Ihre E-Mail, die auf den 20.Juni 2017 datiert ist, hat mich am 27. Juni 2017 erreicht.
Zur Erinnerung möchte ich Ihnen einige Zeilen aus Ihrem Briefes vom 1. Dezember 2016 an mich bzw. an das Komitee zur Wahrung der Bürgerrechte nachstehend zitieren:
„Sehr geehrter Herr Engelhardt,
…umstritten war in Nordrhein-Westfalen, ob der Schutz vor Tabakrauch durch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten durchgesetzt werden musste, so wie es zum 1. Mai 2013 geschehen ist. Diesen Weg der Bevormundung hat die CDU-Fraktion immer abgelehnt und wollte ihn nicht mitgehen. Wir wollen den Menschen nicht vorschreiben, wie sie mit Genussmitteln umzugehen haben, sondern trauen ihnen eigene Entscheidungen zu. Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben zu einer Umsetzung des Nichtraucherschutzes mit der jetzt bestehenden, sehr strengen Reglementierung geführt… Im Falle eines Regierungswechsels würde auch das Nichtraucherschutzgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen, wobei mögliche Zunahmen von Grippeerkrankungen und Menschen mit Lungenentzündungen in Folge des Rauchverbotes, die Schließung von Gaststätten und Lärmbelästigungen durch rauchende Menschen vor Gaststätten zentrale Punkte für die Überprüfgung der bestehenden gesetzlichen Regelungen darstellen werden…“
(Handschriftlich signiert mit „Ihr Armin Laschet!“).
Nun ja, geehrter Herr Laschet, das war gestern! Und heute schreiben Sie in Ihrer nachstehenden und durch uns für die Öffentlichkeit auf www.stones-club-aachen.de/category/rauchverbot/ geposteten E-Mail, die ich nachweisbar am 27. Juni 2017 erhalten habe, dass die Parteibasises der CDU-NRW diese Änderung untersagt habe. Allerdings für SHISHA-Bars u. ä. wird es eine Lockerung des Rauchverbotes geben.
Wie wir bereits durch Herrn Lindner von der FDP mitgeteilt bekommen haben, ist das der Minimalkonsenz, auf den Sie sich mit der FDP geeinigt haben.
Sie verbleiben mit Ihrer jetzt deutlich gezeigten Haltung für uns in der Tradition des Konrad Adenauer (CDU), der sich in der jungen BRD nicht schämte, öffentlich zu bekennen, dass ihn sein Geschwätz von gestern nicht interessiere!
Wie haben Sie sich gestern nach Ihrer Wahl zum NRW-Ministerpräsidenten geäussert:
„Was für ein Amt, was für eine Ehre, aber auch was für eine Verantwortung!“.
Für uns haben Sie in Bezug auf die gemachten Versprechungen in Richtung Rauchverbot weder Ehre noch Verantwortung gezeigt!
Da sind Sie sicherlich mit Herrn Lindner von der FDP im Gleichklang, der am vorgestrigen Tage sagte:
„Jetzt können wir machen, machen, machen!“.
Und darüber können wir ab jetzt nur noch lachen, lachen, lachen!
Diejenigen, die Ihnen aufgrund Ihrer Äusserungen gegen die GRÜN-ROTE-Bevormundungspolitik in NRW mit ihren Stimmen zur Mehrheit verhalfen, sind von der CDU und der FDP in NRW bitter enttäuscht!
Und diese Enttäuschung werden beide Parteien mit Sicherheit zu spüren bekommen.
Und das ist gut so, denn wie sagte es Wolfgang Reus einst:
„Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie erkennen!“
Wir haben Sie jetzt verstanden und erkannt! Das schafft Enttäuschung und Wut, die sich mit Sicherheit in Widerstand verwandeln wird. Darauf halte ich jede Wette!
Mit vorzüglicher Hochachtung
i.A. Manfred Engelhardt
-Sprecher der Initiative gegen das totale NRW-Rauchverbot-
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
Tel.: 017 19 16 14 93
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Armin Laschet teilt mit:
ARMIN LASCHET
Landesvorsitzender der CDU Nordrhein-Westfalen 20.06.2017
Herrn
Manfred Engelhardt
per E-Mail an: manni@manfredengelhardt.de Eingang am 27. Juni 2017
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Juni 2017 und Ihre Frage, auf die ich gerne eingehe.
Als einzige Partei im Land haben wir uns die Mühe gemacht, unser Wahlprogramm gemeinsam mit der Parteibasis zu erarbeiten.
Im ersten Entwurf hat es das klare Bekenntnis zu einem umfassenden Nichtraucherschutz gegeben.
Das derzeit geltende totale Rauchverbot sollte jedoch einer Prüfung unterzogen und eine Regelung gefunden werden, wie sie in anderen Bundesländern üblich ist.
Eine denkbare Lösung hätte darin bestanden, das Rauchen nur in eigens dafür hergerichteten, geschlossenen Räumen zu erlauben.
Den Entwurf des Wahlprogramms, in dem diese Forderung formuliert war, haben wir unseren über 130.000 Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen zur Diskussion gestellt.
Von der Möglichkeit mitzudiskutieren wurde rege Gebrauch gemacht und die Mehrheit der Mitglieder hat sich dafür ausgesprochen, die Forderung, das totale Rauchverbot zu lockern, aus dem Wahlprogramm zu streichen.
In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns nun auf Folgendes geeinigt: An den Regelungen des Nichtraucherschutzes halten wir fest.
Für Einrichtungen, die nach der Verkehrsanschauung gerade dem Zweck des gemeinsamen Konsums bestimmter Tabakrauchwaren dienen, werden wir Ausnahmegenehmigungen in Kombination mit der Erteilung einer Schankgenehmigung durch die Kommunen ermöglichen.
Der Betrieb einer solchen Einrichtung als oderin einer Gaststätte bleibt unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Armin Laschet
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