Fred Maintz teilt mit: SPD-Programm weist aus, dass ab 2018 Langzeitarbeitslose auch für Privatfirmen kostenfei zur Verfügung stehen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Mitteilung des Kollegen Fred Maintz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fred+maintz) erreicht.

Fred überstellt uns darin einen Artikel aus der Zeitung „junge Welt“.

Wir haben seine Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) gpostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Fred Maintz teilt mit:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
 
lest Euch bitte den nachstehenden Beitrag aus der „jungen Welt“ durch.
 

Vermutlich spekuliert auch die Stadt Duisburg auf solche Maßnahmen?

Fred Maintz

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https://www.jungewelt.de/artikel/313438

Aus: Ausgabe vom 01.07.2017, Seite 5 / Inland

Knechte fürs Kapital

SPD-Programm: Jobcenter sollen Langzeiterwerbslose ab 2018 auch Privatfirmen als kostenlose Hilfskräfte anbieten können

Von Susan Bonath

https://www.jungewelt.de/img/700/96514.jpg

(Foto Jochen Lübke / dpa)

Fast jeder sechste Einwohner Bremens lebt von Grundsicherung. Der Anteil Betroffener an der Bevölkerung ist damit nur knapp geringer als in der deutschen Hartz-IV-Hauptstadt Berlin. Tausende von ihnen haben seit vielen Jahren keinen Job. Das Jobcenter und die Arbeitsagentur des Stadtstaats wollen dem Abhilfe schaffen und zugleich die Wirtschaft beglücken. Sie planen, Langzeitarbeitslose als Hilfsarbeiter in Kommunen und privaten Unternehmen zu verpflichten. Entlohnen sollen die Profiteure ihre künftigen Knechte nicht.

Hintergrund ist der anvisierte Ausbau des Bundesprogramms »Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt«. Das Konzept hatten der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, und Arbeitsministerin Andrea Nahles (beide SPD) im März vorgestellt. Das Programm ist eine Neuauflage der sogenannten Bürgerarbeit. Nach den Änderungen wird es aber einen entscheidenden Unterschied geben: Die geförderten Jobs für Langzeiterwerbslose sollen nicht mehr zwingend »zusätzlich und wettbewerbsneutral« sein. Jobcenter könnten somit Erwerbslose auch Privatfirmen als kostenlose Hilfskräfte anbieten.

Man wolle »nachhaltige Chancen für Langzeitarbeitslose schaffen«, erklärte die Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Nadja Jung, auf jW-Nachfrage. Aus dem von ihr übermittelten Konzept geht zudem hervor: Jobcenter können Menschen mit »Vermittlungshemmnissen« bis zu fünf Jahre lang in Betriebe oder Einrichtungen zum Arbeiten schicken. Im ersten Jahr übernimmt der Staat den kompletten Lohn. Im zweiten Jahr muss der Unternehmer lediglich zehn Prozent beisteuern, im dritten 20 Prozent und so weiter. »Die hohe Förderung soll dem Arbeitgeber einen Anreiz zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen geben«, heißt es.

Beilage Stadt und Mensch, heute

Die Konditionen für Betroffene sollen so mager bleiben wie bisher: »Seit dem 1. Januar sind die Förderbeträge an den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Stunde angepasst«, erläuterte BMAS-Sprecherin Jung. Die maximale Arbeitszeit betrage 30 Wochenstunden. Eine solche Stelle, ob als Grünanlagenpfleger für die Stadt oder Handlanger im Maschinenbaubetrieb, werde mit insgesamt 1.370 Euro gefördert. Darin eingerechnet ist der Anteil der Unternehmer zur Sozialversicherung. Der Beschäftigte kommt damit auf einen Bruttolohn von 1.125 Euro, netto sind das 880 Euro. Möglich sei es auch, so Jung, die Menschen 25, 20 oder 15 Wochenstunden zu beschäftigen. Dann kämen sie auf einen Nettogehalt von 734, 589 oder 445 Euro.

Entrichtet würden dabei nur die Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, heißt es im Konzept der SPD-Politiker. Dies begründen sie auch: »Der Ausschluss aus der Arbeitslosenversicherung vermeidet Fehlanreize zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit Drehtüreffekte im Leistungsbezug.« Mit anderen Worten: Die Regierenden wollen vermeiden, dass die Beschäftigten Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erwerben und die Maßnahme vorzeitig verlassen. Allerdings bestritt die BMAS-Sprecherin, dass Bremen ein entsprechendes Pilotprojekt durchführen wolle. Darüber berichtet hatten zuerst die Taz und der Weserkurier. Daneben spekuliere auch die Stadt Duisburg auf solche Maßnahmen.

Katrin Demedts vom Jobcenter Bremen wollte nichts dazu sagen, da es um ein Bundesprogramm gehe. Sie verwies an die BA. Von dort informierte Frauke Wille, der Behörde lägen noch keine Details zur Neuauflage vor. Dem pflichtete Jörg Nowag von der Arbeitsagentur Bremen bei. Doch strebe seine Agentur wohl an, das Programm bestenfalls ab Januar 2018 zu testen. Im Stadtstaat Bremen seien mehr als 4.200 Menschen vier Jahre oder länger erwerbslos, die dafür in Frage kämen, so Nowag.

Ob die Teilnahme an dem »Projekt« freiwillig sein soll, wollte niemand erörtern. Anzunehmen ist, dass die Jobcenter wie üblich den »Stellenangeboten« eine sogenannte Belehrung über Rechtsfolgen anhängen. Das würde bedeuten: Wer einen »Vermittlungsvorschlag« ohne »wichtigen Grund« ablehnt, wird sanktioniert. Unter 25jährigen würde eine Kürzung des gesamten Regelsatzes für drei Monate drohen. Ältere müssten mit einer 30-Prozent-Sanktion rechnen. Die profitierenden Unternehmer dürfte es freuen. So heißt es im Konzept: »Der Lohnkostenzuschuss über fünf Jahre soll die geförderten Personen möglichst lange in der Beschäftigung halten und einen sogenannten Klebeeffekt auslösen.«

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