Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir das „JURISTISCHE POSSENSPIEL“ Erdogan ./. Böhmermann sehr intensiv belichtet, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=jan+b%C3%B6hmermann
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=erdogan+gegen++b%C3%B6hmermann !
Heute nun steht in den Medien zu hören und zu lesen, dass die Bundesregierung ihre interne juristische Bewertung in der Sache offenlegen muss. Das hat zumindest das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Der Berliner Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/berlin/) hatte zuvor einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Mit dem unanfechtbaren Beschluss wurde eine Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts abgewiesen.
Die Bundesregierung muss nach der OVG-Entscheidung offenlegen, weshalb sie Böhmermanns Erdogan-Satire für strafbar hielt. Das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium hatten die Satire Böhmermanns auf den türkischen Diktator Erdogan als Beleidung eines ausländischen Staatsoberhauptes – quasi als MAJESTÄTSBELEIDIGUNG (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/04/16/manni-engelhardt-kommentiert-die-desastroese-entscheidung-in-sachen-jan-boehmermann/) – eingestuft.
Keine andere als Angela Merkel war es, die Böhmermanns TV-Satire als „bewusst verletzend“ bezeichnet hatte.
Mehr zum Thema könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen, der Euch auf den entsprechenden Online-Beitrag auf die Homepage von „HORIZONT“ führt:
Schau mer omal, was dabei jetzt rauskommen wird? Wir bleiben jedenfalls am Thema dran!
Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator –