Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben ist bei uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuelle NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9+) Nummer 22/16 eingetroffen.
Gleich eingangs dieses NEWSLETTERS befasst sich Kollege Thomé mit dem Rechtsverschärfungsgesetz (9. SGB II – ÄndG), dass ohne die wichtigen Einforderungen am 08. Juli 2016 durch den Bundesrat gewunken worden ist und zum 01.08.2016 in Kraft tritt.
Den kompletten Thomé-NEWSLETTER haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme wieder auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Harald Thomé teilt mit:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:
1. Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG ist durch
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Der Bundesrat hat am 8. Juli dem Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG ohne die Einforderung von Änderungen zugestimmt. Das Gesetz wird somit zum 01.08.2016 wirksam werden.
Mit dieser 75. Änderung des SGB II wird das Stellrad zur Verschärfung und weiteren Etablierung von Sonderrecht gegen SGB II-Bezieher und – Berechtigte deutlich weitergedreht. Besonders hervorzuheben bei den Rechtsverschärfungen ist die Verkürzung des Rechtsanspruchs auf Vorschuss, die Ausweitung des Kostenersatzes als faktische Einführung einer zweiten Sanktionsebene, die Gesamtangemessenheitsgrenze bei den KdU, Rückforderung von Leistungen bei nicht beigebrachten Unterlagen, Verkürzung des Überprüfungsantrages bei zu Unrecht erhobenen Beiträgen von 30 auf 4 Jahre und vieles, vieles mehr. Und die vollständige Ignoranz der Forderungen des BVerfG und die Ignoranz bei dringend notwendigen Änderungen bei den Sanktionen.
Positiv ist die deutliche Förderung der Ausbildung. Bisher gab es fast nur das Reindrücken in den Niedriglohnbereich, nun ist soll es die Zahlung von SGB II-Leistungen bis Ende des Monats, in dem über den BAföG/BAB/ABG Antrag entschieden wurde, geben und eine deutliche Ausweitung der Härtefallregelung in § 27 Abs. 4 SGB II. Somit wird es jetzt doch einer Reihe von SGB II-Beziehern ermöglicht eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen.
Hier nun die neu verabschiedeten Regelungen: http://www.harald-thome.de/media/files/DRs-343-16-vom-24.06.2016.pdf
Hier eine kurze Zusammenfassung von Frieder Claus: Wichtige Änderungen SGB II durch „Rechtsvereinfachungs- (Rechtsverschärfungs-) Gesetz: http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsvereinf-Kurzbeschr_-nderungen_0616.pdf
Jetzt eine große Bitte, wer eine „konsolidierte Fassung“ des Gesetzestextes (in dem die Änderungen gut lesbar eingearbeitet sind) von dem 9. SGB II-ÄndG hat oder beschaffen kann, möge mir diese bitte schnellstmöglich übersenden.
2. Integrationsgesetz vom Bundesrat auch durch gewunken
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Am 7.7.2016 wurde der Gesetzentwurf zum Integrationsgesetz vom Bundestag beschlossen. Am 8.7.2016 hat auch der Bundesrat das Gesetz durch gewunken.
Siehe dazu: http://www.arbrb.de/gesetzgebung/44496.htm
Hier eine kurze Stellungnahme von Claudius Voigt dazu:
Das, was die Bundesregierung als „Integrationsgesetz“ bezeichnet, hat mit Integration ungefähr so viel zu tun, wie die Agenda 2010 mit dem Ausbau des Sozialstaats. Auch sonst sind viele Parallelen zu sehen. Das Gesetz verfolgt konsequent die Paradigmen von Selektion, Disziplinierung, Sanktionierung und Verwertung. Aus selbstbestimmten Menschen wird vor allem eines: eine zu verwaltende und zu disziplinierende Masse. Individuen werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schon grammatikalisch objektiviert – ihnen werden Dinge „zugewiesen“ (Arbeitsgelegenheiten oder Wohnsitze), ihnen werden Verpflichtungen auferlegt (etwa am nicht vorhandenen Integrationskurs teilnehmen zu müssen, oder seinen Wohnsitz irgendwo nicht nehmen zu dürfen), ihnen werden Dinge verboten … mehr dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-Newsletter-30.5.2016.pdf
3. Bundesrat will Zahl der Klagen reduzieren
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Der Bundesrat will mit einer Änderung des Sozialgerichtsgesetzes erreichen, dass die Sozialgerichte entlastet werden. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (18/8971) vorgelegt, in dem sie darauf verweist, dass besonders in der ersten Instanz die Belastung der Gerichte unverändert hoch sei. Allein 2014 seien bei den Sozialgerichten mehr als 370.000 Klagen in Hauptsacheverfahren eingegangen, heißt es im Entwurf. Durch Änderungen des Sozialprozessrechts soll die Belastung sinken, so die Erwartung des Bundesrates.
Ich habe mir den Kram noch nicht angeschaut, aber in der Tendenz verspricht eine solche Änderung nichts Gutes. Der Bundesrat sollte besser dafür sorgen, dass die Behörden rechtskonformer arbeiten und nicht miese, rechtsverschärfende Gesetze durchwinken, dann hätten sie weniger Klagen, definitiv!
Hier geht es zum Gesetzesentwurf: http://www.harald-thome.de/media/files/SGG–ndG—1808971.pdf
4. Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung in Kraft
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Neben dem Zahlungskontengesetz ist jetzt auch die Identitätsprüfungsverordnung in Kraft getreten, diese gibt es hier: http://www.buzer.de/gesetz/12101/index.htm
5. Kooperation zwischen Bundeswehr und Bundesagentur für Arbeit
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Um Krieg zu führen und immer aktiver in militärische Konflikte einzugreifen braucht es Soldaten. Dazu hat jetzt die BA eine Kooperation mit der BW begonnen um diese bei Arbeitslosen zu rekrutieren. Dazu ist einiges hier zu finden: http://tinyurl.com/j6c8ntz
7. Schadensersatz bei zu später Zahlung von ALG II
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Bei einer zu späten Zahlung des ALG II haben Leistungsempfänger einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens. Der Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V. m. § 839 BGB, gilt für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung einem Dritten zufügt wurden. LG Kiel Urteil v. 13.12.10 – 17 O 160/10
Mehr dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/tag/landgericht-kiel-anerkenntnisurteil-vom-13-12-2010-17-o-16010/
8. Artikel von Selahattin Demirtas (HDP) in le monde diplomatique
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Dann möchte ich auf einen lesenswerten Artikel von HDP Chef Demirtas unter der Überschrift „Wir waren die Zukunft der Türkei“ hinweisen, den gibt es in Deutsch hier: https://monde-diplomatique.de/artikel/!5310311
9. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 20./21. Juli in München (1 Platz), am 24./25. Aug.in Leipzig, am 29./30. Aug. in Frankfurt, am 15./16. Sept. in Wuppertal, am 21./22. September in Hamburg, am 28./29. September in Augsburg und am 10./11. Okt. in Freiburg
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. So am 20./21. Juli in München (1 Platz), am 24./25. Aug. in Leipzig, am 29./30. Aug.in Frankfurt, am 15./16. Sept. in Wuppertal, am 21./22. September in Hamburg, am 28./29. September in Augsburg und am 10./11. Okt. in Freiburg hinweisen.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 15./16. August in Erfurt =======================================================
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden ===========================================================
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 05. Sept. in Frankfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11.10.2016 in Stuttgart und am 02./03.11.2016 in Leipzig
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal“