Aktuelle Pressemitteilung des Herrn Werner Schell, dem Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERK!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben ist bei uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine aktuelle Pressemitteilung des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell)

https://i.ytimg.com/vi/e0jtDziYNeM/mqdefault.jpg

eingetroffen. Das Thema des Vorstandes des Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerks lautet darin:

„Vorsorgliche Verfügung präzise formulieren – Vortrag am 23.11.2016 informiert“.

Sehr gerne haben wir diese Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell teilt mit:

 

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

 

Pressemitteilung vom 18.10.2016

Vorsorgliche Verfügungen präzise formulieren – Vortrag am 23.11.2016 informiert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06.07.2016 – XII ZB 61/16 – die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzisiert. Danach sollen entsprechende Verfügungen millionenfach ungültig sein. Dazu u.a. passend mein Vortrag im Bürgerhaus 41469 Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, am 23.11.2016, 15.00 – 17,00 Uhr. Eintritt ist frei! – Bei der Veranstaltung wird auf den erwähnten Beschluss des BGH eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH unmissverständliche Textformulierungen als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind möglicherweise unwirksam. – Grund genug, sich aktuell zu informieren. Richtig ist aber auch, dass der BGH keine neue Rechtslage geschaffen hat. Der Beschlusstext mahnt nur das an, was als Selbstverständlichkeit bereits vorher zu gelten hatte: Vorsorgliche Verfügungen müssen klare und konkrete Anweisungen enthalten.

Näheres unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=21832

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht

Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7

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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Bilder/einladung261016.jpg

Einladung / Ankündigung:

Internet: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=6&t=21495

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>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen: Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.

ist Unterstützer von „Bündnis für GUTE PFLEGE„.

ist Unterstützer der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen„.

tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.

unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.

ist Mitgründer und Mitglied bei „Runder Tisch Demenz“ (Neuss).

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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Bilder/NachderReform_Treff14042014.PNG

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