Wir haben den NEWSLETTER Nummer 36/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 36/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 36/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2834/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 36. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer  9 – NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 36/2021 vom 26.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Kinderfreizeitbonus klammert bewusst 190.000 Kinder in bedürftigen Familien aus

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Es wurde schon berichtet: Der Kinderfreizeitbonus wird nicht gezahlt für Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, auch wenn ihre Eltern Grundsicherung erhalten und die Familie insgesamt auf Hartz-IV-Niveau lebt. Die Bundesregierung hat nun – auf eine schriftliche Frage von Katja Kipping hin – noch einmal bestätigt, dass es sich dabei nicht um ein Versehen handelt. Die Zahl der Betroffenen ist nicht klein: Rund 190.000 Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften haben keinen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus, weil sie wegen Unterhaltsvorschuss u.a. selbst nicht als „bedürftig“ gelten.

CDU und SPD setzen sich damit in Widerspruch zu ihrer eigenen Gesetzesbegründung: Dort sprechen sie ausdrücklich davon, dass der Kinderfreizeitbonus „bedürftige Familien“ unterstützen solle (Gesetzentwurf Kitafinanzhilfenänderungsgesetz, Bundestags-Drucksache Nr. 19/29765, https://dserver.bundestag.btg/btd/19/297/1929765.pdf, S. 3, 14, 15 und 26).

Zum Nachlesen:

Antwort der Bundesregierung auf

https://www.katja-kipping.de/de/article/1975.jedes-10-kind-in-hartz-iv-geht-bei-giffeys-kinderfreizeitbonus-leer-aus.html

Die WAZ vom 2.9.2021 berichtete: https://www.waz.de/politik/hartz-4-corona-freizeitbonus-kinder-id233206881.html

Dazu eine Kampagne: Kinderfreizeitbonus für alle Kinder in Hartz IV möglich machen!
Nicht alle Kinder aus Familien in HartzIV – Haushalten erhalten den Kinderfreizeitbonus, um nach Corona aufzuholen – vor allem Kinder von Alleinerziehenden sind benachteiligt. In einem offenen Brief ans BMAS und BMFSFJ fordern 9 Verbände, dass der Bonus auch bei ihnen ankommen muss.

Weitere Informationen und den Offenen Brief gibt es hier: https://www.vamv.de/aktuelles-1

2. Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto ab 1.12.2021

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Zum 01.12.2021 tritt das neue PKoFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes) in Kraft, für Betroffene und Schuldnerberatungsstellen gleichermaßen von wesentlicher Bedeutung.

Eine Übersicht der Änderungen gibt es hier: https://t1p.de/a317

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Der neue Leitfaden ist in „seebrückenorange“. Es ist ein Machwerk von 14 AutorInnen, Rechtsstand Feb. 2021. Der neue Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist aufgrund der immer komplizierter werden Rechtslage auf mittlerweile 900 Seiten angewachsen. Er beinhaltet eine Menge Detailinformationen zu den sozialrechtlichen Fragestellungen durch die Coronapandemie und ein neues, sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis.

Die Autor*innen wollen mit diesem Leitfaden Beziehende von Sozialleistungen dazu ermutigen, ihre Rechte offensiv durchzusetzen und sich gegen die fortschreitende Entrechtung und die Zumutungen der Alg II-Behörden zu wehren. Sie wollen dazu beitragen, dass sie bei Sozialberater*innen, Mitarbeiter*innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält*innen fachliche und parteiische Unterstützung für die rechtliche Gegenwehr erhalten, die dringend benötigt wird.

Die Autor*innen um Thomé empfehlen Erwerbslosen, sich lokal zu organisieren und gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Um dem zunehmenden Abbau der sozialen Sicherung und der damit einhergehenden Ausweitung von Niedriglohn und schlechten Arbeitsbedingungen zu begegnen, treten sie dafür ein, dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen, Beschäftigten und anderen vom Sozialabbau betroffenen Gruppen geschmiedet werden, die dem Sozialabbau und Lohndumping den Kampf ansagen.

