Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:1. Bundesregierung legt Zahlen zur Wohnkostenlücke im SGB II im Jahr 2020 vor / Ungeheuerliche Zahlen: so werden z.B. beim JC Ebersberg durchschnittlich 234,84 EUR monatlich nicht übernommen Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/30857) zur Wohnkostenlücke im Jahr 2020 gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in welcher Höhe die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Leistungsberechtigte in der Grundsicherung tatsächlich aufbringen mussten, nicht übernommen worden sind und wie viele Bedarfsgemeinschaften davon betroffen waren. Im Ergebnis kam raus, dass trotz Sozialschutzpaketregelungen in 450.000 Haushalten die KdU nicht in vollständiger Höhe anerkannt wurde und der durchschnittliche Betrag der nicht anerkannten KdU pro Haushalt rund 87 EUR beträgt. Aus der Antwort der Bundesregierung kann jetzt dezidiert entnommen werden, in welcher Höhe in welcher Stadt die Unterkunftskosten nicht übernommen wurden, sowie die Städte untereinander verglichen werden. Ein Ergebnis dabei ist, dass im Land Berlin die meisten Fälle der nicht übernommenen KdU liegt, hier die Zahl 22 % (d.h. in 22 % aller Leistungsbeziehenden gibt es KdU Kürzungen), als nächstes kommt das Land Brandenburg mit 16,5 %, gefolgt von Thüringen mit 16,4 %. In Zahlen bedeutet das, dass bei den Haushalten in Berlin durchschnittlich 146,22 EUR nicht übernommen wird, gefolgt von Baden-Württemberg, wo durchschnittlich 104,83 EUR nicht übernommen werden. Die höchste Nichtübernahmequote liegt in Saalfeld-Rudolfstadt in Höhe von 32,50 %, gefolgt von Schweinfurt mit 25,6 % und gefolgt von Berlin – Lichtenberg mit 24,6 %. Am schlimmsten trifft es zahlentechnisch die Menschen im Jobcenter Ebersberg, dort werden durchschnittlich 234,84 EUR, in München 213,13 EUR und in Dachau 198,47 EUR pro gekürztem Haushalt an KdU nicht anerkannt. Die Antwort benennt konkret die Kommunen in denen es bezüglich der Unterkunftskosten am meisten brennt. Dies zeigt kommunalpolitische Handlungsnotwendigkeiten auf, denn es ist nicht akzeptabel das SGB II-Beziehende aus den sowieso schon fast verfassungswidrig zu niedrig festgesetzten Regelbedarfen nur noch einen Cent zu Ihren Unterkunftskosten hinzuzahlen müssen und erst recht nicht, wie in Ebersberg, wo durchschnittlich 234,84 EUR hinzugezahlt werden müssen. Die Antwort der Bundesregierung sollte massiv die Alarmglocken schellen lassen, hier sind die Parteien und Sozialbehörden und deren Aufsichtsbehörden berufen diese Situation auf den Prüfstand zu stellen. Anfrage der Linken: https://t1p.de/c9mw Antwort der Bundesregierung: https://t1p.de/2yqn Katja Kipping dazu: https://t1p.de/agyc 2. Neue Böcklerstudie: Fast 13 Prozent der Haushalte in deutschen Großstädten bleibt nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum Die hohe Mietbelastung, die insbesondere viele Haushalte mit niedrigen Einkommen tragen müssen, führt knapp 1,1 Millionen oder 12,9 Prozent aller Mieterhaushalte in den deutschen Großstädten in eine extrem prekäre wirtschaftliche Lage. Diesen Haushalten mit rund 2,1 Millionen Menschen bleibt weniger als das im Sozialrecht festgelegte Existenzminimum übrig, nachdem sie Miete und Nebenkosten (bruttowarm) bezahlt haben. Dabei sind eventuelle Sozialtransfers und Wohngeld bereits berücksichtigt. Besonders stark betroffen sind Haushalte von Alleinerziehenden. Mehr dazu inkl. Link zur Studie: https://t1p.de/rl3j
Eintrag im Thomé Newsletter Es ist auch möglich sich und Kolleg*innen selbst in den Newsletter einzutragen. Also wollt Ihr / Sie auch den Newsletter, ist über diesen Link der Selbsteintrag möglich. (Fast immer) wöchentlich mit vielen spannenden Infos rund um das Existenzsicherungsrecht informiert zu werden. https://harald-thome.de/newsletter.html 3. Aufruf von „AufRecht bestehen“ für eine Aktionswoche vom 6. – 12.9.2021 —————————————————————————————– Erwerbslosengruppen aus dem ganzen Bundesgebiet zur Teilnahme an einer Aktionswoche vom 6. – 12.9.2021 auf. Wir wollen gemeinsam für gute Löhne und für eine gute soziale Absicherung für alle eintreten, die hier leben – Hartz IV muss deshalb überwunden werden. Hier kommt der Aufruf: Mehr hierzu unter: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten