserausleitung sind intransparent, da es dazu keine Antragsunterlagen
gibt; die Wasserausleitung ist nicht Gegenstand des aktuellen
Verfahrens, müsste aber gemeinsam erörtert werden.
Ein wichtiges Thema beim 2. Erörterungstermin war auch der Schutz der
Bevölkerung vor den Folgen möglicher Dammbrüche des Speichersees
Geeste. Diesen kritischen Punkt wollte die Genehmigungsbehörde aber
ebenfalls nicht erörtern, obwohl bei der Erläuterung der Einsprüche z.
B. auf die Zerstörung der Möhne-Talsperre 1943 und auf den Dammbruch beim
Elbe-Seitenkanal 1976 hingewiesen wurde.
Niederländische Bevölkerung beteiligen!
Bei beiden Erörterungsterminen wurde kritisiert, dass die
Genehmigungsverfahren nicht grenzüberschreitend auch der Bevölkerung in
den Niederlanden bekannt gemacht wurden. Da die Verfahren dem
Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 dienen, wäre das gemäß der Vereinbarungen
der Niederländisch-Deutschen-Kernenergie-Kommission (NDKK) erforderlich
gewesen. Ein niederländischer Einwender hatte am ersten Erörterungstag
mehrfach darum gebeten, dass ihm ein Dolmetscher gestellt wird. Dies hat
die Genehmigungsbehörde allerdings immer wieder abgelehnt. Damit wurden
die Rechte des Niederländers, seine Einwendungen umfassend zu erörtern,
massiv beeinträchtigt. Als Konsequenz nahm der niederländische
Einwender, der im Umweltverband Milieudefensie organisiert ist, nicht
mehr am zweiten Erörterungstag teil.
Bürgerinitiativen und der BBU werden sich weiterhin zum Schutz der
Bevölkerung und der Umwelt dafür einsetzen, dass dem AKW Lingen 2 „das
Wasser abgegraben“ wird.
Wer sich von dem AKW Lingen 2 und von den Auswirkungen der
wasserrechtlichen Genehmigungen betroffen fühlt, kann sich zum
Informationsaustausch bei BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz unter
02562-23125 oder udo.buchholz@bbu-bonn.de
<udo.buchholz@bbu-bonn.de>, sowie beim BBU in der Geschäftsstelle
unter 0228-214032 melden.
Hintergrundinformationen zu den Erörterungsterminen in Lingen:
Termin vom 12.9.2017: Weitere Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal
Termin vom 18.9.2017: Weitere Wassernutzung über den Speicherses Geeste
Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de,telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse
lautethttps://www.facebook.com/BBU72/. Postanschrift: BBU,
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33