Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir sehr breit über den jüngsten Studentenwerksskandal hier in Aachen berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link in der Gänze aufrufen und nachlesen könnt.
> http://ak-gewerkschafter.com/das-studentenwerk-aachen-kommt-einfach-nicht-zur-ruhe-ein-neuer-skandal-schuettelt-es-durch-sein-geschaeftsfuehrer-dirk-reitz-wurde-gefeuert !
Es muss festgestellt werden, dass die Verwaltungsräte der Studierendenwerke laut dem Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen – Studierendenwerksgesetz – StWG – (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=1&menu=1&bes_id=28365&aufgehoben=N&anw_nr=2) seit etlichen Jahren ihre Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abhalten.
Das ist aus unserer Sicht verführerrisch, denn bekanntermaßen ist im „Dunkeln gut Munkeln“, wie der Volksmund es zum Ausdruck bringt.
Weiteren Informationen, die uns zu dieser Affäre noch vorliegen, werden im Augenblick vor ihrer Veröffentlichung auf Relevanz und Wahrheitsgehalt geprüft.
Zu den Tagungen der Verwaltungsräte in der gesetzlich verordneten Nichtöffentlichkeit haben wir heute die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, die Frau Isabel Pfeiffer-Poensgen,
(Foto aus https://de.wikipedia.org/wiki/Isabel_Pfeiffer-Poensgen)
per OFFENEN BRIEF angeschrieben und um Änderung gebeten. Wir haben diesen OFFENEN BRIEF zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet.
Wir bleiben an der Sache weiter dran und werden zur gegebenen Zeit wieder dazu berichten.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Aachen, den 28.09.2020
– OFFENER BRIEF –
Sehr geehrte Frau Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen ,
wie der Öffentlichkeit bekannt wurde, hat sich im Studierendenwerk Aachen – A.ö.R- wieder ein Skandal ergeben, der sich in eine Serie von Pleiten, Pech und Pannen der letzten 50 Jahre bei dieser Institution einreiht.
Der Klick auf den nachstehenden Link offenbart Ihnen die bis dato komplett erfolgte Berichterstattung zu diesem erneuten Skandal, der nicht nur den Unterzeichner als Ex-Personalratsvorsitzenden und Ex-Landesvorsitzenden der Studentenwerks-Personalräte-ARGE verärgert und umtreibt.
Die Studierendenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen gemäß § 14 des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen – Studierendenwerksgesetz – StWG – (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=1&menu=1&bes_id=28365&aufgehoben=N&anw_nr=2) Ihrer Aufsichtspflicht und deren Geschäftsführer werden gemäß § 8 dieses Gesetzes vom Ministerium – sprich von Ihnen – bestellt und abberufen.
Nach § 14 Abs. 1 dieses Gesetzes erstreckt sich Ihre Aufsicht primär darauf, dass die Studierenenwerke ihre Aufgaben im Einklang mit dem geltrenden Recht erfüllen.
Seit 16 Jahren fungierte im Studierendenwerk Aachen – A.ö.R.- Herr Dirk Reitz als Geschäftsführer. Als Ex-Personalratsvorsitzender und Ex-Mitglied des Verwaltungsrates beim vormaliegen Studentenwerk Aachen – A.ö.R- konnte ich Herrn Reitz die ersten drei Jahre seiner Tätigkeit begleiten und darf ihm aus meiner Sicht für diesen Zeitraum ein engagiertes und wirtschaftlich einwandfreies Handeln als Geschäftsführer attestieren.
Allerdings muss ich hier anmerken, dass zu dieser Zeit die Verwaltungsräte in der Regel öffentlich tagten, und nur in Ausnahmefällen (Vergabe-, Personal- und Liegenschaftsangelegenheiten) die Nichtöffentlichkeit einer Verwaltungsratssitzung angezeigt war.
Nicht nur zu meinem großen Bedauern muss festgestellt werden, dass nach dem Text des § 7 Abs. 3 des StWG die Sitzungen des Verwaltungsrates nicht öffentlich sind, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.
Dieser Fakt führt dazu, dass die interessierte Öffentlichkeit (Studierende, Personal der Studierendenwerke, Beschäftigte der Hochschulen etc.) keine Möglichkeit hat, den Sitzungen zu folgen. Das ist aus diesseitiger Sicht ein Grund mit dafür, dass es zu derartigem „wilden“ Wirtschaften kommen konnte, wie es jetzt letztendlich öffentlch zum Skandal abgestempelt werden musste.
Die Bilanz im Geschäftsbericht des Studentenwerks zum 31.12.2017 wies z. B. eine Summe von 3.000.000 Euro an Wertpapieren aus, die einer Summe von 0 Euro zum 31.12.16 gegenüberstand.
Das musste spätestens zu diesem Zeitpunkt zu denken geben und ein Hinterfragen – auch der Aufsichtsbehörde – auslösen.
Aber wo keine Öffentlichkeit zugelassen ist, da fallen derartige gravierende „NOVEN“ nicht sogleich auf. Und der Politik muss eindeutig gesagt werden, dass man nicht verkennen darf, dass die Zuschüsse des Landes zu diesem Zeitpunkt schon „eingefroren“ waren. Sie wurden dem allgemeinen Preisindex und den wachsenden Bedürfnissen der Studentenwerke schon seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr angepasst.
An dieser Stelle möchte ich nicht weiter in die Tiefe und Breite der Skandalauslöser gehen, da das, was bis dato augenfällig ist, sehr wahrscheinlich nur die Spitze eines noch weiter öffentlich werdenden „Skandal-Eisberges“ ist. Schlicht erhebe ich allerdings die Forderung an Sie und den Landesgesetzgeber, den § 7 Abs. 3 des StWG dahingehend zu ändern, dass die Verwaltungsräte der Studierendenwerke in NRW künftig in der Regel wieder öffentlich zu tagen haben.
Desweiteren muss die Forderung danach erhoben werden, dass die Landesregierung von NRW die Studierendenwerke zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit ausreichend Finanzmitteln versieht, so dass die Einführung von Wertpapieren zur Bilanzausgleichung mit der Begründung der „finanzillen Notlage“ für die Zukunft ausgeschlossen bleiben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Engelhardt
-Ex-Personalrats- & Ex-Verwaltungsratsmitglied des
Studentenwerks Aachen (A.ö.R.)-
Freunder Landstraße 100
52078 Aachen