LPVG/NW und Arbeitsgemeinschaften

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Sachen LPVG/NW werden wir jetzt von Zeit zu Zeit „bestimmte Finger in bestimmte Wunden“ legen. Wie bereits berichtet, weicht der Gesetzesbeschluss der Landtagsmehrheit in vielen Punkten von meinen Vorstellungen ab, wie ich sie seinerzeit maßgeblich im Gesetzesentwurf der Partei DIE LINKE/NRW fixiert habe. So ist die Frage nach der gesetzlichen Zementierung von Arbeitsgemeinschaften unzweideutig nicht in die jüngste Novelle des Landtages zum LPVG/NW aufgenommen worden, obgleich sie bei objektiver Betrachtung zwingend ist.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch noch einmal die zwingende Notwendigkeit dieser gesetzlichen Legitimation vor Augen:

http://ak-gewerkschafter.com/2010/12/30/notwendigkeit-von-arbeitsgemeinschaften-der-personalrte-im-bundespersonalvertretungsgesetz-und-den-landespersonalvertretungsgesetzen/

Die Gewerkschaft Ver.di (Landesbezirk NRW) schließt diese Notwendigkeit ebenfalls nicht aus. Versprechungen auf Verbesserungen durch Politik in der Zukunft sind hier nur ein schwacher Trost.

Nichts desto trotz lohnt es sich den nachstehenden Ver.di – Link anzuklicken;

http://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif_recht/neues_lpvg_pem

Es gibt ja nun auch Verbesserungen, die aus meiner Sicht zwar nur marginal sind, aber immerhin auf den Level von vor 2007 zurückführen, mit Tendenzen zum Positiven.

Jetzt besteht die Chance immer noch, zu einer optimaleren Beteiligung der Personalräte durch effektivere Mitbestimmung auch auf der Basis des Initiativrechtes zu kommen. Dazu benötigt die Mehrheit des Landtages doch keinen besonderen Mut, oder?

Mit kollegialen Grüßen für den AK
Manni Engelhardt –Koordinator-

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