Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine weitere Pressemitteilung des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) über dessen Pressereferent und Vorstandsmitglied Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz)
erreicht.
In dieser Pressemitteilung ist nachzulesen, dass der BBU die Warnung des deutschen Ärztetages vor Verharmlosung möglicher Strahlenschäden ausdrücklich begrüßt!
Wir haben diese Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atiompolitik) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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Pressemitteilung des BBU vom 06. Juni 2017:
BBU begrüßt Warnung des deutschen Ärztetages vor Verharmlosung möglicher
Strahlenschäden
(Bonn, Berlin, 06.06.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) begrüßt die Warnung des 120. Deutschen Ärztetages
vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering
radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW). Das
Hamburger BBU-Vorstandsmitglied Regina Ludewig fordert dazu: „Die
Bundesregierung muss die Warnung des Deutschen Ärztetages ernst nehmen.
Der Umgang mit Atommüll darf nicht leichtfertig erfolgen und letztlich
ist es geboten, sofort jegliche Atommüllproduktion in den noch laufenden
Atomkraftwerken und Uranfabriken zu unterbinden.“
In einem Ende Mai gefassten Beschluss des Ärztetages heißt es: „Durch
die sogenannte „Freigabe“ gering radioaktiven Restmülls in die
allgemeine Wiederverwertung und der Lagerung auf normalen Mülldeponien
wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und
vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt.
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert die Bundesregierung auf, sich
zur Minimierung der gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung für eine Verwahrung
auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen.“
Weiter heißt es in der Begründung des Beschlusses: „Als Ärzte weisen wir
darauf hin, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von
ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe
Strahlenmengen gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen
entstehen können. In diesem Zusammenhang sind die gesundheitlichen
Folgen einer Verteilung von AKW-Restmüll nicht ausreichend geklärt. Aus
Strahlenschutzgründen muss die belastete Menge so klein wie möglich
gehalten und mit dem bestmöglichen technischen Stand sicher verwahrt
werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände.“
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/120DaetBeschlussProt_2017-05-26.pdf
(TOP Ib – 111, S. 240).
Entsprechende Forderungen gibt es schon seit längerer Zeit von der
Ärzteorganisation IPPNW sowie von Anti-Atomkraft-Initiativen und
Umweltverbänden.
Die Initiative Atomerbe Obrigheim, die im BBU organisiert ist, befasst
sich bereits seit einigen Jahren mit der Thematik der „Freimessung“ von
Atommüll. Anfang 2012 hatten vier Kläger und Klägerinnen aus der
Umgebung des Atomkraftwerkes Obrigheim (KWO) mit Unterstützung der
Initiative AtomErbe Obrigheim Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof
Mannheim eingereicht. Grund für die Klage war u. a. die für die 2.
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nicht durchgeführte
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie sicherheitstechnische Defizite. In
einer Pressemitteilung der Initiative hieß es schon damals: „Beim Abbau
der KWO-Anlagen fallen in großer Menge *Stoffe mit geringerer
radioaktiver Belastung* an, die auf einer Deponie gelagert oder sonst im
konventionellen Bereich verwertet werden sollen. Damit können Personen
aus der Bevölkerung (Anwohner und Beschäftigte der Entsorgungsanlagen)
direkt betroffen sein. Diese Freigabe ist allerdings nicht – wie in
anderen Stilllegungsverfahren üblich – in der Genehmigung geregelt. Das
ist eine Umgehung der Öffentlichkeitsbeteiligung.“
http://www.atomerbe-obrigheim.de/2012/01/klage-gegen-2-sag-eingereicht
„Angesichts der riesigen Mengen an Abbaumaterial, die derzeit und
zukünftig beim Rückbau der Atomkraftwerke und sonstiger Atomanlagen
anfallen, darf keine weitere Verteilung von radioaktiven Stoffen in die
Umwelt stattfinden. Denn damit würde sich zum einen die radioaktive
Strahlung für die Bevölkerung weiter erhöhen, zum andern können die
radioaktiven Stoffe eingeatmet werden oder in die Nahrung gelangen,“
erläutert Gertrud Patan, Mitglied der Initiative AtomErbe Obrigheim und
Vorstandsmitglied des BBU.
Aktuell rufen die Anti-Atomkraft-Initiativen, der BBU und weitere
Organisationen zum Protest gegen drohende Castor-Atommülltransporte, die
erstmals mit einem Binnenschaft auf dem Neckar von Obrigheim nach
Neckarwestheim durchgeführt werden sollen. Mehr dazu unter
https://neckar-castorfrei.de.
Weitere Informationen:
http://www.atomerbe-obrigheim.de, https://www.ippnw.de/atomenergie.html
Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet https://www.facebook.com/BBU72/. Postanschrift:
BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.