Den Aufruf gibt es hier: https://www.erwerbslos.de/images/Aufruf_Aktionswoche_Initiativen.pdf 4. Arbeitshilfe: Übernahme der Passbeschaffungskosten im SGB II, XII und AsylbLG Anders als Deutsche und Unionsbürger*innen, für die ein Personalausweis ausreicht, sind Drittstaatsangehörige in der Regel nach § 3 AufenthG verpflichtet, einen gültigen Pass zu besitzen, um sich im Bundesgebiet aufzuhalten. Immer wieder sind die Kosten der Passbeschaffung ein großes Problem in der Beratungspraxis, welches zu vielen Unsicherheiten führt. Die Kosten für die Fahrt zur Botschaft bzw. zum Konsulat und den Pass betragen oft mehrere hundert Euro – je nach Herkunftsstaat entstehen für mehrköpfige Familien sogar Gebühren im vierstelligen Bereich. Wer kommt für diese Kosten auf? Müssen die Sozialämter bzw. Jobcenter die Kosten übernehmen und wenn ja, nach welchem Gesetz? Erfolgt die Leistung als Beihilfe oder dürfen Darlehen gewährt werden? Die GGUA Kollegin Verena Wörmann hat eine Arbeitshilfe erstellt, in der die Ansprüche und Rechtsgrundlagen für die Leistungssysteme SGB II, SGB XII und AsylbLG (Grundleistungen, Analogleistungen, § 1a AsylbLG) dargestellt werden. Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://t1p.de/y1xt 5. Jobcenter sollen Menschen aus Südosteuropa diskriminieren Es sind schwere Vorwürfe von Beratungsstellen: Menschen aus Südosteuropa, die in Deutschland leben und arbeiten, würden von Behörden diskriminiert – und damit in Armut und Obdachlosigkeit getrieben. „Diskriminierungen sind keine Ausnahmen – sie sind die Regel“, sagt Irina Mortoiu: „Das ist der Eindruck, den ich in meiner täglichen Arbeit gewinne.“ Die 47-Jährige arbeitet bei Hinz&Kunzt als Sozialarbeiterin. Sie hat beobachtet, wie Klient:innen aus Südosteuropa von Jobcenter und Familienkasse immer wieder Steine in den Weg gelegt bekommen, wenn sie Hartz IV, Mietzuschüsse oder Kindergeld beantragen. Seit 2007 sind Rumänien und Bulgarien Teil der Europäischen Union, seit 2014 genießen ihre Bürger:innen volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet: Sie können sich in anderen EU-Staaten aufhalten, dort arbeiten – und wenn nötig Hilfen beantragen. 6. Arbeitshilfe Beratung von Unionsbürger*innen: Die Freizügigkeitsrechte in familiären Konstellationen _______________________________________________ Zugleich soll sie die Berater*innen dabei unterstützen, für die Klient*innen ihre Rechte gegenüber den Behörden durchsetzen zu können. Das Freizügigkeitsgesetz sieht weitreichende Regelungen für den Aufenthalt der Familienangehörigen von Unionsbürger*innen vor. Die Lebenswirklichkeit ist jedoch häufig noch komplexer als das Gesetz. Menschen trennen sich, leben in Patchwork-Familien zusammen, Ehepartner*innen ziehen aus Deutschland weg oder versterben. Dennoch den Durchblick durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt zu finden und diese auf die realen Fallkonstellationen zu übertragen, ist eine große Herausforderung –sowohl für die Fachkräfte der Migrationsfachdienste und anderer Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, als auch für die Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörden oder Jobcentern. Denn es reicht nicht allein die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen, vielmehr hat es durch die Rechtsprechung – gerade auch in der jüngsten Vergangenheit wichtige Klarstellungen bzw Ergänzungen gegeben. Haben drittstaatsangehörige Ehepartner*innen ein Bleiberecht, wenn die Unionsbürger*in sich scheiden lässt? Welches Aufenthaltsrecht hat der drittstaatsangehörige Elternteil, wenn ein unverheiratetes Paar ein gemeinsames Kind hat? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Großmutter oder der*die nicht eingetragene Lebenspartner*in nach Deutschland kommen kann? Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen, wenn die Eltern ihre Arbeit verlieren, aber das Kind die Schule besucht? Das sind nur einige Frage, die sich in der Beratungspraxis mit Unionsbürger*innen immer wieder stellen. Download der Arbeitshilfe: https://t1p.de/so9x 7. Studie von Ärzte der Welt und der Gesellschaft für Freiheitsrechte: OHNE ANGST ZUM ARZT Hunderttausende Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sind faktisch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Dem Gesetz nach haben sie zwar Anspruch auf medizinische Behandlung für akute Erkrankungen. Sobald sie sich aber an das Sozialamt wenden, um den dafür erforderlichen Behandlungsschein zu erhalten, droht ihnen Abschiebehaft und Abschiebung. Denn das Sozialamt ist, wie andere staatliche Stellen auch, durch § 87 Aufenthaltsgesetz dazu verpflichtet, Menschen ohne Papiere umgehend an die Ausländerbehörde oder die Polizei zu melden. Aus Angst um ihre Existenz meiden die Betroffenen den Gang zum Arzt. Krankheiten werden chronisch oder zu Notfällen – mit oftmals hohen Kosten für das Individuum und die Gesellschaft. Die Studie zeigt die Auswirkungen der Übermittlungspflicht im deutschen Aufenthaltsgesetz auf, und warum sie mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Neben der rechtlichen Argumentation enthält die Publikation auch einen aktuellen Überblick bestehender Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung und einen Vergleich mit anderen europäischen Ländern. Hier geht es zur Studie: https://t1p.de/7csk
Hier könnte Ihre Anzeige stehen ….. Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen: Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job ….. Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von knapp 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen. Preise: • Kleine Anzeige bis 500 Zeichen – 150 € • Große Anzeige bis 1.000 Zeichen – 300 €, zzgl. Umsatzsteuer. Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden. Kontakt: info@harald-thome.de 8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare – 10./11. Jan. 2022 als Online-Seminar Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq 9. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2021 und 2022 Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an: – 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut! Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu 10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar Diese Fortbildung biete ich an: – 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq 11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Diese findet statt – 03. Dez. 2021 als Online-Seminar – 17. Feb. 2022 als Online-Seminar – 12. April 2022 als Online-Seminar – 16. Juni 2022 als Online-Seminar Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq 12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen Die nächsten Fortbildungen finden statt am: – 20. Dez. 2021 als Online-Seminar Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily 13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung Diese Fortbildung biete ich an: Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu 14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien Diese findet statt – 18. Nov. 2021 als Online-Seminar – 24. Jan. 2022 als Online-Seminar Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n 15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind. Diese Fortbildung biete ich an: – 16.Aug. 2021 als Online-Seminar (1 Platz frei) Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz 16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen Diese Fortbildung biete ich an: – 21. Dez. 2021 als Online-Seminar Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t 17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II – 22. Okt. 2021 als Online-Seminar an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef 18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste Diese Fortbildung biete ich an: – 12. Nov. 2021 als Online-Seminar (noch 2 Plätze frei) Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5 19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ——————————————————————— Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt. Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben. – 04./05. Okt. 2021 als Online-Seminar Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9 20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII ——————————————————————- Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen. – 08. Nov. 2021 als Online-Seminar Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge So das war es dann. Mit besten und kollegialen Grüßen Harald Thomé
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