Harald Thomés NEWSLETTER Nummer 9/2016 ist bei uns eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreich uns als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) der aktuellste NEWSLETTER des Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9+)!

Diesen NEWSLETTER 9/2016 haben wir selbstverständlich ob seiner absoluten Wichtigkeit zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme wieder direkt auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.

Manni Engelhardt –Koordinator-

Harald Thomé teilt mit:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:

1. Rechtsverschärfungsgesetz: BMAS legt Entwurf einer Neuregelung zur temporären BG im SGB II (TBG) vor
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Das BMAS hat den Entwurf einer Neuregelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II (TBG) vorgelegt und alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten um Stellungnahme bis zum 31.03. aufgefordert. Die Entwurfsfassung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-160229-Entwurf-TBG.pdf

2. Rechtsverschärfungsgesetz: konsolidierte Fassung der geplanten Rechtsänderungen
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Für alle, die mit den Gesetzestexten fundiert arbeiten wollen, gibt es hier eine konsolidierte Fassung des Gesetzestext, in dem die Änderungen gut lesbar eingearbeitet sind.
Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-konsolidierte-Fassung-3.3.2016.pdf

3. Rechtsverschärfungsgesetz: Positionspapier von BA, Landkreis- und Städtetag
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Auch die oben gennannten melden Ihre Änderungswünsche an, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/160229_positionspapier_sgbii.pdf
Die Forderung zur Änderung von Tacheles gibt es hier, zunächst als Übersicht: http://tinyurl.com/hfze26d und als Papier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf

4. SG Hildesheim bejaht Schulbücher im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II
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Dann möchte ich auf ein sehr wichtiges und grundsätzliches Urteil des SG Hildesheim hinweisen: das SG bejaht einmalige Kosten von mehreren hundert Euro für die Beschaffung von Schulbüchern als „Befähigungskosten“ entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG. Es macht klar das diese nicht in dem 100 EUR Schulbedarfspaket enthalten sind und dass als Anspruchsgrundlage der Mehrbedarf nach § 21Abs.6 SGB II besteht. Das bedeutet, dass diese Schulbücher auf Zuschussbasis zu erbringen sind.
Ich halte diese Argumentation für sehr wichtig und grundsätzlich relevant, da dadurch (endlich) eine Kostenübernahme weiterer Schulkosten aufgemacht wurde. Es liegt jetzt an der interessierten Fachöffentlichkeit auf dieser Argumentation eine Kampagne aufzusetzen und weitere Schulbedarfe einzufordern, sei es für Schulbücher, Taschenrechner, Neu- und Widerbeschaffung von Schulranzen, Laptops, Kopiergeld ……
Das Urteil gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Hildesheim-S-37-AS-117-15-v.-22.12.2015.pdf

5. Neue fachliche Hinweise der BA
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Die BA hat – nachträglich im März 2016 – die fachlichen Hinweise zu § 7 SGB I und § 44a SGB II vom Januar 2016, bekannt gegeben und wirksam werden lassen. Bei den Hinweisen zu § 7 SGB II handelt es sich um die Hinweise zum Umgang mit Unionsbürgern.
Diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii—hinweise.html

6. Weisung der BA zur Bearbeitung von Anträgen
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Die BA hat eine neue Weisung zur Antragsbearbeitung rausgegeben, aus deren Vorwort: Mit dieser Weisung werden Erläuterungen und Hinweise gegeben, wie allgemein eine größere Anzahl von Anträgen auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) schnell und effektiv unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben bearbeitet werden kann. Soweit erforderlich, wird hierbei auf Besonderheiten bei Anträgen von Personen mit anerkannter Asyl-berechtigung (Asylberechtigte), Flüchtlingseigenschaft (Flüchtlinge) und subsidiärem Schutz (Schutzbedürftige) eingegangen. … Stand: 08.12.2015

Die Weisung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BA-Weisung-Antragsbearbeitung-08.12.2016.pdf

7. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 31. März/01. April 2016 in Wuppertal, am 11./12. April in Dresden und in Leipzig, Wuppertal, Hannover, Berlin, Erfurt und München und weitere Städte
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. am 31. März/ 01. April in Wuppertal (noch 1 Platz frei), am 11./12. April in Dresden, 19./20. Mai in Leipzig, am 23./24. Mai in Wuppertal, am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt und am 20./21. Juli in München und weitere Städte.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8. SGB II-Intensivseminar am 25.-29. April in Wuppertal
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Am 25. – 29. April führe ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar zum SGB II durch. Dort werden wir das SGB II viel tiefer durchgegangen, es gibt mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer/Innen sind danach gewiss völlig platt, haben aber den Zugang zum „Recht verstehen“, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher gerade diese Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 22./23. März in Frankfurt, am 20./21. Juni in Freiburg und am 15./16. August in Erfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 22./23. März in Frankfurt, am 20./21.Juni in Freiburg und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22. Juni in Frankfurt, am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Juni in Frankfurt, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt, am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich am 15. März in Erfurt, am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 23. Juni in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 4./5. Apr. in Wuppertal, 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg und 10./11. Okt. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 9. Mai in Wuppertal und 23. Mai in Frankfurt/M
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal“

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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