Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den Beitrag auf der Homepage der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) vom 03.06.2022 über die Strategie zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche zur Kenntnis genommen.
Man muss wissen, dass die Zollverwaltung im Verbund mit den deutschen und internationalen Sicherheitsbehörden einen maßgeblichen Beitrag bei der Gefahrenabwehr, der Bekämpfung der mittleren, schweren und organisierten Kriminalität, der organisierten Formen der Schwarzarbeit sowie der Steuerhinterziehung leistet.
Der BDZ (http://ak-gewerkschafter.com/category/tarifpolitik/bdz/) verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass der Koalitionsvertrag auch die organisatorische und personelle Stärkung des Zolls zum Ziel hat.
Wir haben den kompletten Beitrag nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Den diesbezüglichen Forderungen des BDZ können wir uns als AK nur anschließen!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Der BDZ informiert:
Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher (BMF) und Thomas Liebel (Vorsitzender Hauptpersonalrat beim BMF und stellv. BDZ Bundesvorsitzender)
03.06.2022
Gespräch zwischen Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher (BMF) und Thomas Liebel: „Wir wollen handeln und die Strategie zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche verbessern!“
Die Koalitionsparteien haben die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zu einer politischen Schwerpunktsetzung der Sicherheitsbehörden gemacht. Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher (BMF) sowie der Vorsitzende des Hauptpersonalrats und stellv. BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, haben sich am 12. Mai 2022 zu den sich daraus ergebenden Maßgaben für die gesamte Zollverwaltung ausgetauscht.
Seitens des BMF ist ein Prüfauftrag an die Generalzolldirektion ergangen, der eine zeitnahe Fortentwicklung der Strategie zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche vorsieht. Hiervon umfasst ist insbesondere die Modernisierung und Digitalisierung sowie die Stärkung der Zusammenarbeit im nationalen und internationalen Kontext mit dem Ziel, das Phänomen der OK und Geldwäsche intensiver zu bekämpfen.
Intensivere Bekämpfung von OK und Geldwäsche erfordert eine strategische und operative Stärkung des Zolls
Der BDZ begrüßt die grundlegenden Ansätze zur Fortschreibung und Modernisierung von Strategien, die den Zoll in seiner Gesamtheit und Einheitlichkeit stärken. Dabei wird auch der besonderen Stellung des Zolls als heterogene Einnahmeverwaltung und Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur Rechnung getragen. Denn die besonderen Fähigkeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Zollverwaltung gehen zweifelsohne auf die Bündelung und Harmonisierung unterschiedlichster Kompetenzen und Kenntnisse zurück. Diese zielgerichtete Zusammenführung vielfältiger Aufgabenfelder stellt eine seit vielen Jahren fortentwickelte und praxiserprobte Schlüsselfähigkeit des Zolls dar, die in erster Linie auf das hohe Ausbildungsniveau und die spezialisierten Erfahrungswerte der Zöllnerinnen und Zöllner zurückgeht. Es ist daher aus strategischer Sicht richtig, den Prüfauftrag zur Stärkung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche im Interesse einer ganzheitlichen Betrachtungsweise und des Erhalts der spezifischen Kernkompetenzen des Zolls zu verwirklichen.
Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher versicherte im weiteren Gespräch, den Hauptpersonalrat wie bisher im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit im weiteren Prozess eng einzubinden. Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher und Thomas Liebel stimmen im Ergebnis darüber ein, dass die wirkungsvolle Bekämpfung von sich fortwährend ändernden Kriminalitätsphänomenen eine gezielte Optimierung von Strukturermittlungen, die konsequente Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten und eine Intensivierung der Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung bedarf.
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart:
„Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK, einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt unserer Sicherheitsbehörden: durch mehr und bessere Strukturermittlungen, die Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten u. a. bei der Vermögensabschöpfung, die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen, eine stärkere Verankerung des Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention und einer verbesserten Analysefähigkeit.“
Die Zollverwaltung leistet im Verbund der deutschen und internationalen Sicherheitsbehörden einen maßgeblichen Beitrag bei der Gefahrenabwehr, der Bekämpfung der mittleren, schweren und organisierten Kriminalität, der organisierten Formen der Schwarzarbeit sowie der Steuerhinterziehung. Der BDZ verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass der Koalitionsvertrag auch die organisatorische und personelle Stärkung des Zolls zum Ziel hat.
Wir werden weiter berichten.