Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum widrigen Tarifeinheitsgesetz fällt am Mittwoch, den 25.01.17!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir uns sehr intensiv mit dem Tarifeinheitsgesetz befasst, wie Ihr es durch den Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=tarifeinheitsgesetz !

Am Mittwoch, den 25. Januar 2017, ist es soweit.

Das Bundesverfassungsgericht (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht) wird am 24. Und 25. Januar 2017 über dieses dubiose Gesetz verhandeln und am 25.01.17 entscheiden!

http://www.lsvd-blog.de/wp-content/uploads/2013/02/Bundesverfassungsgericht-Erster-Senat.jpg

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-100.html

Jedenfalls steht aus unserer Sicht die Urteilsverkündung am 25. Januar 2017 an und darf nicht weiter verschoben werden!

Das im Juli 2015 durch die GroKo auf Vorlage der SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=andrea+nahles) beschlossene Gesetz soll aus unserer AK-Sicht die Tariffähigkeit der kleineren Spartengewerkschaften (GDL, UFO, COCKPIT etc.) zerstören! Dies ist ein Resultat der konsequent geführten Tarifkämpfe der kleineren Gewerkschaften, die damit unter Beweis gestellt haben, dass sie gegen Unternehmermacht oftmals besser anstinken können, als die DGB-Gewerkschaften es je vermocht haben!

So sehen sich die Spartengewerkschaften Ufo, Cockpit etc. durch dieses Tarifeinheitsgesetz in ihrem grundgesetzlich verbrieften Streikrecht (https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitskampfrecht_(Deutschland)  ausgehebelt.

Es ist löblich aus unserer Sicht, dass die Gewerkschaft Ver.di sich diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht solidarisch angeschlossen hat.

Das Bundesverfassungsgerichtsverfahren trägt das Aktenzeichen Az. 1 BvR 1571/15 u.a.!

Wir schätzen den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes erfahrungsgemäß so ein, dass dieser die Klagen mit „goldenem Besteck“ abweisen wird.

Dabei wird es dann aus unserer Sicht auch keine Rolle spielen, wenn in seiner Urteilsbegründung gegebenenfalls und wie so oft ein Hinweis auf Nachbesserung enthalten sein wird.

Wir werden unmittelbar nach der Urteilsverkündung berichten und haben diese zu erwartende Entscheidung mit in unseren Tagesordnungsvorschlag zur kommenden öffentlichen AK-Sitzung genommen: http://www.ak-gewerkschafter.de/einladungen-treffen/ !

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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