Der Leitfaden kostet mit Versand 19 €, weitere Infos und Bestellung hier: http://www.dvs-buch.de/?buch=1

3. GFF reicht Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein: Fehlende Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere verletzt EU-Recht

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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat heute eine förmliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darin rügt sie die aufenthaltsrechtliche Meldepflicht in § 87 Aufenthaltsgesetz. Die Datenweitergabe an die Ausländerbehörde hält Menschen ohne Papiere in Deutschland davon ab, ihr verfassungs- und europarechtlich verbürgtes Recht auf eine ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen. Die Beschwerde wird unterstützt von 36 Organisationen. Mehr dazu hier: https://t1p.de/5o17

4. Zusammensetzung der Strompreise für Haushalte

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Im Jahr 2020 bestand der Strompreis für Haushalte zu mehr als der Hälfte aus Steuern, Umlagen und Abgaben für den Staat. Weitere Details hier: https://t1p.de/slqm

5. Zur Anrechnung von Trinkgeld im Sozialrecht
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Beim BSG ist die Frage anhängig, ob Trinkgeld als Einkommen angerechnet werden kann. Ra Göbe hat dazu etwas veröffentlicht und auch darauf hingewiesen, dass vorsorglich noch bevor eine BSG Entscheidung entgeht ein Überprüfungsantrag eingelegt werden sollte, denn im Falle einer positiven BSG Entscheidung geht das nicht mehr für Zeiten vor der BSG Entscheidung. Näheres hier: https://t1p.de/2yk1

6. Zur Fachaufsicht bei Jobcentern 

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Das Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gibt unter 1. Einen guten Überblick über die Fachaufsicht der Jobcenter. Alles weitere hier: https://t1p.de/t869
Dazu noch eine gute Übersicht aus NRW: https://t1p.de/jj9d

7. Der Sozialticker leider nach rechts gedriftet

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Etwas verklausuliert kann man dort aktuell lesen: „gehen Sie wählen und kündigen Sie den Altparteien!“ (AFD-Duktus) (https://www.sozialticker.com/australien-neue-bunte-welt/).

Vor Jahren hatte der Sozialticker noch Presserklärungen der NPD verbreitet. Nach deutlicher Interventionen von Tacheles wurde das dann zurückgenommen. Jetzt verbreiten sie Corona-Kritik im undifferenzierten Schwurblerstil. Bei allem Respekt vor Corona-Kritik – der Stil ist einfach braun. Daher empfiehlt es sich zum Sozialticker Position zu beziehen!

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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

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Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

– 10./11. Jan. 2022       als Online-Seminar
–  07./08. Feb. 2022      als Online-Seminar
–  23./24. Feb. 2022      als Online-Seminar
–  07./08. März 2022     als Online-Seminar
–  28./29.März 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung. 

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

–   17. Jan. 2022      als Online-Seminar (noch 1 Platz)
–   17. Feb. 2022      als Online-Seminar
–   16. März 2022     als Online-Seminar
–   12. April 2022     als Online-Seminar
–   25. Mai 2022       als Online-Seminar
–   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   15./15./16. Feb. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

–  26. Jan. 2022        als Online-Seminar
–  14. März 2022       als Online-Seminar
–  20. April 2022       als Online-Seminar
–  23. Mai 2022         als Online-Seminar
–  07. Juni 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   18. Jan. 2022       als Online-Seminar
–   22. Feb. 2022       als Online-Seminar
–   21. März 2022      als Online-Seminar
–   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–   29. Okt. 2021       als Online-Seminar (noch 1 Platz)

–   24. Jan. 2022        als Online-Seminar
–   15. März 2022       als Online-Seminar
–   11. April 2022        als Online-Seminar
–   10. Juni 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   25. Jan. 2022        als Online-Seminar
–   22. März 2022       als Online-Seminar
–   19. April 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2022

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr. 

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

–  16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt. 

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen

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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

–    21. Dez. 2021         als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am

–  22. Okt. 2021        als Online-Seminar (noch 1 Platz)
–  01. Feb. 2022        als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  17. März 2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

– 24./25. Januar 2022     als Online-Seminar
 

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

– 08. Nov. 2021   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

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IMPRESSUM  

Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Rudolfstraße 125

42285 Wuppertal

info@harald-thome.de

www.harald-thome.de

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